Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte die "Cusanusschule" in Münstermaifeld, Cusanusstraße 1, 56294 Münstermaifeld, energetisch grundsanieren.
Die energetische Sanierung beinhaltet die umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Ziel ist es, den Standard mindestens eines Kfw-55, besser eines KfW40-Effizienzhauses zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken.
Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen erfassen:
- Fassaden-/Außenwanddämmung,
- Dämmung Dach / obersten Geschossdecke,
- Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden,
- Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz,
- Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung und
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien.
Ziel der Maßnahme ist, den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf unter 30 kWh/m² pro Jahr zu senken, und den Heizenergiebedarf auf weniger als 15 kWh/m² pro Jahr. Die Schule soll vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten.
Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant:
- LED-Umrüstung bei den noch nicht umgerüsteten Leuchten,
- die Teilweise Erneuerung der Wasserleitungen und
- die Ertüchtigung der WC's, der Mensa, der "cook and chill"-Küche sowie der mobilen Trennwand in der Aula,
- Nahwärmenetz von der Grundschule zur Turnhalle: Errichtung eines Wärmenetzes zur wärmeversorgungstechnischen Erschließung der Turnhalle an das neue System.
Die zusätzlichen Maßnahmen sind der Baubeschreibung zur Umsetzung von Umbauten und Sanierungsbereichen zu entnehmen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird noch entscheiden, ob sie die zusätzlichen Leistungen zusammen mit den Leistungen der energetischen Sanierung (ggf. optional) beauftragt oder als eine vorgezogene Maßnahme anderweitig vergibt. Aus der Durchführung dieser Maßnahmen dürfen keine Nachteile für die geförderten Maßnahmen entstehen.