Im Kurgebiet der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler befindet sich seit dem Jahr 1858 der Kurpark, welcher historisch von baulichen Anlagen gesäumt wurde, die die randliche Begrenzung des Parks in südlicher und östlicher Richtung bildeten. Gemeinsam mit den gegenüberliegenden Liegenschaften des Steigenberger Hotels und dem an der Ahr gelegenen Kurhaussaal bildeten sie das historische Kurviertel des Stadtteils Bad Neuenahr. Die östlich begrenzende Konzerthalle wurde bereits im Jahr 2019 abgerissen und wird derzeit mit multifunktionaler Nutzung (Konzerthalle, Haus des Gastes und Stadtbibliothek) als "Kurparkrandbebauung" neu errichtet. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2026 geplant. Durch das Flutereignis im Jahr 2021 wurde das Kurviertel stark in Mitleidenschaft gezogen. Das südlich begrenzende Bestandsgebäude "Kurparkterrasse/Kleine Bühne" (früher Kurparkterrassen-Café-Restaurant) wurde, ebenso wie der Kurpark, während der Flut stark beschädigt. Der Kurpark liegt zentral im Kurgebiet von Bad Neuenahr, am rechten Ahr-Ufer. Dem Kurparkareal kommt daher eine städtebauliche Schlüsselfunktionen zu.Der Auftragnehmer soll im Rahmen der Baustellenbewachung für die Maßnahmen "0190 Kurpark", "0205 Brunnentechnik" sowie "0078 Kurparkterrasse" sämtliche zur Sicherstellung von Ordnung, Sicherheit und Dokumentation der Baustelle erforderlichen Leistungen erbringen. Hierzu gehören insbesondere das Öffnen und Schließen der Baustelle zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Zeiten, die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation der An- und Abwesenheit sämtlicher auf der Baustelle tätigen Personen sowie deren Tätigkeiten und die regelmäßige Erfassung der Wetterverhältnisse. Darüber hinaus umfasst die Leistung alle weiteren Maßnahmen, die für einen sicheren, störungsfreien und vorschriftsgemäßen Betrieb der Baustelle erforderlich sind, soweit diese im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen.
Aufgrund des Vorhandenseins der natürlichen, CO2-haltigen Heilquelle "Großer Sprudel" im Bereich des Kurparks ist jederzeit mit natürlich bedingten CO2-Ausgasungen zu rechnen. Durch den Auftragnehmer sind die auf der Baustelle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung und Überwachung der geltenden CO2-Sicherheitsvorgaben durchzusetzen, welche durch einen Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) für die Bauvorhaben definiert werden. Hierzu gehören insbesondere die arbeitstägliche Sichtkontrolle und Anzeigetests sowie anschließende Ausgabe der mobilen CO2-Gaswarngeräte an auf der Baustelle tätigen Personen, die Freimessung der Arbeitsbereiche sowie die Quittierung von Alarmen der ortsfesten CO2-Warnanlage.
Leistungszeit: 01.12.2025 bis 31.08.2027.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist folgende Leistung: Baustellenbewachung / Schließdienst.
Für die Maßnahme des Maßnahmenpakets "C": 13100007-AkI-0190 Kurpark
und des Maßnahmenpakets "B": 13100007-AkI-0078 Kurparkterrasse 13100007-AkI-0205 Brunnentechnik.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung der Angebote fließen ein:- Stundensatz für den AN (Geschäftsführer/Inhaber)- Stundensatz für angestellte Mitarbeiter.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Reaktionszeit bei Alarmereignissen" erhält ein Angebot eine Beurteilung von:0 Punkten bei einer Reaktionszeit > 45 Minuten2 Punkten bei einer Reaktionszeit bis 454 Punkten bei einer Reaktionszeit bis 308 Punkten bei einer Reaktionszeit bis 20 Minuten10 Punkten bei einer Reaktionszeit =< 15 Minuten.
Die Maßnahme ist sehr eilbedürftig.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform.3. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz aus-schließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.4. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bieters:
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit Bewachungsdiensten in einem CO2-belasteten Bereich nachzuweisen wie folgt:- Mindestens 1 Referenz über die Baustellenbewachung / Schließdienst (insbesondere Betreuung einer CO2-belasteten Baustelle oder Arbeitsbereiche) für vergleichbare Maßnahmen mit vergleichbarer Leistung (entsprechend der Projektbeschreibung/Leistungsbeschreibung).1. Nachweis der Schulung des eingesetzten Personals zur unterwiesenen Person für tragbare Gaswarngeräte nach T 021/T 023 (DGUV Information 213-056/213-057).2. Nachweis der Schulung des eingesetzten Personals zur unterwiesenen Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen nach T 021/T 023 (DGUV Information 213-056/213-057).
Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden.Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bieters mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz für Dienstleistungen, die mit den ausgeschriebenen Dienstleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 250.000 EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis Vorzulegen.
1. Nachweis der Schulung des eingesetzten Personals zur unterwiesenen Person für tragbare Gaswarngeräte nach T 021/T 023 (DGUV Information 213-056/213-057).2. Nachweis der Schulung des eingesetzten Personals zur unterwiesenen Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen nach T 021/T 023 (DGUV Information 213-056/213-057).
Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen, d.h. mindestens zwei Personen und entsprechende Vertretung für diese zwei Personen.