Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, ingenieurtechnische Dienstleistungen zur Planung, Ausschreibung, Überwachung und Auswertung der Reinigung, Fräsung und TV-Inspektion von ca. 1 710 Hausanschlussleitungen im arrondierten Stadtgebiet zu vergeben.Ziel der Maßnahme ist die vollständige Dokumentation, Bewertung und Aufbereitung der Inspektionsergebnisse einschließlich Schadensbewertung und Sanierungskonzept zur Identifizierung und Beseitigung flutbedingter Schäden.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist Planung, Begleitung und Auswertung der Reinigung, Fräsung und TV-Inspektion flutbetroffener Hausanschlussleitungen im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler (Abschnitte 1-3 und Ramersbach)
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach so hohen Preis er-hält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung der Angebote fließen ein: - 10 Stunden für den AN (Geschäftsführer/Inhaber)- 10 Stunden für angestellte Ingenieure/Kanalingenieure - 20 Stunden für Technische Zeichner sonst die Angestellte
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzepts zur Übernahme, Prüfung und Weiterverarbeitung der Befahrungsdaten (ISYBAU, XML, GIS, CAIGOS) einschließlich Plausibilitätskontrolle und Datensicherung, Plau-sibilitätsprüfung und technischer Organisation. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 1-3 Punkte: Konzept unvollständig oder unschlüssig; Abläufe für Datenerfassung und -prüfung nicht be-schrieben; keine Angaben zu Schnittstellen, Qualitätssicherung oder CAIGOS-Integration; geringe Fachkennt-nis erkennbar.
4-6 Punkte: Konzept grundsätzlich nachvollziehbar, aber mit Lücken in der Beschreibung; Standardver-fahren vorgesehen, jedoch ohne detaillierte Darstellung der Datensicherung oder Schnittstellenlogik; teilweise unklare Zuständigkeiten oder technische Umsetzung.
7-8 Punkte: Konzept vollständig und schlüssig aufgebaut; Datenübernahme, Verarbeitung und Sicherung nachvollziehbar dargestellt; Schnittstellen und Prüfmechanismen beschrieben; CAIGOS-Integration erkennbar vorbereitet.
Bewertet wird die fachlich-methodische Qualität der beschriebenen Vorgehensweise zur Zustandsbewertung, Schadensklassifizierung (nach DWA-M 149-3) und Integration der Ergebnisse in Sanierungsvorplanung und Gut-achtenerstellung (inkl. MKUEM-Datenblatt). Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt:
1-3 Punkte: Methodik nicht oder nur oberflächlich beschrieben; keine Bezugnahme auf DWA-M 149-3 oder VV Wiederaufbau RLP 2021; unklare Vorgehensweise bei Schadensbewertung oder Gutachtenerstel-lung.
4-6 Punkte: Grundsätzliche Vorgehensweise beschrieben, aber unsystematisch oder mit fachlichen Lü-cken; Bewertungssystematik und Einbindung in Fördergutachten nicht vollständig nachvollziehbar.
7-8 Punkte: Methodik schlüssig dargestellt; Schadensklassifizierung nach DWA-M 149-3 erläutert; Integration der Ergebnisse in Sanierungsvorplanung und Gutachten nachvollziehbar; Bezug zur VV Wiederaufbau RLP 2021 gegeben.
9-10 Punkte: Sehr klare, fachlich fundierte und methodisch stringente Darstellung; nachvollziehbare Be-wertungs- und Dokumentationslogik; Integration in Sanierungskonzept und Fördergutachten vorbildlich gelöst; innovativer oder besonders praxisorientierter Ansatz
Bewertet wird die personelle, organisatorische und zeitliche Kapazität des Bieters zur Durchführung der ausge-schriebenen Leistungen im vorgesehenen Zeitraum. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 1-3 Punkte: Personalressourcen unklar oder unzureichend; kein erkennbares Team oder keine Nennung von Schlüsselpersonen; keine Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit oder Präsenz vor Ort; Risiko von Verzöge-rungen deutlich.
4-6 Punkte: Begrenzte Kapazität, grundsätzlich ausreichende Verfügbarkeit Personal benannt, aber Kapazitätsplanung nur allgemein beschrieben; Verfügbarkeit teilweise eingeschränkt (z. B. parallele Projekte, keine klare Stellvertretungsregelung); termingerechte Umsetzung grundsätzlich möglich, jedoch mit erhöhtem Koordinationsaufwand.
7-8 Punkte: Ausreichende Kapazität und klare Organisation Projektteam mit Qualifikationen und Zu-ständigkeiten benannt; Verfügbarkeit nachvollziehbar dargelegt; örtliche Präsenz gut geplant (z. B. feste Tage, Stellvertretung geregelt); ausreichende Ressourcen zur termingerechten Bearbeitung vorhanden.
9-10 Punkte: Hohe Kapazität und Verfügbarkeit, hervorragende Organisation Schlüssiges und über-zeugendes Kapazitätskonzept; ausreichend qualifiziertes Personal mit klarer Aufgabenverteilung; Nachweis kurzfristiger Reaktionsfähigkeit und gesicherter Präsenz vor Ort; keine erkennbaren Kapazitätsrisiken.
Die Maßnahme ist sehr eilbedürftig.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.4. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bieters
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von ausgeschriebenen Planungsleistungen nachzuweisen wie folgt:- Nachweis, dass in den letzten 3 Jahren durchschnittlich jährlich 2.500 Hausanschlüsse und 100 km Kanalnetz im Rahmen von Kanalauswertungen (inkl. Sanierungsvorplanung) bearbeitet wurden.- Nachweis über die Erstellung von mindestens 20 Gutachten (Kanal) im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 in RLP, NRW oder Bayern.- Nachweis über Pflege, Betreuung und Vermessungsleistungen bei mindestens drei Caigos-Kanaldatenbanken verschiedener öffentlicher Auftraggeber- Nachweis über die Fähigkeit zum Abruf der Ergebnisse von Befahrungsfirmen sowie deren Weiterverarbeitung- Vorlage von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über erfolgreich bearbeitete örtliche Starkregenkonzepte im Sinne der einschlägigen Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz- Nachweis folgender Inhalte:- Durchführung einer flächendeckenden Gefährdungsanalyse (hydrologisch/hydraulisch)- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Priorisierung- Durchführung eines Bürgerbeteiligungs- und Kommunikationsprozesses- Abstimmung mit der zuständigen Förderstelle- Referenzen nach der Förderrichtlinie "Örtliches Starkregenkonzept Rheinland-Pfalz" oder vergleichbaren Programmen anderer Bundesländer werden als gleichwertig anerkannt.
Diese Nachweise können entweder durch Referenzen oder anderweitig erbracht werden.
Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Büro muss über einen Projektleiter verfügen, der über die leistungsbezogene akademische Qualifikation (Ingenieur) und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung verfügt.Zudem muss das Büro über 5 Ingenieure oder vergleichbare Fachkräfte als Kanalsanierungsfachplaner, jeweils mit mindestens 7 Jahren BerufserfahrungZum Begriff Ingenieur: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden bzw. als vergleichbar als Kanalingenieurfachplaner qualifiziert sind. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen.Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bieters mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz des Bieters für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
MindestanforderungDer Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungs-summe für Personenschäden mindestens 1,5 Millionen EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,5 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Wichtiger Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie, dass der geeignete Versicherungsnachweis zum Zeitpunkt der Abgabe der Angebotsabgabe vorliegen muss. Ein ungeeigneter Versicherungsnachweis kann nicht nachgebessert werden.Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis Vorzulegen.
Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein.