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Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Präsentation der Merseburger Zaubersprüch...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
Domplatz 19
06618
Naumburg
Deutschland
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
c.losse@vereinigtedomstifter.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK1MLMP

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK1MLMP/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Merseburger Zaubersprüche sind das älteste althochdeutsche Textdokument und damit ein wichtiges Zeugnis für die Entwicklung der deutschen und anderer europäischer Sprachen. Inhaltlich spiegeln sie die religiösen und magischen Vorstellungen in der Mitte Europas vor der Christianisierung. Der Überlieferungskontext, eine christliche Sammelhandschrift, belegt das Fortwirken magischer Praktiken ebenso wie Bemühungen um die Christianisierung Frankens und Sachsens. Die Aufzeichnung der Sprüche kennzeichnet den Übergang von einer oralen zu einer schriftlichen Kultur. Diese Aspekte - Magie, Christianisierung, zunehmende Schriftlichkeit - stellen die Merseburger Zaubersprüche in einen weltweiten Kontext der Menschheitsentwicklung die zu einer Aufnahme in das Weltdokumentenerbe (Memory of the World) berechtigen. Der Antrag auf Aufnahme in das Weltdokumentenerbe wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission befürwortet und an die UNESCO weitergeleitet. Mit einer Entscheidung ist nach derzeitigem Stand 2026/27 zu rechnen. Die erhoffte Aufnahme der Merseburger Zaubersprüche in das Weltdokumentenerbe (Memory of the World) würde Sachsen-Anhalt eine weitere UNESCO-Stätte einbringen und damit die touristische Anziehungskraft des Bundeslandes als eine kulturgeschichtlich herausragende Region der Welt stärken. Um der Bedeutung der Merseburger Zaubersprüche gerecht zu werden und ihren universalen Anspruch zu untermauern, soll künftig in der Stadt Merseburg, in der unmittelbaren Umgebung des Merseburger Doms, wo die Zaubersprüche in der Domstiftsbibliothek aufbewahrt werden, eine "Erlebniswelt Zaubersprüche" entstehen. Der Merseburger Kaiserdom selbst ist ein Juwel an der Straße der Romanik. Mit einem Dreiklang von Zauber, Klang und Mythos überrascht der Dom seine Gäste. Seine traumhafte Lage auf der Stadtkrone oberhalb der Saale ist Vielen ebenso wenig bewusst wie die facettenreichen und vielfältigen Schätze und Geschichten rund um Dom und Schloss. Die Studie soll ein breites Publikum im Blick haben. Die Ansprache richtet sich über den klassischen Kulturtouristen oder den sprachwissenschaftlich Vorgebildeten weit hinaus an Jung und Alt, Laien, Kinder und Erwachsene. Eine "Erlebniswelt Zaubersprüche" soll Fragen stellen, Spaß machen, Lust am Entdecken fördern und Parallelen in unterschiedlichste Welten erkennbar werden lassen (Gottheiten und Religion, Magie und Glaube, Freiheit und Angst, Sinn und Sinneserfahrungen...).
In enger Kooperation der Vereinigten Domstifter mit der Stadt Merseburg sollen die einzigartigen Texte somit breiten Bevölkerungsschichten sowie die weltweite Praxis der Magie in deutscher und englischer Sprache vorgestellt und nähergebracht werden.
Damit soll nicht nur die touristische Attraktivität Merseburgs gesteigert werden, es wird auch erwartet, die Sinnfrage und das Wie der Beschäftigung rund um die Zaubersprüche erlebbar zu beantworten. Die Aufnahme der Zaubersprüche in das Weltdokumentenerbe soll somit öffentlichkeitswirksam eine neue Aufmerksamkeit auf die Merseburger Stadtkrone lenken. Attraktive Formate und eine zeitgemäße Sprache und Präsentation sollen neue Zugänge zu scheinbar Bekanntem ermöglichen. Überarbeitete und neue Veranstaltungsformate sollen Besuchergruppen ansprechen.
Die Möglichkeiten einer solchen "Erlebniswelt Zaubersprüche" sollen vorab in einer Machbarkeitsstudie (Potenzialanalyse) geprüft werden.

Haupterfüllungsort

Anschrift des die Machbarkeitsstudie betreffenden Erfüllungsorts: Merseburger Dom, Domplatz 7, 06217 Merseburg und Umfeld

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
20
Qualität
80

Einzelne Gewichtungskriterien zu den genannten Kriterien Preis und Qualität werden in der Bewertungsmatrix (Anlage 8), den Wertungsschemen in den Anlagen 10, 11 und 12 sowie der Anlage Bewerbungsbedingungen genauer definiert/ unterteilt. Die Bewertung der Unterkriterien zum Kriterium Qualität erfolgt anhand der Wertungskriterien in den Anlagen 10, 11 und 12. Die Gewichtung erfolgt anhand der Bewertungsmatrix in Anlage 8.

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

10

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Folgende Unterlagen beziehungsweise Informationen sind zur Beurteilung der Eignung mit Angebotsabgabe einzureichen.

Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) in folgendem Vergabeverfahren ist vollständig ausgefüllt einzureichen.

1.1 Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien

Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen finden § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Selbstreinigung sowie § 126 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur zulässigen Höchstdauer des Ausschlusses entsprechend Anwendung. § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet auch insoweit entsprechende Anwendung, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet. § 124 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die mangelhafte Vertragserfüllung weder zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, noch zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt haben muss.

Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 oder 124 GWB oder Selbst-reinigungsmaßnahmen nach §125 GWB sind in der Anlage 6 "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" (Ziffer 1 der Bewertungsmatrix) auszufüllen.

Ziffer 1 der Bewertungsmatrix:

- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6)

Die Vergabestelle wird zunächst eine formale Vollständigkeitsprüfung und eine fachliche Richtigkeitsprüfung durchführen. Von der Möglichkeit, keine Unterlagen nachzufordern, macht die Vergabestelle keinen Gebrauch.

Bewertung der Eignung

Das Vorliegen von A-Kriterien überprüft der Auftraggeber nach dem Maßstab "Ja" oder "Nein". Eine Gewichtung erfolgt nicht. Erfüllt der Bieter alle A-Kriterien, verbleibt sein Ange-bot in der Bewertung. Erfüllt der Bieter ein A-Kriterium nicht, wird sein Angebot ausgeschlossen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Folgende Unterlagen beziehungsweise Informationen sind zur Beurteilung der Eignung mit Angebotsabgabe einzureichen.

Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) in folgendem Vergabeverfahren ist vollständig ausgefüllt einzureichen.

Ziffer 1 der Bewertungsmatrix:

- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6)

Die Vergabestelle wird zunächst eine formale Vollständigkeitsprüfung und eine fachliche Richtigkeitsprüfung durchführen. Von der Möglichkeit, keine Unterlagen nachzufordern, macht die Vergabestelle keinen Gebrauch.

Bewertung der Eignung

Das Vorliegen von A-Kriterien überprüft der Auftraggeber nach dem Maßstab "Ja" oder "Nein". Eine Gewichtung erfolgt nicht. Erfüllt der Bieter alle A-Kriterien, verbleibt sein Ange-bot in der Bewertung. Erfüllt der Bieter ein A-Kriterium nicht, wird sein Angebot ausgeschlossen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Folgende Unterlagen beziehungsweise Informationen sind zur Beurteilung der Eignung mit Angebotsabgabe einzureichen.

Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) in folgendem Vergabeverfahren ist vollständig ausgefüllt einzureichen.

sowie
Ziffer 2 der Bewertungsmatrix:

Berufliche Qualifikation des Architekten/ des Stadtplaners
Die Ausführung der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie soll aufgrund der baulichen Aspekte durch einen Diplom-Ingenieur Architektur (FH) oder einen Diplom-Ingenieur Stadtplaner (FH) erfolgen. Dieser soll die Projektleitung übernehmen.
Der Nachweis der beruflichen Qualifikation des projektleitenden Architekten oder Stadtplaners kann durch Nachweis des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erfolgen. Liegt eine gleich- oder höherwertige Qualifikation vor, ist diese entsprechend durch zusätzliche Weiterbildungsnachweise, Zertifikate, Arbeitszeugnisse nachzuweisen. Eigenerklärungen zur Begründung/ zum Nachweis der beruflichen Spezialisierung sind nicht zugelassen.

Ziffer 3 der Bewertungsmatrix:

Berufliche Qualifikation des Innenarchitekten
Die Konzeption der Innenraumplanung sowie der Ausstellungsgestaltung soll durch einen Diplom-Ingenieur Innenarchitektur (FH) erfolgen.
Der Nachweis der beruflichen Qualifikation des Innenarchitekten kann durch Nachweis des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erfolgen. Liegt eine gleich- oder höherwertige Qualifikation vor, ist diese entsprechend nachzuweisen (durch zusätzliche Weiterbildungs-nachweise Zertifikate, Arbeitszeugnisse, Eintragungen in Berufsregister etc.). Möglich ist auch die berufliche Qualifikation eines Diplom-Ingenieurs Architektur (FH), wenn die Spezialisierung anhand von entsprechenden offiziellen Unterlagen nachgewiesen wird (Hochschulabschlusszeugnis sowie Weiterbildungsnachweise und/oder Arbeitszeugnisse und/oder Eintragungen in Berufsregister und/oder ähnliches). Eigenerklärungen zur Begründung/ zum Nachweis der beruflichen Spezialisierung sind nicht zugelassen.

Ziffer 4 der Bewertungsmatrix:

Unternehmensbezogene Erfahrung im Marketingbereich
Die Betrachtung der möglichen Marketingansätze soll durch marketingerfahrende Bieter erfolgen. Die berufliche und inhaltliche Erfahrung im Marketingbereich ist anhand von 3 Erklärungen zu Unternehmensreferenzen nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt ist separat anhand des Formulars zur Eigenerklärung (Anlage 13) sowie ggf. ergänzend mit eigenen Unterlagen einzureichen.
Inhaltlich sollen die Referenzen zur Prüfung der Eignung die Umsetzung von Marketingmaß-nahmen nachweisen (zum Beispiel Entwicklung oder Gestaltung von Print, Online-Marketing, Anzeigen analog/digital, Kulturlogistik, Pressearbeit, Sichtwerbung) zur Bewerbung einer/ eines durch den Bieter gestalteten Ausstellung/ gestalteten Museums (zum Beispiel in Übereinstimmung mit der Ausstellungsgrafik). Bildmaterial zu Belegexemplaren bitte als separate Datei beifügen oder in das Formular kopieren.

- Jede Unternehmensreferenz sollte folgende Angaben enthalten:

- Name und Adresse des Auftraggebers/ Referenzgebers
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefonnummer, E-Mail)
- Name des Referenzprojektes (Bezeichnung des Auftraggebers verwenden)
- Ort des Referenzprojektes (Adresse, Lage)
- Zeitraum der Leistungserbringung (von Monat/ Jahr bis Monat/ Jahr)
- Kurzbeschreibung zum Inhalt des Referenzprojekts
- Ggf. ergänzende Anlagen
- Die Referenzen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen.
- Jede Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein;
Die Darstellung der Leistungen muss durch den Bieter so ausreichend dargestellt werden, dass eine Bewertung der Eignung möglich ist.
Bei der Einreichung einer Übermenge von Referenzen prüft die Vergabestelle nur die ersten drei Referenzen. Referenzen, die die geforderte Anzahl an Referenzen übersteigen, bleiben unberücksichtigt.

Sonstige

Bietergemeinschaften

In Hinblick auf die Komplexität der Aufgabe muss der Bieter fachlich breit aufgestellt sein bzw. ein kompetentes Team aus verschiedenen Fachdisziplinen zusammenstellen. Ein Zusammenschluss mehrerer Büros zu Bietergemeinschaften bzw. nach Auftragserteilung zu Arbeitsgemeinschaften ist möglich. Ein Hauptansprechpartner als Auftragnehmer ist zu nennen.

Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nach Maßgabe von § 32 UVgO zulässig. Die Begriffe "Bewerbergemeinschaft" und "Bietergemeinschaft" werden in den Vergabe- und Vertragsunterlagen identisch gebraucht.

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der

- alle Mitglieder namentlich aufgeführt sind,
- eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für die Abgabe des An-gebots sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften,
- erklärt wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführen soll.

Wenn beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist dies unter Verwendung des beiliegenden Formblatts "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 1) zu erklären.

Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Solche Doppelabgaben führen zum Ausschluss beider Angebote.

Eignungsleihe und Unterauftragnehmer

Klarstellend hebt der Auftraggeber hervor, dass die Begriffe Nachunternehmer, Unterauftragnehmer und Subunternehmer synonym verwendet werden. Unterauftragnehmer sind von Zulieferern und Vorlieferanten zu unterscheiden, die nicht angegeben werden müssen. Unterauftragnehmer im Sinne dieser Vergabeunterlagen sind sämtliche Unternehmen, die - ohne mit dem Bieter rechtlich identisch zu sein - gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 30. Juni 2010, Az. Verg 13/10) Leistungsteile übernehmen. In diesem Sinne sind etwa auch konzernverbundene rechtlich selbstständige Unternehmer Nachunternehmer und müssen die hier geforderten Voraussetzungen erfüllen, soweit sie - ohne selbst Bieter oder Mitglied der beauftragten Bietergemeinschaft zu sein - Leistungsteile ausführen sollen.

Es ist denkbar, dass der Bieter bei mangelnder eigener Eignung auf entsprechende Kapazitäten dritter Unternehmen zurückgreift und diese Unternehmen Teile der Leistung übernehmen. Diese Unternehmen sind damit Unterauftragnehmer und zugleich ihre Eignung verleihende Unternehmen (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe). Ebenso ist denkbar, dass der Bieter über eine ausreichende eigene Eignung verfügt und gleichwohl für einzelne Leistungsteile Unterauftragnehmer einsetzen möchte. Dabei handelt es sich dann ebenfalls um Unterauftragnehmer, die allerdings nicht zugleich ihre Eignung verleihende Unternehmen sind (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe). Schließlich ist denkbar, dass der Bieter auf die Ressourcen dritter Unternehmen zurückgreift zum Zwecke des Nachweises der Eignung, ohne jedoch diese Unternehmen in der Auftragsausführung einzusetzen (reiner Eignungsverleiher).

Die Eignungsleihe ist mit den Formularen, Anlage 2 und 3 nachzuweisen, sofern eine Eignungsleihe erfolgt. Nachunternehmer sind mit Anlage 7 und 3 nachzuweisen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

23.04.2026 14:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Unterrichtung über Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens nach UVgO §5

Laut §5 UVgO sind Unternehmen zu benennen, die den Auftraggeber beraten oder in anderer Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt waren, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden.
In diesem Sinn weisen wir darauf hin, dass das Unternehmen Hartkopf denk mal architektur aus 06536 Südharz die Aufgabenstellung für die Beantragung der Fördermittel erarbeitet hat. Um den Wettbewerb nicht zu verzerren, wird die entsprechende Ausarbeitung sowie die dem Büro vorliegenden ursprüngliche Projektbeschreibung zur Antragsstellung den Vergabeunterlagen zur Kenntnisnahme beigefügt (siehe Anlagen 4 und 5). Das Büro war an der weiteren Bearbeitung der Vergabeunterlagen nicht beteiligt.

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