Umbau und Sanierung Wilhelminenstift Zeitz
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
Domplatz 19
06618
Naumburg
Deutschland
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
+49 176 34571191
+49 3445-2301110
k.kalke@vereinigtedomstifter.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1780 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Bauherr, die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz,
planen den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Wilhelminenstifts (Schulstraße 5 in 06712
Zeitz). Das Objekt steht unter Denkmalschutz.
Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor.
Das Gebäude hat ein vollwertiges Kellergeschoss, sowie Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einen
Spitzboden (Mansarddach). Die Abmessungen betragen ca. 25 x 12,5m.
Der Wilhelminenstift wurde zuletzt als Seniorenheim genutzt und ist seit 2013 leerstehend. Dachstuhl
und Dach wurden aufgrund von Schädigungen 2019 während des Leerstands saniert.
Im Rahmen bauvorbereitender Maßnahmen wurde das Gebäude entkernt und alle nichtkonstruktiven
Bauteile abgebrochen bzw. demontiert.
Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden, der reaktiviert, überarbeitet und zukünftig weiter genutzt
werden soll.
Das gesamte Gebäude wird zukünftig vermietet. Dabei sollen zukünftig folgende Nutzungen
untergebracht werden:
Kellergeschoss: Beratungsstelle (Büronutzung)
Erdgeschoss: Sozialstation (Büronutzung)
Obergeschoss: Wohngemeinschaft mit Einzelzimmern und Sanitärzelle
Dachgeschoss: Wohngemeinschaft für Jugendliche
Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges wird am Westgiebel eine neue Fluchttreppe errichtet, der
derzeit vorhandene Toilettenanbau wird dafür abgebrochen.
Die beengten Platzverhältnisse am Westgiebel durch das benachbarte Kloster und die beiden Mauern
sind zu beachten. Schädigungen an der bestehenden Bausubstanz sind auszuschließen.
Die verkehrstechnische Erschließung ist fußläufig über die Straßen "Schulstraße" und "Steinsgraben"
gegeben. Der erdgeschossige Zugang erfolgt derzeit über die Schulstraße.
Zukünftig wird der Hauptzugang im Kellergeschoss liegen. Dieser Hauptzugang wird fußläufig über
eine neu zu schaffende grundstücksinterne Zuwegung von der Schulstraße aus erfolgen.
Die Erschließung mit Fahrzeugen führt über die Straße "Klosterkirchhof" und die Zufahrten der
benachbarten Flurstücke, deren Nutzung mittels Grundbucheintrag rechtlich gesichert ist.
Im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden auch die Außenanlagen neu gestaltet. Es
werden Wege, eine barrierefreie Rampe, eine Zufahrt und Stellplätze für Pkw und Fahrräder errichtet.
Zudem findet eine Gestaltung der Grünflächen statt. Der hofseitige Baum bleibt erhalten und ist zu
schützen.

Ausgeschrieben werden die Estricharbeiten.

Haupterfüllungsort

Wilhelminenstift Zeitz
Schulstraße 5
06712
Zeitz

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

B. G. Bau GmbH
06116
Halle (Saale)
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.

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