Der Bieter weist mindestens drei Referenzen über die Planung, Fertigung und Inbetriebnahme von elektrisch angetriebenen Sonderprüfständen nach, die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossen wurden.
Als Sonderprüfstand gilt ein Prüfstand, der nach kundenspezifischen Anforderungen zur Untersuchung von Maschinenelementen oder Antriebskomponenten - insbesondere zu Getrieben, Wälzlagern, Gleitlagern oder funktional vergleichbare Maschinenelemente der Antriebstechnik - individuell geplant und gefertigt wurde.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss)
- Auftragswert
- Auftraggeber mit Anschrift und kontaktierbarem Ansprechpartner
- Kurzbeschreibung der Prüfaufgabe und des Prüflings
- Technische Kurzbeschreibung des Prüfstands, insbesondere Leistungsdaten, eingesetzte Messtechnik und Steuerungs-/Automatisierungsumfang
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie den wesentlichen technischen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang entspricht. Als wesentliche technische Anforderungen gelten insbesondere:
- die Entwicklung kundenspezifischer mechanischer Prüfaufbauten mit Schnittstellen für wechselnde Prüflinge,
- die Integration elektrischer Maschinen mit geregelter Drehmoment- und Drehzahlvorgabe,
- die Einbindung von Messtechnik und automatisierter Datenerfassung einschließlich Regelungs- bzw. Steuerungs- und Sicherheitstechnik sowie
- die Planung und Integration der zugehörigen Medienversorgung.
Eine vollständige Übereinstimmung mit dem Leistungsgegenstand ist nicht erforderlich.
Bei Bietergemeinschaften können die Referenzen von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Bei Eignungsleihe sind die Referenzen des eignungsverleihenden Unternehmens vorzulegen.