Verfahrensangaben

Elektrolyseur- und Brennstoffzellensystem als Containerlösung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.10.2026
22.10.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512011-61
Schragenhofstraße 31
80992
München
Deutschland
DE212
maximilian.schuckert@tum.de
+498928924104

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31640000-4
31122100-8
45255800-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Lehrstuhl für Nachhaltige Mobile Antriebssysteme (NMA) der Technischen Universität München (TUM) beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes, ein Wasserstoffelektrolyse- sowie Wasserstoffbrennstoffzellensystem anzuschaffen. Die beiden Systeme werden in das lehrstuhleigene Inselnetz mit Photovoltaikanlage, Batterie- und Wasserstoffspeicher integriert, um Betriebsstrategien für die Energiewende zu erforschen. Insbesondere die Fragestellung zur optimalen Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff steht im Zentrum des Forschungsprojekts.
Das Elektrolyse- und Brennstoffzellensystem müssen in einen gemeinsamen Container mit Sicherheitsüberwachung integriert werden. Der Elektrolysestack muss eine elektrische Anschlussleistung von mindestens 25 kW (Beginn of Life, BoL) und das Brennstoffzellensystem eine elektrische Nenndauerleistung von mindestens 10 kW (BoL) besitzen. Beide Systeme müssen die Polymerelektrolytaustauschmembran-Technologie (PEM) nutzen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ein Elektrolyse- und Brennstoffzellensystem als containerisierte Gesamtlösung, der mindestens folgende Hauptkomponenten umfassen muss:
- Container inklusive Sicherheitsüberwachung und Medienschnittstelle
- Elektrolysesystem inklusive
o Elektrolysestack(s)
o Herstellungsanlage von DI-Reinstwasser auf Basis von Leitungs-/Trinkwasser
o Speise- und Kühlwasserkreislauf mit Sauerstoffabscheider
o Wasserstoffaufbereitungsanlage für H2-Qualität 5.0
o Kühlung über Außenkühler
o Steuerung mit Sicherheitstechnik über branchenübliche und standardisierte Schnittstelle
- Brennstoffzellensystem inklusive
o Brennstoffzellenstack(s)
o Flüssigkeitskühlkreislauf mit Außenkühler
o Wasserstoffversorgungseinheit mit Wasserstoff-Rezirkulation
o Luftversorgungseinheit
o Steuerung mit Sicherheitstechnik über Schnittstelle

Umfang der Auftragsvergabe

275.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
23.11.2026
30.06.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schragenhofstraße 31
80992
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einem Preis, der beim (mindestens) 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Preis, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: Punktzahl = Höchstpunktzahl x (2 - (angebotener Preis/niedrigster Preis))

Gewichtung
0,40

Zuschlagskriterium

Qualität
Elektrische Leistung von Elektrolyse- und Brennstoffzellensystem

Elektrische Leistung Elektrolysesystem
Das Angebot mit der höchsten nutzbaren Elektrolyseleistung (in kW) erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einer nutzbaren Elektrolyseleistung, die bei 25kW oder weniger liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer nutzbaren Elektrolyseleistung, die zwischen 25kW und der höchsten angebotenen Elektrolyseleistung liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt:

Punktzahl = Höchstpunktzahl x ((angebotene nutzbare Elektrolyseleistung - 25kW) / (höchste nutzbare Elektrolyseleistung - 25kW))

Elektrische Leistung Brennstoffzellensystem
Das Angebot mit der höchsten nutzbaren Brennstoffzellenleistung (in kW) erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einer nutzbaren Brennstoffzellenleistung, die bei 10kW oder weniger liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer nutzbaren Brennstoffzellenleistung, die zwischen 10kW und der höchsten angebotenen Brennstoffzellenleistung liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt:
Punktzahl = Höchstpunktzahl x ((angebotene nutzbare Brennstoffzellenleistung - 10kW) / (höchste nutzbare Brennstoffzellenleistung - 10kW))

Gewichtung
0,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit

Das Angebot mit der niedrigsten Lieferzeit (in Tagen) erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einer Lieferzeit, die bei (mindestens) dem 2,0-fachen der niedrigsten Lieferzeit liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Lieferzeit, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Lieferzeit liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: Punktzahl = Höchstpunktzahl x (2 - (angebotene Lieferzeit/niedrigste Lieferzeit))
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste gewichtete Gesamt-punktzahl (letzte Zeile der vorstehenden Tabelle) erhält.

Gewichtung
0,10
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0M7CW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung