1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die verlangten Eignungskriterien und -nachweise sowie die verlangten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
3) Zur Wertungsmatrix, Gegenständen und Ablauf der Bemusterung siehe Unterlage "Wertungsmatrix".
4) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5) Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Teilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ registrieren. Wegen der Einzelheiten zur Registrierung siehe unter:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Registrierung
Durch die (kostenfreie) Registrierung im betr. Projektraum der Vergabeplattform nehmen die Wirtschaftsteilnehmer automatisch an der elektronischen Kommunikation teil. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird.
Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über
- beantwortete Bieterfragen,
- etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie
- sonstige Mitteilungen.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer erhält mit der Registrierung Zugriff auf ein individuelles Postfach, das von der Vergabestelle für die Kommunikation verwendet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die individuellen Postfächer auf der Vergabeplattform für die rechtswirksame Übermittlung verfahrenserheblicher Erklärungen genutzt werden. Der Wirtschaftsteilnehmer bringt durch seine Registrierung zum Aus-druck, Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von Nachrichten über die Plattform abschließen zu wollen. Das individuelle Postfach gehört dementsprechend zum Machtbereich des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers. Für den Zugang verfahrenserheblicher Erklärungen kommt es daher nicht auf den Zugang von etwaigen Notifizierungs-E-Mails über versandte Informationen an, sondern es genügt bereits allein der Eingang der Nachricht im individuellen Postfach des jeweiligen Teilnehmers auf der Vergabeplattform. Die zusätzliche Information über die Einstellung einer neuen Nachricht auf der Vergabeplattform per E-Mail erfolgt also lediglich zu Informationszwecken und ist für den Zugang nicht erforderlich. Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Holschuld).
Für die Abgabe der Angebote ist eine Registrierung jedenfalls zwingend erforderlich (siehe oben). Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber unverzüglich anzufordern.
Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter/der Bietergemeinschaft, unverzüglich - spätestens zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Stellung von Bieterfragen - über die Vergabeplattform seine Frage(n) zu stellen bzw. auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler hinzuweisen. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum zu beantworten. Anfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.