Rolle-zu-Rolle-Modul
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.08.2025
25.08.2025 09:00 Uhr
25.08.2025 09:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512011-61
80333
München
Deutschland
DE212
felix.harst@iwb.tum.de
0049 089 289 15492

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42000000-6
42990000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Modul zur flexiblen Rolle-zu-Rolle-Verarbeitung bandförmiger Diffusionsmedien für die Prozessforschung zur Produktion von Brennstoffzellen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Rolle-zu-Rolle-Modul dient der präzisen Abwicklung und Aufwicklung bandförmiger Diffusionsmedien für Brennstoffzellen. Der Betrieb des Moduls soll sowohl eigenständig als auch in Kombination mit dem bereitgestellten Lasersystem und einem Prozessüberwachungssystem möglich sein, um die Laserstrukturierung des bandförmigen Materials durchzuführen. Ziel ist die Demonstration eines skalierbaren, industrietauglichen Strukturierungsprozesses zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von PEM-Brennstoffzellen.

Umfang der Auftragsvergabe

250.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
85748
Garching
Deutschland
DE21H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einem Preis, der beim (mindestens) 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Preis, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation.

Gewichtung
0,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Platzbedarf

Das Angebot mit dem niedrigsten Flächenbedarf erhält 4 Punkte. Ein Angebot mit einem Flächenbe-darf, der beim (mindestens) 2,0-fachen des niedrigsten Flächenbedarfs liegt, erhält 0 Punkte. Ein An-gebot mit einem Flächenbedarf, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des niedrigsten Flä-chenbedarfs liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation.

Gewichtung
0,20

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeitpunkt

Im Rahmen der Angebotsbewertung wird auch die vom Bieter angegebene Lieferzeit berücksichtigt. Ziel ist eine möglichst zeitnahe Lieferung des vollständigen Lieferumfangs nach Auftragserteilung.
Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit von höchstens 8 Monaten erhält die Höchstpunktzahl von 4 Punkten. Angebote mit einer Lieferzeit von 14 Monaten oder mehr erhalten 0 Punkte. Für Angebote mit einer Lieferzeit zwischen 8 und 14 Monaten erfolgt die Bewertung anhand einer linearen Interpolation.

Gewichtung
0,30
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK05JPD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Englisch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.

Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärungen über mindestens drei vergleichbare Anlagen für die Verarbeitung bandförmiger Materialien als Referenzen des Bieters aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.). Als vergleichbare Anlagen gelten Systeme, die für industrielle Produktionsprozesse oder für die Forschung an Produktionsprozessen konzipiert sind, bei denen bandförmige Materialien für die Fertigung von Energiewandlungs- oder Speichersystemen, wie z. B. in der Brennstoffzellen- oder Batterieproduktion verarbeitet werden. Diese Anlagen müssen über eine echtzeitfähige Steuerung des Prozesses verfügen und als fertige Produkte vorliegen, d. h. sie sind zertifiziert hinsichtlich geltender Sicherheits- und Konformitätsanforderungen (z. B. CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, EMV, LVD).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung