Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit der Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach, Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Wirges erfolgt zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Anschluss des "südlichen Westerwaldes" an die Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM). In diesem Zusammenhang erfolgt die Errichtung eines gemeinsam genutzten Hochbehälters "Thiels Hütte" im weitläufigen Gebiet der sogenannten Montabaurer Höhe.Zur Anbindung der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach an den Hochbehälter "Thiels Hütte" planen die Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach die Neuverlegung einer Trinkwassertransportleitung in den eigenen Versorgungsbereich hinein. Diese endet an dem neu zu errichtenden Wasserwerk Hubertus. Bei dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich handelt es sich um erforderliche Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 4-6 des Neubaus Wasserwerk Hubertus. Die statische Vordimensionierung bis zur Entwurfsplanung (LP 3) ist bereits vorliegend und dient als Basis für die hier ausgeschriebene Tragwerksplanung der Leistungsphasen 4-6.Alle relevanten Informationen zum Neubau sind den Anlagedokumenten (Anlage B 05 - Vorhandene Planungsgrundlagen.zip) zu entnehmen. Gesondert wird darauf hingewiesen, dass für die Fertigstellung der vorgenannten Leistungsphasen 4-6 folgender Zeitplan erforderlich ist, um eine zügige Realisierung des Bauvorhabens, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesamtmaßnahme maßgeblichen Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz, zu ermöglichen:Leistungsphase 4: 6 Wochen nach Auftragserteilung,Leistungsphase 5: 6 Wochen nach Abschluss der LP 4,Leistungsphase 6: 4 Wochen nach Abschluss der LP 5.Der Arbeitsbeginn ist unverzüglich im Anschluss an die erfolgte Auftragserteilung erforderlich und aufzunehmen.Mit Abschluss der Leistungsphase 3 war noch kein Bodengutachten vorliegend. Daher basieren Aussagen zur Gründung auf ingenieursmäßigen Annahmen. Mit Abschluss dieses Vergabeverfahrens wird das Bodengutachten vorliegen und zur Verfügung gestellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für das Tragwerk (§ 51 HOAI, Leistungsphasen 4-6). Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem den Vergabeunterlagen beigefügten Ingenieurvertrag. Die Besonderen Leistungen sind in der Anlage 2 des Ingenieurvertrags beschrieben und aufgelistet. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe dieser Leistung als Vollauftrag.
Details siehe Vergabeunterlagen
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der in dieser Auftragsbekanntmachung benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. andas Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Der Eröffnungstermin findet elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- 1.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder) --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). --- 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme- für Personenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR, - für Sach- und Vermögenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR und- für Umweltschäden mindestens 2.000.000,00 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV); --- 2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV); --- 3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bieter muss für den Planungsbereich der Tragwerksplanung ein Projektteam aus mindestens zwei Personen bereitstellen. Dabei muss die Person des Planers (Projektleiters) über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren in dem Planungsbereich der Tragwerksplanung nachweisen. Der Bieter muss darüber hinaus über mindestens einen Vertreter von mindestens gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren im vorstehend benannten Planungsbereich für die Vertreter nachzuweisen ist.
Die geforderte Qualifikation und Berufserfahrung muss zum Einreichungstermin für die Angebote vorliegen und ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise, Referenzen oder sonstige vergleichbare Belege) nachzuweisen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke mit vergleichbarer Komplexität und Anforderungen durch mindestens drei geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die zudem die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen. Die Vergleichbarkeit ist im Rahmen der Referenzbeschreibung textlich darzustellen.
Anforderungen: - Alle Referenzen müssen anrechenbare Kosten für die Tragwerksplanung in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR netto ausweisen. - Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 4 bis 6 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 6 für die Tragwerksplanung nach dem 01.01.2018 erfolgt sein muss. - Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, welche verantwortlichen Personen im Büro des Bieters (namentliche Benennung des Tragwerkplaners und des stellv. Planers) die Leistung tatsächlich erbracht haben. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Bauherrn/Referenzgebers mit Ansprechpartner (mit Telefonnummer) mitzuteilen. Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
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Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. --- Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.