Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.
3.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte.
4.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
5.) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
6.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A begründet sind.
7.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist.
8.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
9.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 233).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, muss dieser Bieter gültige Bescheinigung(en) seiner Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Die Bescheinigung(en) darf (dürfen) nicht älter als 3 Monate (die im PQ-Verfahren hinterlegte Bescheinigung nicht älter als 6 Monate) sein.
Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen, dies können insbesondere sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, ggf. mit Referenzbestätigung des Referenzgebers
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsumme.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Erklärungen nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.