Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vergleichbarer Projekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte für den Neubau, die Ertüchtigung oder die Erweiterung von Kläranlagen, jeweils für die Objektplanung und die Fachplanung Technische Ausrüstung nachzuweisen.
Die Vergleichbarkeit ist im Rahmen der Referenzbeschreibung textlich darzulegen.
Bei diesen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 - 6 und 8 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2010 erfolgt sein muss.
Davon:
- müssen mindestens 2 Referenzen (jeweils für Objekt- und Fachplanung) eine Kompaktanlage mit eigener Verfahrenstechnik zum Inhalt haben,
- müssen mindestens 2 Referenzen (jeweils für Objekt- und Fachplanung) die Sanierung, die Erweiterung oder den Neubau von kleineren Kläranlagen (Höchstwert der Ausbaugröße: circa bis zu 20.000 EW) zum Inhalt haben,
- darf maximal 1 Referenz (jeweils für Objekt- und Fachplanung) noch in der baulichen Umsetzung (Leistungsphase 8) sein,
- muss für mindestens 1 Referenz (jeweils für Objekt- und Fachplanung) eine Sanierung / Ertüchtigung bei laufenden Anlagenbetrieb nachgewiesen werden,
- muss für mindestens 2 Referenzen die Summe der festgestellten Kosten der Kostengruppe 300 + 400 mindestens 3,0 Mio. EUR (netto) nachgewiesen werden,
- muss mindestens 1 Referenz (jeweils für Objekt- und Fachplanung) die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Des Weiteren ist der Nachweis für mindestens 1 Referenzprojekt in 3D-Planung zu führen. Sollte diese Anforderung (3D) nicht im Rahmen der vorgenannten Referenzen nachgewiesen werden können, ist der Nachweis über eine zusätzliche Referenz zulässig, die nicht notwendigerweise aus dem Bereich der Abwasserentsorgung stammen muss.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers (Ansprechpartner mit Telefondurchwahl) mitzuteilen. Für die Referenzangaben sind die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) zu nutzen. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.