Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert.Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedarfe der Kindertagesstätte Kinderland und des Schülerhorts werden vorrangig im Gebäude berücksichtigt. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Flächen im Gebäude möchte die Stadt Hagenbach in Zukunft möglichst flexibel nutzen können, so dass Leerstand vermieden werden kann. Dies betrifft hauptsächlich die Flächen im dritten Obergeschoss und im Kellergeschoss die als Multifunktionsräume umgeplant werden sollen da das Vereins- und Kulturleben sowie die Ehrenamtsarbeit in Hagenbach weiter aufrechterhalten und gefördert werden soll.
Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen.Im Gebäude muss die komplette Beleuchtung erneuert werden. Sämtliche Elektroinstallationen sind zu erneuern. Eine Netzwerkverkabelung ist zu berücksichtigen. Hier ist ein gewisser Automationsgrad auszuführen, der durch automatische Regelungen den Komfort erhöht und ein angenehmes Raumklima schafft.Durch die Automatisierung soll auch der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden. Beleuchtung, Belüftung und Heizung sollen an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden können.Zusätzlich sollen mögliche Sicherheitskomponenten integriert werden, zur Verhinderung von Vandalismus, Einbrüchen oder Bränden. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.Weitere Informationen sind einer den Vergabeunterlagen beigefügten detaillierten Projektbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4-5 und 8 sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft.Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Details siehe Vergabeunterlagen
Methoden und Maßnahmen zur Umsetzung eines ökologisch nachhaltigen und energetisch wirtschaftlichen Gebäudes sowie einer wartungsarmen und langlebigen GebäudetechnikDetails siehe Vergabeunterlagen
Qualitätsmanagement im Rahmen der Planung zur Sicherstellung einer budget- und termingerechten ProjektumsetzungDetails siehe Vergabeunterlagen
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der in dieser Auftragsbekanntmachung benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. andas Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.