Die Ortsgemeinde Hillscheid plant den grundhaften Ausbau der Straßen "Am Hartzberg" und "Zum Hartzberg" auf einer Gesamtlänge von rund 500 Metern. Die Ausbaufläche beträgt ca. 4.560 m². Die bestehenden Straßen weisen erhebliche Schäden im Oberbau auf, die eine umfassende Erneuerung erforderlich machen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erhöhen und die langfristige Werterhaltung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen. Zur Vorbereitung der Maßnahme ist zunächst die Herstellung einer provisorischen Umfahrung erforderlich, deren Fläche etwa 1.250 m² beträgt.Ebenso sind die Kanalleitungen und die Wasserleitungen erneuerungsbedürftig. Es handelt sich im Bestand um rund 600 Meter Mischwasserkanalisation und 700 Meter Wasserleitung zuzüglich der Kanal- und Wasserhausanschlüsse.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die Auftraggeber beabsichtigen eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach §§ 43, 47 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigen die Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 7 nach §§ 43, 47 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. In der Leistungsstufe 3 beabsichtigen die Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 8 bis 9 nach §§ 43, 47 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Details siehe Vergabeunterlagen
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der in dieser Auftragsbekanntmachung benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. andas Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.