Sanierung und Erweiterung der Freianlage Grundschule Hagenbach.Anschließend an die Sanierung und Erweiterung der Hainbachschule in Hagenbach sollen auch die Freianlagen erneuert bzw. erweitert werden. Die Grundschule bestand bisher aus einem nördlich angeordneten 2 - geschossigem Hauptgebäude, einem südlich angeordneten Pavillonbau (eingeschossig) , sowie einem mittleren Verbindungsteil aus WC- Anlagen, Mensa und Mehrzweckhalle. Das Hauptgebäude (nördlich) und der Pavillonbau (südlich) wird saniert, der Mittelteil mit den alten WC - Anlagen und der Pausenhofüberdachung wird abgerissen und ein Neubau errichtet. Der ehemalige Bereich Mensa / Mehrzweckhalle wird ersatzlos abgerissen. Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind die Abbrucharbeiten abgeschlossen und die Errichtung des Neubaus befindet sich in Arbeit. Im Zuge des Neubaus wird sich auch die Nutzung der Freianlagen verändern. Der zukünftige Pausenhof wird westlich des Neubaus angeordnet und von Hauptgebäude und Pavillonbau begrenzt. Der bisherige Pausenhof - östlich des Neubaus soll nur noch als großzügiger Eingangsbereich (barrierefrei + Fahrradabstellmöglichkeiten) genutzt werden.Nördlich des Hauptgebäudes, zwischen Hauptgebäude und Schulsporthalle ist geplant, einen Sporthof zu errichten.
Sanierung und Erweiterung Grundschule Hagenbach
Los 47 - Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten (2. BA)
- 180 Stk - Photovoltaikmodule entfernen- ca. 700 m2 - Dacheindeckung, einschl. Lattung entfernen - ca. 35 m - Ortgangverkleidung entfernen- ca. 105 m - Traufbrett, Traufblech, Dachrinne entfernen- ca. 95 m - Fallrohre entfernen und neu- ca. 7,0 m3 - Bauholz- ca. 1.100 m - Abbund- ca. 130 m - Windrispenband- ca. 700 m2 - Unterspannbahn- ca. 140 m - Trauf- und Ortgangbrett- 1 Stk - Bodentreppe- 2 Stk - Dachflächenfenster- ca. 520 m2 - Dachbodendämmung und Dampfbremse- ca. 40 m2 - Zwischensparrendämung- ca. 105 m - Einlaufblech, Kastenrinne und Traufblech- ca. 700 m2 - Ziegeldeckung und Lattung- ca. 14 m2 - Folienabdichtung Vordach, einschl. Unterkonstruktion
Zwischentermine:- Baubeginn - 1. Abschnitt - Abbruch und Neueindeckung: Montag, 2. März 2026- Fertigstellung - 1. Abschnitt - Abbruch und Neueindeckung: Freitag, 24. April 2026- Baubeginn - 2. Abschnitt - Montage Regenfallrohre Nord-West: Montag, 15. Juni 2026- Fertigstellung - 2. Abschnitt - Montage Regenfallrohre Nord-West: Freitag, 19. Juni 2026- Baubeginn - 3. Abschnitt - Unterkonstruktion und Abdichtung Vordach: Montag, 6. Juli 2026- Fertigstellung - 3. Abschnitt - Unterkonstruktion und Abdichtung Vordach: Freitag, 10. Juli 2026- Baubeginn - 4. Abschnitt - Anschlussarbeiten RWA: Montag, 28. September 2026- Fertigstellung - 4. Abschnitt - Anschlussarbeiten RWA: Freitag, 2. Oktober 2026
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
--- 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.--- 2.) Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden. --- 3.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Aufklärungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr. --- 4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. --- 6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.
Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A ZumNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen deszuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen,sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen)sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestelltenauftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: --- - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe)bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit derMaßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechendeFormblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. --- Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. --- 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zurVerfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärungdienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. ----
Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden Fassung an.