Die Kriterien zur Auswahl der 3-5 besten Bewerber (Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung) wurden wie folgt geändert:
Kriterium zur Auswahl der 3 - 5 am besten geeigneten Bewerber:Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen im Bereich des Neubaus bzw. der Sanierung, des Umbaus oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen und von mindestens gleicher oder höherer Komplexität anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß dieser Bekanntmachung erfüllen. Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl von 4 hinaus, maximal 7 Referenzen) kann eine bessere Bewertung erzielt werden. Es werden ausschließlich die eingereichten Referenzen bis zur maximalen Anzahl von 7 Referenzen gewertet. Eine höhere Anzahl als 7 Referenzen führt zu keiner besseren Bewertung. Die Referenzen sind vom Bewerber eindeutig zu kennzeichnen und in eine Rangfolge zu bringen (z. B. Referenz 1-7). Sofern keine eindeutige Kennzeichnung oder Rangfolge erfolgt, werden die Referenzen in der Reihenfolge ihres Eingangs im Teilnahmeantrag berücksichtigt.Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:- Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe: Die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit der vorliegenden Planungsaufgabe ist vom Bewerber im Teilnahmeantrag textlich nachvollziehbar darzustellen! (bis zu 3 Punkte)- Projektgröße (Kosten / Fläche) und Komplexität der Maßnahme (Honorarzone, statischer Schwierigkeitsgrad, Baukonstruktion, besondere Anforderungen aus dem laufenden Krankenhausbetrieb, etc.). Die Projektgröße und die Komplexität des Referenzprojektes ist vom Bewerber im Teilnahmeantrag textlich nachvollziehbar darzustellen (bis zu 3 Punkte)- Aktualität der Planungsaufgabe, Fertigstellungstermin (bis zu 1 Punkt)- Umfang der erbrachten Leistungen (Grundleistungen, Besondere Leistungen) (bis zu 1,5 Punkte)- Darstellung, inwieweit die vorgelegten Referenzen von den für diese Maßnahme zur Leistungserbringung vorgesehen Personen ("persönliche Referenzen") durchgeführt wurden. Die Vorlage persönlicher Referenzen wird mit einer besseren Beurteilung bewertet. (bis zu 1,5 Punkte)Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge werden ausschließlich Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß dieser Bekanntmachung (Ziffer 5.1.9, Kriterium zu bestimmten Dienstleistungen) erfüllen. Dies gilt auch für die Berücksichtigung von zusätzlichen Referenzen. Je Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden. Bei Punktegleichstand zwischen den Bewerbern entscheidet das Los.Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern, aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.