Sanierung von 52 Reihenhäusern in der RotklinkersiedlungZiel ist es, eine denkmalgerechte Sanierung der Gebäudehülle im Einklang mit Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz und eine Optimierung der Grundrisse zu erreichen.
Sanierung von 52 Reihenhäusern in der RotklinkersiedlungLos 30 - Schlosserarbeiten Terrassenanlagen 4. - 6.BA- BA 4 : Herstellen von Terrassenanlagen, Stahlkonstruktion incl. Belag und Geländer, 1 Stück
- BA 5: Herstellen von Terrassenanlagen, Stahlkonstruktion incl. Belag und Geländer, 7 Stück
- BA 6: Herstellen von Terrassenanlagen, Stahlkonstruktion incl. Belag und Geländer, 2 Stück
Baubeginn: 4.BA. - 13. KW. 2026; 5.BA. -23. KW. 2026; 6. BA. -26. KW. 2026Baufertigstellung: 4.BA. - 15. KW. 2026; 5.BA. - 27. KW. 2026; 6. BA. -28. KW. 2026
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- Der Auftraggeber wendet die Regelungen des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) in der gültigen Fassung an. --- - Anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach §§ 219 Abs. 1, 225 SGB IX und anerkannte Blindenwerkstätten im Sinne des § 226 SGB IX sowie Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte, ener anerkannten Blindenwerkstätte oder einem Inklusionsbetrieb abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf dieses Angebot erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte, Blindenwerkstatt oder Inklusionsbetrieb ist mit dem Angebot zu führen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
. --- 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vorAblauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden. --- 3.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Aufklärungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr. --- 4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigtenMitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 5.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.