Rahmenvereinbarung Kanalunterhaltung - Reinigung, TV-Inspektion und Sanierung - Lo...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en Veröffentlicht am 27.10.2025 um 16:27 Uhr

In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes Art der Berichtigung Anstatt Muss es heißen
w) Beurteilung der Eignung Änderung

Weitere auftragsspezifische
Eingungsanforderungen:
Güteschutz Kanalbau (RALGZ
961) - RAL Gütezeichen
Kanalbau S10.1, S15.1, S16.1,
S27.3 und S42.2.
- Bieter müssen mit
Angebotsabgabe und während
der Werkleistung die fachliche
Qualifikation (Fachkunde,
technische Leistungsfähigkeit,
Zuverlässigkeit der technischen
Vertragserfüllung) und die
Gütesicherung
des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der
vom Deutschen Institut für
Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V.
herausgegebenen
Gütesicherung Kanalbau RALGZ
961 Beurteilungsgruppe R, I
und D,
sowie S10.1, S15.1, S16.1,
S27.3 und S42.2. sind zu
erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht,
wenn der Bieter die Einhaltung
der Anforderungen und die
Gütesicherung
des Unternehmens nach
Gütesicherung Kanalbau
RAL-GZ 961 mit dem
Besitz des entsprechenden
RALGütezeichens
Kanalbau für die geforderte(n)
Beurteilungsgruppe(n)
nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere
als gleichwertig erbracht, wenn
der Bieter die Einhaltung der
Anforderungen
durch einen Prüfbericht
entsprechend Güte- und
Prüfbestimmungen Abschnitt
4.1 für die geforderte(n)
Beurteilungsgruppe(n)
nachweist und eine
Verpflichtung vorlegt, dass der
Bieter im Auftragsfall für die
Dauer der
Werkleistung einen Vertrag zur
Gütesicherung Kanalbau RALGZ
961 entsprechend Abschnitt
4.3 abschließt
und die zugehörige
"Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2
durchführt.
Zum Nachweis der Eignung
können auch gleichwertige
Zertifikate von Drittanbietern
vorgelegt werden.
Unabhängig der Frage,
von welchem Anbieter
entsprechende Zertifikate
vorgelegt werden, behält sich
die
Vergabestelle vor, sich die
dem jeweiligen Zertifikat zu
Grunde liegenden Unterlagen
und Prüfberichte vorlegen
zu lassen.

Weitere auftragsspezifische
Eingungsanforderungen:
Güteschutz Kanalbau (RALGZ
961) - RAL Gütezeichen
Kanalbau S10.1, S15.1, S16.1,
S27 und S42.2.
- Bieter müssen mit
Angebotsabgabe und während
der Werkleistung die fachliche
Qualifikation (Fachkunde,
technische Leistungsfähigkeit,
Zuverlässigkeit der technischen
Vertragserfüllung) und die
Gütesicherung
des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der
vom Deutschen Institut für
Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V.
herausgegebenen
Gütesicherung Kanalbau RALGZ
961 Beurteilungsgruppe R, I
und D,
sowie S10.1, S15.1, S16.1,
S27 und S42.2. sind zu
erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht,
wenn der Bieter die Einhaltung
der Anforderungen und die
Gütesicherung
des Unternehmens nach
Gütesicherung Kanalbau
RAL-GZ 961 mit dem
Besitz des entsprechenden
RALGütezeichens
Kanalbau für die geforderte(n)
Beurteilungsgruppe(n)
nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere
als gleichwertig erbracht, wenn
der Bieter die Einhaltung der
Anforderungen
durch einen Prüfbericht
entsprechend Güte- und
Prüfbestimmungen Abschnitt
4.1 für die geforderte(n)
Beurteilungsgruppe(n)
nachweist und eine
Verpflichtung vorlegt, dass der
Bieter im Auftragsfall für die
Dauer der
Werkleistung einen Vertrag zur
Gütesicherung Kanalbau RALGZ
961 entsprechend Abschnitt
4.3 abschließt
und die zugehörige
"Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2
durchführt.
Zum Nachweis der Eignung
können auch gleichwertige
Zertifikate von Drittanbietern
vorgelegt werden.
Unabhängig der Frage,
von welchem Anbieter
entsprechende Zertifikate
vorgelegt werden, behält sich
die
Vergabestelle vor, sich die
dem jeweiligen Zertifikat zu
Grunde liegenden Unterlagen
und Prüfberichte vorlegen
zu lassen.

Änderung/en Veröffentlicht am 27.10.2025 um 16:06 Uhr

In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes Art der Berichtigung Anstatt Muss es heißen
w) Beurteilung der Eignung Änderung

Weitere auftragsspezifische Eingungsanforderungen:
Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) - RAL Gütezeichen Kanalbau R, I und D, sowie S10.1, S15.1, S16.1, S27.3
und S42.2.
- Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde,
technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung
des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R, I und D,
sowie S10.1, S15.1, S16.1, S27.3 und S42.2. sind zu erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen und die Gütesicherung
des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RALGütezeichens
Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen
durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der
Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt
und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden.
Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen
zu lassen.

Weitere auftragsspezifische Eingungsanforderungen:
Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) - RAL Gütezeichen Kanalbau S10.1, S15.1, S16.1, S27.3 und S42.2.
- Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde,
technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung
des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R, I und D,
sowie S10.1, S15.1, S16.1, S27.3 und S42.2. sind zu erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen und die Gütesicherung
des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RALGütezeichens
Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen
durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der
Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt
und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden.
Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen
zu lassen.

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