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w) Beurteilung der Eignung
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Weitere auftragsspezifische Eingungsanforderungen: Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) - RAL Gütezeichen Kanalbau R, I und D, sowie S10.1, S15.1, S16.1, S27.3 und S42.2. - Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R, I und D, sowie S10.1, S15.1, S16.1, S27.3 und S42.2. sind zu erfüllen und nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RALGütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden. Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen. |
Weitere auftragsspezifische Eingungsanforderungen: Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) - RAL Gütezeichen Kanalbau S10.1, S15.1, S16.1, S27.3 und S42.2. - Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R, I und D, sowie S10.1, S15.1, S16.1, S27.3 und S42.2. sind zu erfüllen und nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RALGütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden. Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen. |