Die Astrid-Lindgren-Schule in Dohr ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung (SFGM). Das Schulgebäude mit angeschlossenem Bewegungsbad wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet und in Betrieb genommen.
Der Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch die Kreisverwaltung in Cochem, plant die umfassende Sanierung des Bewegungsbades (Schwimmbecken mit Hubboden, Technik zur Wasseraufbereitung) sowie der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche. Die bestehende Bausubstanz und die seit der Errichtung nur in Teilen modernisierte Technik weisen in mehreren Bereichen schwerwiegende Mängel auf.Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll eine deutliche Verbesserung der Funktionalität, Sicherheit und Akustik sowie die DIN-gemäße Wasseraufbereitung erreicht werden.Von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz liegt für das Bauvorhaben bereits die Bewilligung zur Förderung mit Finanzhilfen des Bundes aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("Basismittel") vor.Die festgelegten Fristen für die Gewährung der Förderung müssen unbedingt eingehalten werden - der Bewilligungszeitraum endet zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens am 31. Dezember 2027. Demnach sind die erforderlichen Mittel bis zum 31. Dezember 2027 auszugeben und die Maßnahme abzuschließen. Die vollständige Abrechnung muss direkt nach Abschluss der Maßnahme bzw. bis spätestens 31. März 2028 erfolgen, und der Verwendungsnachweis ist fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Im Zuge der Erstellung des Förderantrags wurden die Leistungsphasen 1 - 3 der Leistungsbilder Gebäude/Innenräume (§ 34) gemäß HOAI 2021 bereits erbracht. Das Ergebnis der Leistungsphase 3 ist den Vergabeunterlagen als vorhandene Planungsgrundlagen beigefügt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI, und zwar die Leistungsphasen 5-9 sowie für erforderliche Besondere Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen als Vollauftrag .
Qualitätsmanagement im Rahmen der Planung und geplante Methoden zur Einhaltung von Baukosten und Bauzeiten -- weitere Details siehe Vergabeunterlagen
weitere Details siehe Vergabeunterlagen
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der in dieser Auftragsbekanntmachung benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. andas Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Der Öffnungstermin wird elektronisch durchgeführt.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:-- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieterzuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch einVerhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoGbegründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
--- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweisevorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitereAuskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten,sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Drittenabzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- ---1.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder) --- 2.) Bauvorlageberechtigung nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz. ---Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Leistungsbild nach HOAI) vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) --- 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV) --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme- für Personenschäden mindestens 3.000.000,00 EUR und- für Sach- und Vermögenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV); --- 2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV); --- 3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Objektplanung:Der Bieter muss hinsichtlich der Person des Planers über die Qualifikation eines abgeschlossenen, ingenieurwissenschaftlichen Studiums der Architektur / des Bauingenieurwesens verfügen und eine Berufserfahrung von 8 Jahren nach Abschluss der Qualifikation nachweisen. ---Bauüberwachung:Der Bieter muss hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen, ingenieurwissenschaftlichen Studiums der Architektur / des Bauingenieurwesens verfügen und eine Berufserfahrung von 8 Jahren nach Abschluss der Qualifikation nachweisen. ---Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten / Ingenieure benennen.
Die Eignung muss zum Einreichungstermin für die Angebote vorliegen und ist mit dem Angebot nachzuweisen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen, Referenzen oder sonstigen vergleichbaren Belegen). --
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Objektplanung Gebäude für vergleichbare Objekte durch mindestens 3 geeignete Referenzen (Neubau/Sanierung/Umbau) nachzuweisen.Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung, der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen. Die Vergleichbarkeit der Leistung ist im Rahmen der Referenzbeschreibung darzustellen.Die vorzulegenden Referenzen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
Alle Referenzen müssen eine vergleichbare Objektplanung Gebäude zum Inhalt haben, --- davon muss mindestens eine Referenz eine Sanierung beinhalten, wofür die Kosten aus Kostengruppe 300 mindestens 150.000 EUR netto betragen muss.--- bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 5-6 und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2020 erfolgt sein muss. Maximal eine Referenz darf sich noch in der baulichen Umsetzung (Leistungsphase 8) befinden,--- davon müssen mind. 2 Referenzen die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Die vorgenannten Angaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. --- Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekt benennen.