Die Lieferung der Gesamtmenge hat innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zuschlagserteilung zu erfolgen. Die Lieferung erfolgt durch den Auftragnehmer frei Haus an den angegebenen Leistungs- und Erfüllungsort. Der Auftragnehmer hat den Warenwert der Liefergegenstände während des Transports bis zum Gefahrübergang auf den Auftraggeber (§ 446 BGB) angemessen zu versichern.
Bei Mängeln und Defekt: Fachlich kompetente Einschätzung (telefonisch oder vor Ort) des Schadens innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen;
Service-, Reaktionszeit (z.B. Ersatzteilbeschaffung) und Problemlösung innerhalb von 15 Arbeitstagen.