Das vorhandene Gästezentrum, ehem. Kurgastzentrum, im Ostseebad Kellenhusen, mit Bauten aus den 60er, 70er und 80er Jahren, bestehend aus Gästezentrum, Bäderbereich, Hallenbad und Freianlagen mit Freibad und Veranstaltungswiese, soll erneuert werden.
Bis auf einen neueren Gebäudeteil des ehem. Kurmittelhauses (jetzt Diekhus), werden alle Gebäudeteile abgerissen und durch den Neubau eines Gästezentrums ersetzt.
Das Gästezentrum liegt auf einem ca. 12.700qm großen Grundstück, welches aus mehreren Flurstücken gem. Lageplan besteht. Das Grundstück liegt damit im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 27 der Gemeinde Kellenhusen.
Das Grundstück befindet sich im Deichvorland. Gem. §82 Landeswassergesetz (LWG) "Errichtung baulicher Anlagen an der Küste" dürfen bauliche Anlagen im Deichvorland nicht errichtet oder wesentlich geändert werden, es sei denn, diese liegen im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes. Die Art der baulichen Nutzung ist als Sondergebiet ausgewiesen.Das Grundstück schließt direkt an die Strandpromenade an und verläuft parallel dazu in Nordost-Südwest Lage. Die Erschließung kann fußläufig direkt von der Strandpromenade erfolgen. Im Westen grenzt das Grundstück an den Landesschutzdeich. Dieser ist verkehrstechnisch ausgebaut, so dass über den Deich sowohl eine fußläufige als auch fahrzeugtechnische Erschließung möglich ist.In der Südwest-Ecke grenzt der Kurpark an das Grundstück.Auch von dieser Seite kann das Grundstück erschlossen werden.Das neue Gästezentrum wird im südlichen Teil des Grundstücks geplant. Der nördliche Teil wird durch das Hallen- und Freibad geprägt. Dieser Teil des Grundstücks wird im Rahmen eines zweiten Bauabschnitts überplant. Projektiert sind zum jetzigen Zeitpunkt eine Nutzung als Veranstaltungsfläche. Besucher:innen des Gästezentrums gelangen in der Regel fußläufig über die Strandpromenade zum Gebäude. Gäste mit PKW finden ausgewiesene öffentliche Stellplätze auf der landseitigen Seite des Deiches. Stellplätze für Mitarbeiter:innen und die Anlieferung erfolgt über die bestehende Zufahrt. Mit dem Fahrrad anreisende Gäste können dieses unweit des Kurparks abstellen und über die Strandpromenade, bzw. den Kurpark zum Gebäude gelangen.Alle Zuwegungen können schwellenfrei und barrierearm erfolgen.
Vergeben wird das Leistungsbild "Freianlagen" nach § 39 HOAI (KG 500 - Außenanlagen) für 2 Bauabschnitte wie folgt:
1. Bauabschnitt:Der erste Bauabschnitt umfasst die Freianlagenplanung für den Neubau des Gästezentrums und den Verbleib des ehemaligen Kurmittelhauses in den Leistungsphasen 5 - 8. Es liegt bereits eine Freianlagenplanung der Leistungsphasen 1 - 4 mit einer entsprechenden Baugenehmigung vor.
2. Bauabschnitt: Der zweite Bauabschnitt umfasst die Freianlagenplanung für eine Freifläche mit Veranstaltungswiese in den Leistungsphasen 3 - 8. Es liegt bereits eine Vorplanung der Leistungsphasen 1 - 2 vor. Diese muss entsprechend überarbeitet und als Bauantrag neu eingereicht werden.
Für beide Bauabschnitte liegt eine genehmigte Entwässerungsplanung vor. Diese muss in den Leistungsphasen 5 - 8 mit bearbeitet werden.
Die anrechenbaren Kosten für beide Bauabschnitte (KG 500) betragen ca. 1.500.000 EUR netto.
Der Preis wird auf Grundlage des angebotenen Honorars bewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl. Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt im Verhältnis zum niedrigsten Angebot.
Die projektspezifische Herangehensweise wird mit 35 % gewichtet. Bewertet wird, inwieweit sich der Bieter mit der Aufgabenstellung auseinandergesetzt hat und ob die vorgeschlagenen Lösungsansätze nachvollziehbar, strukturiert und auf die konkreten Anforderungen des Projekts zugeschnitten sind. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Fähigkeit, auch bei begrenzten Projektgrößen angemessene und qualitätsvolle Lösungen zu entwickeln.
Die Projektorganisation wird mit 20 % gewichtet. Bewertet wird, wie die Bearbeitung des Projekts organisiert werden soll, insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Projektleitung, die Teamstruktur sowie die Sicherstellung der Kommunikation und Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit. Dabei wird berücksichtigt, dass auch kleinere Büros durch eine klare und schlüssige Organisation eine qualitativ hochwertige Leistung sicherstellen können.
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Siehe Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte sowie der Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Schlüsselpersonals. Die Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen werden mit 70 % gewichtet. Maßgeblich ist hierbei, inwieweit die dargestellten Projekte hinsichtlich Aufgabenstellung und Anforderungen mit der ausgeschriebenen Freianlagenplanung vergleichbar sind. Darüber hinaus wird berücksichtigt, welche planerischen und funktionalen Anforderungen den Referenzen zugrunde lagen und in welchem Maß die dargestellten Lösungen nachvollziehbar und überzeugend sind. Die Größe der Projekte, insbesondere in Bezug auf Baukosten, ist hierbei kein vorrangiges Bewertungskriterium.
Die Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals werden mit 30 % gewichtet. Bewertet wird insbesondere die fachliche Eignung der vorgesehenen Projektleitung im Hinblick auf Ausbildung und Berufserfahrung sowie die Mitwirkung an vergleichbaren Projekten. Von Bedeutung ist dabei, in welcher Rolle das Personal in den Referenzprojekten tätig war und inwieweit eine eigenverantwortliche Bearbeitung nachvollziehbar dargelegt wird.