Von Anbietenden ist eine Eigenerklärung mit Referenzen zu mindestens fünf erfolgreich durchgeführten Projekten über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Kundennamens, des Ortes der Leistungserbringung und einer Kurzbeschreibung des Projektes, gemäß Anlage 9, vorzulegen. Anbietende sollten einen Ansprechperson zur Überprüfung der Referenzen nennen, soweit dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, ist die entsprechende Abteilung mit Kontaktdaten anzugeben.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes.
Mindestanforderungen an die Referenzen sind:
1. Alle fünf Referenzprojekte müssen Leistungen im Bereich "Konzeption zum Einsatz von Microsoft 365 Services" beinhalten.
2. Mindestens für drei der benannten Referenzprojekte müssen Anbietende auch die Implementierung übernommen haben.
3. Mindestens bei drei der benannten Referenzprojekte muss das Thema Datenmanagement und Kommunikation elementares Thema gewesen sein.
4. Mindestens bei zwei der Projekte muss die elektronische Abbildung von Abläufen (Workflows) mit Mitteln der Microsoft 365 Services Bestandteil der Aufgabe und der umgesetzten Lösung gewesen sein.
5. Mindestens eines der benannten Referenzprojekte muss Leistungen im Bereich "Einsatz von Microsoft Purview" zur automatisierten Klassifizierung von Dokumenten bzw. zum Einsatz von Verfahren der Dokumentenklassifizierung und Schutz von Dokumenten gegen unbefugte Einsichtnahme beinhalten.
6. Mindestens eines der benannten Referenzprojekte muss für einen Kunden mit besonderen Anforderungen im Bereich der Informationssicherheit erbracht werden, wie etwa einem Forschungsunternehmen oder vergleichbar.
Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist.
Jede Referenz muss von den Anbietenden, einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmen des Anbietenden stammen, dessen Eignung in Anspruch genommen wird und das in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
Die Referenzen sind jeweils konkret und umfassend darzustellen, und es ist auf die o.g. Punkte explizit einzugehen, so dass die ausschreibende Stelle zweifelsfrei erkennen kann, welche Leistungen vom Bieter, dem zur Eignungsleihe benannten Nachunternehmen oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht wurde.