Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung für die Abnahmestellen der SchulCentrum Augustinum gGmbH für die Lieferjahre 2027 bis 2029. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Belieferung mit Strom, Los 2 die Belieferung mit Erdgas. Beide Lose können unabhängig voneinander vergeben werden.
Gegenstand des Auftrags ist die Vollversorgung der benannten Abnahmestellen der SchulCentrum Augustinum gGmbH mit Strom beziehungsweise Erdgas einschließlich aller hierfür erforderlichen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen.
Der Auftrag umfasst insbesondere die Belieferung der Abnahmestellen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf, die energiewirtschaftliche Abwicklung, das Bilanzkreismanagement, die Beschaffung von Ausgleichsenergie, die Abstimmung mit Netzbetreibern sowie die Übernahme der für die Belieferung erforderlichen Prozesse.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen:Los 1, StromlieferungLos 2, Erdgaslieferung
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit Lieferbeginn zum 01.01.2027. Ausgeschrieben wird ein Strombedarf von rund 480 bis 529 MWh je Lieferjahr sowie ein Erdgasbedarf von rund 2.059 MWh je Lieferjahr.
Für die Stromlieferung wird eine Vollversorgung mit 100 Prozent Ökostrom aus neuen erneuerbaren Energieanlagen gefordert. Die konkreten Anforderungen an die Stromqualität und Nachweisführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Preisbildung für Strom und Erdgas erfolgt auf Grundlage eines strukturierten Beschaffungsmodells. Die eigentliche Energiebeschaffung erfolgt nach Zuschlagserteilung in Tranchen gemäß den vertraglich vorgegebenen Beschaffungsprozessen.
Die Wertung der Angebote erfolgt je Los zu 100% auf der Grundlage der Angebotskosten. Der Bieter mit den niedrigsten Angebotskosten je Los erhält den Zuschlag für sein Angebot. Bei gleichen Angebotskosten zwischen zwei Angeboten entscheidet das Los.
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen, Strom und Erdgas. Beide Lose können unabhängig voneinander angeboten und vergeben werden. Die Angebotswertung erfolgt je Los auf Grundlage der Angebotskosten. Die Energiebeschaffung erfolgt nach Zuschlagserteilung gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Beschaffungsprozessen.
Es gelten die Rügeobliegenheiten und Präklusionsregelungen des § 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, wenn erkannte Vergabeverstöße nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden, wenn erkennbare Verstöße aus Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist gerügt werden oder wenn nach Zurückweisung der Rüge mehr als 15 Kalendertage verstreichen. Im Fall eines Antrags nach § 135 GWB gelten die dort genannten Sonderfristen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise nachzufordern.