Der Bestandteil 1 unterteilt sich in folgende Wertungskriterien:
- Wärmegestehungskosten WP-System (25%)
- Wärmegestehungskosten HWE-System (35%)
- Betriebskosten WAB-System (15%)
Aus den Informationen in den durch den Bieter übermittelten Unterlagen werden die Wärmegestehungskosten der angebotenen WP und HWE Anlagen sowie die Betriebskosten der angebotenen WAB-Anlage über die geplante Abschreibungsdauer errechnet.
Hierzu werden die Angaben des Bieters aus dem Preisblatt für die folgenden Positionen herangezogen:
WP-System
- Position 1 Lieferungen
- Position 2 Leistungen
- Position 3 Optionen
HWE-System
- Position 4 Lieferungen
- Position 5 Leistungen
- Position 6 Optionen
WAB-System
- Position 7 Lieferungen
- Position 8 Leistungen
- Position 9 Optionen
- Position 10 Einheitspreise für zusätzliche Leistungen
- Position 11 Einheitspreise für zusätzliche Lieferungen
- Position 12 Einheitspreise für Instandhaltung
Des Weiteren werden insbesondere die folgenden, technischen Leistungsparameter der durch den Bieter in seinem Angebot beschriebenen Anlage zu Grunde gelegt. Diese werden den vertraglich zugesicherten Beschaffenheitsmerkmalen entnommen:
- Wärmeleistung
- Strombezugsleistung (COP)
- Verfügbarkeit
- Chemikalienbedarf Wasseraufbereitung
- Wasserbedarf Wasseraufbereitung
- max. Vorlauftemperatur WP
- Wirkungsgrad Heißwassererzeuger
- Stromeigenbedarf
- Abwassermenge Wasseraufbereitung
Ergänzt durch weitere interne Ver- und Berechnungsparameter des AG, insbesondere
- Kalkulierte Vollbenutzungsstunden der Anlage
- Strompreise, Gaspreise, Chemikalienpreise, Wasser- und Abwasserpreise
- Kapitalkosten (Abschreibung, Verzinsung, ...)
- Versicherungskosten
- Personalkosten
- Kosten Nachheizbedarf
werden die Kosten der Wärmegestehung und der Betriebskosten der Anlagen gebildet. Die Reiter WGK-WP, WGK-HWE und BK-WAB zeigen das spezifische hierfür gültige Vorgehen. Im Reiter WGK-WP wird zusätzlich zu den Stromkosten und der erzeugten Wärmemenge die jährlichen Nachheizkosten, im Falle einer Wärmepumpen Vorlauftemperatur kleiner als 120 °C berechnet und berücksichtigt. Hierfür wird die Differenz der maximal möglichen Vorlauftemperatur des angebotenen Wärmepumpensystem zur maximalen Vorlauftemperatur des Wärmenetzes (120 °C) betrachtet. Die für die Bewertungsmatrix herangezogenen Werte sind "Wärmegestehungskosten Wärmepumpe", "Wärmegestehungskosten Heißwassererzeuger" und "Betriebskosten Wasseraufbereitung".
Hierbei gilt für das WP-System:
25 Pkt: Günstigste Wärmegestehungskosten
00 Pkt: 1,5 facher Wert der günstigsten Wärmegestehungskosten
Hierbei gilt für das HWE-System:
35 Pkt: Günstigste Wärmegestehungskosten
00 Pkt: 1,5 facher Wert der günstigsten Wärmegestehungskosten
Hierbei gilt für das WAB-System:
15 Pkt: Günstigste Betriebskosten
00 Pkt: 1,5 facher Wert der günstigsten Betriebskosten
Die Punktzahl zwischen diesen beiden Punkten wird entsprechend der errechneten Werte linear interpoliert.
Die Einzelheiten dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.