Die Energienetze Offenbach GmbH (ENO) haben als Sektorenauftraggeberin nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO als dauerhafte EU-Bekanntmachung eingerichtet, welches im Rahmen des 110kV- Projektes Tiefbauleistungen mit Leerrohrverlegung sowie HDD-Spülbohr- und Rohrvortriebsverfahren umfasst. Diese Bekanntmachung stellt zugleich einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des § 37 Abs. 1 SektVO dar. Dieses Qualifizierungssystem dient der vorgezogenen Eignungsprüfung von Unternehmen für die in Lose aufgeteilten Leistungen (Los 1 - Tief- und Leerrohrverlegung, Los 2 - HDD Spülbohrverfahren, Los 3 - Rohrvortriebsverfahren).
Los 1: Tiefbau- und LeerrohrverlegungDie zu verlegenden Trassen bestehen in der Regel aus 2 Systemen 110-kV-Leitungen mit einem Leerrohr von 250mm Außen-Durchmesser pro Phase. Die Leerrohre werden im Drei-ecksverband verlegt. Weiterhin werden im Graben 2 Leerrohre DN 110 mit verlegt, in denen zum späteren Zeitpunkt Erdungsleitungen sowie Lichtwellenleiter eingezogen werden.Der Standardgraben ist in der Regel 2,0 m breit, zzgl. Verbau und 1,6 m tief. Die 110-kV-Leerrohre werden jeweils von der Grabenmitte im Abstand von 25 cm verlegt, Außenkante des Rohrverbands.Durch besondere örtliche Gegebenheiten können die Abmaße abweichen, besonders was die Verlegetiefe betrifft.Los 2: HDD SpülbohrverfahrenAls weitere Verlegetechnik kann das HDD- Spülbohrverfahren zum Tragen kommen. Die Aufweitgrößen bei der HDD Spülbohrung liegen zwischen 650 mm und 800 mm. Diese sind abhängig von den Bohrlängen.Los 3: RohrvortriebDer Rohrvortrieb überwiegt bei Kreuzungen mit den Bahngleisen der Deutschen Bahn AG. Die Vortriebslänge beträgt ab ca. 30 m. Der Außenrohrdurchmesser beträgt ab ca. 800 mm. Im Rohrvortrieb werden i.d.R. Hindernisse (Straße, Gewässer, Leitungstrassen, Bahnlinie o.ä.) durchquert. Unternehmen, die sich für das Los 3 qualifizieren, haben über die entspre-chenden Bohrgeräte zu verfügen.
Die auszuschreibenden Bauvorhaben befinden sich im Versorgungsgebiet der ENO, welches sich vom Einspeisepunkt der Höchstspannungsebene in Urberach über Sprendlingen nach Offenbach sowie über Heusenstamm nach Offenbach erstreckt. Weiterhin erfolgt eine Einspeisung aus der Höchstspannungseben in Dettingen und die Versorgung führt über Seligenstadt, Obertshausen, nach Offenbach. Projekte können im Ganzen vergeben werden sowie auch als Teilbereich von Trassen, die bereits genehmigt sind, oder aus anderen Gründen vorgezogen werden müssen.
Entscheidungen über die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Unternehmen in das Qualifizierungssystem sowie über den Ausschluss qualifizierter Unternehmen können Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff. GWB vor der zuständigen Vergabekammer sein. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Sollten nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden, muss der Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem abgelehnt werden.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein Existenznachweis Ihres Unternehmens, wie z. B. die Eintragung in dem Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Herkunftslandes, vorliegt.
Eigenerklärung, dass der Bewerber oder dessen Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 Euro belegt wurden, die mit Angabe des Erklärenden bestätigt wird.
Gegebenenfalls: Bestätigung durch Unterzeichnung, dass der Bewerber einen Antrag als Bietergemeinschaft stellt und eine ausgefüllteBewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung abgibt.
Gegebenenfalls: Bestätigung durch Unterzeichnung, falls der Bewerber beabsichtigt für zu benennende Teilleistungen Nachunternehmer einzusetzen und eine ausgefüllte Nachunternehmerverpflichtungserklärung dem Teilnahmeantrag beifügt. Im Rahmen des Qualifizierungssystems ist dies nur für eignungsverleihende Nachunternehmer anzugeben. Nachunternehmer ohne Eignungsleihe sind ggf. im Rahmen der Angebotsabgabe anzugeben.
Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen (Anzahl Gesamtmitarbeiter, davon Anzahl gewerblicher Mitarbeiter für das vorvorletzte, das vorletzte und das letzte Geschäftsjahr.Der Bewerber trägt die jeweilige Durchschnittzahlen je Kalenderjahr in die Tabelle ein
Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindesthöhen verfügt: - 5 Mio. EUR für Personenschäden - 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschädenpro Schadensereignis. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge stehen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung.
Im Falle einer geringeren Deckung:Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen oder einer erforderlichen höheren Deckungssumme abgeschlossen wird, wobei die Deckungsbeträge pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen müssen.
Eigenerklärung zur Bereitschaft, projektspezifisch eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit höheren Deckungssummen abzuschließen, soweit bei einer Angebotsanfrage die vorstehenden Deckungssummen nicht ausreichen. Qualifizierte Unternehmen, die diese Eigenerklärung nicht abgeben, werden bei den entsprechenden Angebotsanfragen nicht berücksichtigt.
Eigenerklärung zum Umsatz. Folgende Mindestanforderungen an den Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sind zu erfüllen:- Mindestens 3 Mio. Euro auf drei Geschäftsjahre kumuliert. Der Bewerber erklärt sich damit ferner bereit, im Zuge des Prüfverfahrens der ENO GmbH nach besonderer Anforderung die Einsicht in ergänzende Unterlagen (Geschäftsberichte, Bilanzen und Jahresabschlüsse) zu gestatten. Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt die Angabe für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf einem gesonderten Bogen.
Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, die Auftragsabwicklung verhandlungssicher in Wort und Schrift in deutscher Sprache durchführen zu können. Ferner, dass das ein-gesetzte aufsichtführende Personal mit der Auftraggeberin oder Dritten in deutscher Sprache kommunizieren kann.
Bestätigung durch Nachweis, dass der Bewerber ein Zertifikat über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar besitzt.
Bestätigung durch Nachweis, dass der Bewerber ein Zertifikat über ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001, bzw. ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) oder vergleichbar besitzt.
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 derVerordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Eigenerklärung von mindestens 5 Referenzprojekten in den letzten sieben Kalenderjahren vor Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems über den Ausbau und die Neuverlegung von Erdkabeln im Hochspannungsbereich (110 kV), davon müssen mindestens 2 Referenzprojekte im städtischen und 3 Referenzprojekte im nicht städtischen/ländlichen Bereich nachgewiesen werden. Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:- Kabeltrasse von mindestens 1 km Länge- Offene Bauweise (nicht ausschließlich grabenlose Verfahren)- im Hochspannungsbereich ab 110kV - Auftragswert von mindestens 500.000,00 EUR.Die Eigenerklärung wird durch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Referenzbogens er-bracht. Bestandteil ist eine kurze Projektbeschreibung mit Angabe der einschlägigen Besonderheiten, (im Falle von FW-Großrohrverlegungen und Bundesautobahnpressungen oder Ver-gleichbares sind Angaben zu Nennweite, Länge, die eingesetzte verantwortliche Fachaufsicht in den einzelnen Projekten, eingesetztes System und Ort der Leistungserbringung zu machen).
Eigenerklärung, dass der Bewerber die Mindestanforderungen an Bau-unternehmen im Leitungstiefbau, gemäß "VDE-Anwendungsregel-N 4220 Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderungen" erfüllt, oder entsprechend AGFW FW 600, oder entsprechend DVGW GW 301, oder vergleichbar erfüllt.
Eigenerklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen nach Los 1 dieses Qualifizierungssystems (Werte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre). Die Bewerber müssen folgenden Mindestjahresumsatz erklären und auf Anforderung nachweisen:-Insgesamt pro Geschäftsjahr: 1 Mio. Euro-In dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Los 1: 1 Mio. Euro
Eigenerklärung über das Bestehen von mindestens fünf mit dem Schwerpunkt von Los 2 vergleichbaren Referenzprojekten. Die Abnahme lag in den letzten sieben Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Teilnahmeantrags in das Qualifizierungssystems oder des Verlängerungsantrags. Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Einzelbohrlänge von mindestens 300 m - Bohrdurchmesser von mindestens 550 mm - Unterquerung von Hindernissen (Straße, Gewässer, Leitungstrassen, Bahnlinie o.ä.) - Auftragswert von mindestens 500.000,00 EUR.
Die Eigenerklärung wird durch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Referenzbogens er-bracht.
Bestätigung durch Nachweis, dass Ihr Unternehmen die folgende vollständige Zertifizierung besitzt:-GW 301 und/oder GW 302 mit Fachaufsicht für die Zusatzgruppe GN 2 "Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren" Arbeitsblattes GW 329 oder gleichwertig.
Eigenerklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen nach Los 2 dieses Qualifizierungssystems (Werte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Die Bewerber müssen folgenden Mindestjahresumsatz erklären und auf Anforderung nachweisen:-Insgesamt pro Geschäftsjahr: 1 Mio. Euro-In dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Los 2: 1 Mio. Euro
Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, die für dieses Los benötigt wird und die im Unternehmen vorhanden ist, bzw. auf die im Auftragsfall zugegriffen werden kann. Die Maschinendaten müssen digital auslesbar sein und in einem verwertbaren Format wie z.B. Excel zur Verfügung gestellt werden können.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung durch mindestens einen Bohrspültechniker mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Auftragsfall, der auch mit schwierigen Bodenverhältnissen, wie z. B. Fels, verschiedene Sande und einem instabilen Bohrkanal zurechtkommt. Die Bewerberin verfügt über einen entsprechenden Mitarbeiter oder kann die Leistung über einen Nachunternehmer beziehen. Im letzteren Fall ist eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Eigenerklärung von mindestens fünf Referenzen über die Durchführung von Rohrvortriebsarbeiten in den letzten sieben Kalenderjahren zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags in das Qualifizierungssystems oder des Verlängerungsantrags. Alle Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Vortriebslänge von mindestens 30 m - Außenrohrdurchmesser von mindestens 800 mm - Unterquerung von Hindernissen (Straße, Gewässer, Leitungstrassen, Bahnlinie o.ä.) - Auftragswert von mindestens 500.000,00 EUR.
Die Eigenerklärung wird durch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Referenzbogens erbracht.
Eigenerklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen nach Los 3 dieses Qualifizierungssystems (Werte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Die Bewerber müssen folgenden Mindestjahresumsatz erklären und auf Anforderung nachweisen:-Insgesamt pro Geschäftsjahr: 1 Mio. Euro-In dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Los 3: 1 Mio. Euro
Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, die für dieses Los benötigt wird und die im Unternehmen vorhanden ist, bzw. auf die im Auftragsfall zugegriffen werden kann.