Verfahrensangaben

TNW_HLS_Stadtwerke Landshut_Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Landshut
DE128969415 (Umsatzsteuer-ID)
Christoph-Dorner-Straße 9
84028
Landshut
Deutschland
DE221
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
DE 188865506
Hoppestraße 7
93049
Regensburg
Deutschland
DE232
Vergabeabteilung
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11
Weitere Auskünfte
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
DE 188865506
Hoppestraße 7
93049
Regensburg
Deutschland
DE232
Vergabeabteilung
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Leitweg-ID: 09-0318006-60
Maximilianstr. 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762-411
+49 8921762-847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
71321300-7
71321400-8
71321200-6
71330000-0
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadtwerke Landshut planen die sukzessive Sanierung des Hallenbads des Stadtbads Landshut (Dammstraße 28, 84034 Landshut), das Anfang der 1970er Jahre errichtet wurde und in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist.

Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben.
Zudem werden Besondere Leistungen vergeben.

Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadtwerke Landshut als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut betreiben das Stadtbad in der Dammstraße 28, 84034 Landshut. Das zugehörige Hallenbad wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und umfasst ein Mehrzweckbecken mit Schwimmbereich, Sprunggrube und Nichtschwimmerbereich sowie ein Lehrschwimmbecken, großzügige Umkleide- und Sanitärbereiche, einen Saunabereich sowie einen Gastronomiebereich. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Stadt Landshut sowie nahezu den gesamten Landkreis Landshut. Im Jahr 2024 verzeichnete das Hallenbad durchschnittlich rund 340 Besucher täglich.

Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit weist das Hallenbad in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Insbesondere die Dachkonstruktion, die Gebäudehülle, die Badeplatte, die Sanitär- und Umkleidebereich sowie die gesamte gebäudetechnische Infrastruktur (Lüftung, Heizung, Elektro, Aufbereitungsanlage) erfordern eine grundlegende Erneuerung.

Die Beckenanlage hingegen wurde im Jahr 2005 durch eine Edelstahlauskleidung saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Sowohl das Mehrzweckbecken als auch das Lehrschwimmbecken weisen keine Korrosionsspuren oder Undichtigkeiten auf, sodass die Edelstahlbecken eine weitere Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren erwarten lassen und keine grundlegende Sanierung der Beckenanlage erforderlich sein sollte.

Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs planen die Stadtwerke Landshut die Sanierung des Hallenbads als sukzessive Gesamtmaßnahme.

Der Fokus der Sanierungsmaßnahme liegt vorrangig auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf, der für den langfristigen Erhalt und den weiteren Betrieb des Hallenbades zwingend erforderlich ist. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geprüft und ggf. in das Gesamtkonzept integriert.

Im Vorfeld wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches den Vergabeunterlagen beigefügt wird.

Bauabschnitte:

Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme soll in insgesamt sieben Bauabschnitten erfolgen, um die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzelnen Baumaßnahmen sind dabei so zu planen, dass sie jeweils während der Sommersaison in der Schließzeit des Hallenbades durchgeführt werden können, sodass ein vollständiger Ausfall einer kompletten Betriebssaison vermieden wird.

Derzeit wird von einer Aufteilung in sieben Bauabschnitten ausgegangen, wobei sich eine Anpassung der Bauabschnitte im Zuge der weiteren Planung vorbehalten wird:

- BA 1 - Sanierung Dach, Decke und Fassade
- BA 2 - Sanierung Badeplatte
- BA 3 - Betoninstandsetzung
- BA 4 - Sanierung Duschen und Umkleiden
- BA 5 - Sanierung Eingangsbereich und Gastronomie
- BA 6 - Sanierung Technik
- BA 7 - Sanierung Sauna

Termine:

Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033.

Kosten:

Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 12,55 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 5,5 Mio. EUR netto auf KG 300 und ca. 5,2 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken.

Leitungsumfang

Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021
- Besondere Leistungen

Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hallenbad des Stadtbades Landshut, Dammstraße 28
84034
Landshut
Deutschland
DE221

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.

Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt:

- Stufe 1: Lph 1-2 alle BA
- Stufe 2: Lph. 3-5 alle BA
- Stufe 3: Lph. 6-7 BA 1
- Stufe 4: Lph. 8-9 BA 1
- Stufe 5: Lph. 6-7 BA 2
- Stufe 6: Lph. 8-9 BA 2
- Stufe 7: Lph. 6-7 BA 3
- Stufe 8: Lph. 8-9 BA 3
- Stufe 9: Lph. 6-7 BA 4
- Stufe 10: Lph. 8-9 BA 4
- Stufe 11: Lph. 6-7 BA 5
- Stufe 12: Lph. 8-9 BA 5
- Stufe 13: Lph. 6-7 BA 6
- Stufe 14: Lph. 8-9 BA 6
- Stufe 15: Lph. 6-7 BA 7
- Stufe 16: Lph. 8-9 BA 7

- Gesamtplanung über alle BA für Lph. 1-5

Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

Das Honorar ist für alle Stufen anzubieten, auch bezüglich der Wertung der Zuschlagskriterien werden alle Stufen berücksichtigt.

Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Mit den Vergabeunterlagen wird das Sanierungskonzept inkl. der 10 Anlagen zur Verfügung gestellt.

Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033.

Die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - ELT werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYMX8H

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber/-bieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen/-angebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die entsprechenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

Bewerbungen / Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungs- / Angebotsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge oder Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Unterlagen/Formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.

Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bewerber/Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.

Das Formular "Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.

Die Bewerbung selbst sowie das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers.

Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber/Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber/Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.

Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat im Rahmen einer Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (ARGE-Partner oder Nachunternehmer) sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) mit dem Teilnahmeantrag zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eignungskriterium:
Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.

Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Auswahlkriterium:
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 700.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eignungskriterium:
Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen.
Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

Auswahlkriterium:
Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 5 Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen, Meister/-innen
30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen, Meister/-innen
10 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen, Meister/-innen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium:
Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen)

Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:

- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Schwierigkeitsgrad
- Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 bzw. 2,3, 5 - 8 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlgr. 1, 2, 3, 7, und 8) (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480)
.
Auswahlkriterium:
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 125 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)

Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Hallen-, Schwimm, -Freizeit- und Sportbad
- 5 Punkte: Sonstige Gebäude aus dem Bereich Freizeit und Sport (z. b. Sporthallen, Sportstadien, Eishallen)

Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Generalsanierung / Sanierung / Umbau / vollständiger Austausch bestehender Anlagen
- 5 Punkte: Neubau / Neuanlagen

Kriterium 3: Schwierigkeitsgrad
- 15 Punkte: ab durchschnittlichen Anforderungen (ab HZ II)

Kriterium 4: Leistungsumfang (Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS)
- 5 Punkte: Anlagengruppe 1: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
- 10 Punkte: Anlagengruppe 2: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8
- 15 Punkte: Anlagengruppe 3: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8
- 15 Punkte: Anlagengruppe 7: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8
- 5 Punkte: Anlagengruppe 8: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8

- 2,5 Punkte: Anlagengruppe 1: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
- 5 Punkte: Anlagengruppe 2: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8
- 7,5 Punkte: Anlagengruppe 3: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8
- 7,5 Punkte: Anlagengruppe 7: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8
- 2,5 Punkte: Anlagengruppe 8: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8

Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.

Kriterium 5: Größenordnung (anrechenbare Kosten KG 410, 420, 430, 470, 480):
- 20 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) ab 3,0 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) ab 2,0 Mio. EUR netto
- 5 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) ab 1,0 Mio. EUR netto

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
375,00

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen im Bewerberbogen entsprechende Angaben eingetragen werden.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten (= Eignungsleihe) beruft, sind die entsprechenden Anteile im Teilnahmeantrag darzustellen.
Im Falle einer Eignungsleihe muss mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. Zudem sind in diesem Fall auch für den Dritten alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die ansonsten für den Bewerber gelten.
Für den Fall der Eignungsleihe in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist eine Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung notwendig.
Eine Eignungsleihe in Bezug auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur zulässig, wenn das eignungsleihende Unternehmen auch die Leistungen erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 2 VgV.
Referenzen von Dritten müssen in der Excel-Übersicht zu Referenzen klar als Referenz des Dritten erkennbar sein, als Auftragnehmer der Referenz ist das dritte Unternehmen anzugeben.
Jeder zur Eignung herangezogene Unterauftragnehmer muss das Formular "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausfüllen und unterschreiben (in gescannter Form ausreichend) und ggf. notwendige Nachweise mit dem Teilnahmeantrag erbringen.
Möchte ein Bewerber - auch als Mitglied einer ARGE - die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm diese tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten.
In diesem Fall sind zudem für den Dritten alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch für den Bewerber erforderlich sind. Die entsprechenden Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; eine gescannte Unterschrift ist ausreichend.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung