Das 1983 erbaute Gebäude der KJF in Eggenfelden beherbergt das Heilpädagogische Zentrum Rottal-Inn mit den Einrichtungen der St. Ruppert Schule für Schüler mit geistiger Behinderung (Unterricht und Sportnutzung), einer heilpädagogischen Tagesstätte, einer schulvorbereitenden Einrichtung und einem integrativen Kindergarten. Das ursprüngliche Vorhaben, das bestehende Gebäude zu sanieren, wurde aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fallen gelassen, stattdessen entschloss man sich zu einem kompletten (Ersatz) Neubau. Das bestehende Gebäude muss komplett abgebrochen und anschließend der Baugrund für den Neubau hergerichtet werden. Der Anschluss an die öffentliche Erschließung ist zu erneuern und den neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gibt eine bestehende Infrastruktur, welche für den Ersatzneubau herangezogen werden kann.
In Absprache mit dem Bauherrn bzw. der Nutzerschaft entschied man sich, die gesamte Schule während der Bauphase auszulagern und das Bauvorhaben in einem Bauabschnitt durchzuführen. Für den Schulbetrieb während der Bauzeit stehen voraussichtlich entsprechende Ersatzräume in Eggenfelden zur Verfügung. Nur für den Fall - von dem nicht ausgegangen wird -, dass entsprechende Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann die Errichtung eines Containerprovisoriums auf einem Ausweichgrundstück erforderlich werden. Hierzu werden neben Teilplanungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume auch Teilplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (hier: ELT) erforderlich werden, um die zeitlich begrenzte Nutzung insoweit aufzurüsten, dass ein geordneter Schul- bzw. Tagesstättenbetrieb gewährleistet wird. Hierbei wird an die Bereiche Erschließung, EDV, Telefonie, eventuell BMA, SiBe und Internet etc. gedacht. Man geht davon aus, dass die übliche Elektrifizierung in den Containern bereits vorhanden ist.
Für den nunmehr anstehenden kompletten Neubau, inklusive Schwimmbad / Schwimmhalle gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie und Vorleistungen (Leistungsphasen 1 - 3). Das Brandschutzkonzept auf Basis der Entwurfsplanung liegt ebenfalls vor. Nachdem während dieser Planung zwischenzeitlich die Schülerzahlen so gestiegen sind und damit das Raumprogramm, wie es Gegenstand der Machbarkeitsstudie und des VgV Verfahrens im Jahr 2022 war nicht mehr ausreichend ist, wurde die Planung gestoppt und es wird ein neues VgV Verfahren (Leistungsphasen 1-9) durchgeführt.
Die Planung soll dem nunmehr genehmigten Raumprogramm von 2026 voll umfänglich Rechnung tragen.
Die Bauphase inklusive Planung und Ausschreibung sollte aufgrund der derzeitigen Kostensteigerungen möglichst kurz gehalten werden. Angedacht ist, ausgehend von der zeitnahen Aufnahme der Planungsleistungen, den Förderantrag noch im 2. Quartal 2027 zu stellen. Baubeginn sollte im Sommer 2028 sein und unter Berücksichtigung einer straffen Bauzeit von geschätzten 32-36 Monaten sollte der Neubau bis Ende 2031 fertiggestellt werden können.
In Auftrag gegeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 (ohne Leistungsphase 4) - 9 der Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6 gemäß §§ 53, 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15.
Nur für den Fall, dass im Hinblick auf die Interimslösung einer Containerschule benötigt würde, würde unter Umständen diesbezüglich Fachplanerleistungen benötigt werden. Hierbei geht man jedoch davon aus, dass die übliche Elektrifizierung der Container vorhanden ist. Aus diesem Grund werden nicht alle einzelnen Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 8 erforderlich werden. Lediglich schulspezifische Nutzungsbelange kommen in Betracht, so z. B. Notbeleuchtung, EDV-Anlagen, Brandmeldeanlage, Telekommunikation etc. Diese gegebenenfalls erforderlichen (Teil-) Leistungen sollen als zusätzliche Leistungen in Form einer Pauschale optional beauftragt werden.