Eignungskriterium:
Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2017 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen)
Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Art des Auftraggebers
- Nutzungsart
- Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5 - 8 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT (Anlgr. 4, 5 und 6) (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Anrechenbare Kosten (KG 440, 450 und 460)
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Mindestkriterium: Es muss mindestens ein Referenzprojekt mit Sanierung/Umbau eines gelisteten Kulturdenkmals sowie ein weiteres Referenzprojekt mit Sanierung/Umbau eines Bestandsgebäudes (jeweils Umbau Gebäude entscheidend) vorhanden sein, in denen jeweils die wesentlichen Leistungsphasen 3 sowie 5-8 in den Anlagengruppen 1, 2, 3 erbracht wurden
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Auswahlkriterium:
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 40 Punkte: gelistetes Kulturdenkmal
- 30 Punkte: historisches Gebäude (Baujahr vor 1800)
- 20 Punkte: historisches Gebäude (Baujahr vor 1900)
- 10 Punkte: Gebäude
Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 10 Punkte: Sanierung/Umbau des Gebäudes
(entscheidend ist der Umgang mit (historischer) Bausubstanz, also Durchbrüche im Bestand usw. Unabhängig, ob die TGA selbst neu oder saniert wurde)
Kriterium 3: Art des Auftraggebers
- 10 Punkte: öffentlicher Auftraggeber
- 5 Punkte: sonstiger Auftraggeber
Kriterium 4: Nutzungsart
- 15 Punkte: öffentlicher Saal für kleinere Veranstaltungen mit mind. 80 qm
Kriterium 5: Leistungsumfang (Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT)
- 5 Punkte: Anlagengruppe 4: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8
- 5 Punkte: Anlagengruppe 5: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8
- 5 Punkte: Anlagengruppe 6: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8
- 2,5 Punkte: Anlagengruppe 4: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8
- 2,5 Punkte: Anlagengruppe 5: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8
- 2,5 Punkte: Anlagengruppe 6: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8
[Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.]
Kriterium 6: Größenordnung:
- 10 Punkte: Anrechenbare Kosten (KG 440, 450 und 460) ab 450.000,- EUR netto
- 5 Punkte: Anrechenbare Kosten (KG 440, 450 und 460) ab 200.000,- EUR netto
Mindestkriterium: Es muss mindestens ein Referenzprojekt mit Sanierung/Umbau eines gelisteten Kulturdenkmals sowie ein weiteres Referenzprojekt mit Sanierung/Umbau eines Bestandsgebäudes (jeweils Umbau Gebäude entscheidend) vorhanden sein, in denen jeweils die wesentlichen Leistungsphasen 3 sowie 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5 u. 6 erbracht wurden