| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Zusammenhang mit der Mitteilung vom 28.05.2026 weisen wir vorsorglich auf Folgendes hin:
Die Aussage, dass für Los 3 keine Neueinreichung erforderlich ist, gilt ausschließlich für Bieter, die ein Angebot ausschließlich für Los 3 abgegeben haben und dieses unverändert aufrechterhalten möchten. In diesen Fällen behalten die bereits eingereichten Angebote für Los 3 ihre Gültigkeit.
Sofern ein Bieter hingegen aufgrund der geänderten Preisblätter für Los 1 und Los 2 ein neues Angebot für Los 1 und/oder Los 2 einreicht und dieses Angebot zugleich auch Los 3 umfassen soll, ist das Angebot vollständig neu einzureichen. In diesem Fall sind neben den aktualisierten Preisblättern für Los 1 und/oder Los 2 auch die Angebotsunterlagen einschließlich des Preisblatts für Los 3 erneut hochzuladen.
Ein lediglich teilweiser Austausch einzelner Angebotsbestandteile ist systemseitig nicht vorgesehen. Maßgeblich für die Wertung ist das zuletzt fristgerecht eingereichte vollständige Angebot.
Wir bitten um Beachtung bei der Angebotserstellung und Angebotsabgabe.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. des Marktes Regenstauf
Givi Sarandia
Rechtsanwalt
für RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im oben genannten Vergabeverfahren teilen wir Ihnen Folgendes mit:
1. Änderung der Vergabeunterlagen - Preisblätter Los 1 und Los 2
Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote und zur Vermeidung von Fehlkalkulationen wurden die Preisblätter für Los 1 und Los 2 dahingehend geändert, dass die Portionspreise bei den Kinderhäusern (gemischte Einrichtungen mit Krippe und Kindergarten) nunmehr separat für Krippe und Kindergarten auszuweisen sind.
Die aktualisierten Preisblätter stehen ab sofort zum Download bereit und sind zugleich dieser Mitteilung angehängt.
Zudem wurde im Anschreiben "L 211EU_Aufforderung EU_Lose_0422" die aktualisierte Angebotsfrist hinterlegt.
2. Auswirkung auf bereits eingereichte Angebote
Da die Änderung der Preisblätter die Kalkulationsgrundlage der Angebote unmittelbar betrifft, werden alle Angebote, die nicht die aktualisierten Preisblätter für Los 1 und 2 enthalten, als gegenstandslos behandelt. Eine Wertung auf Basis der bisherigen Preisblätter ist nicht möglich.
Alle Bieter werden gebeten, ihr Angebot auf Grundlage der aktualisierten Vergabeunterlagen neu einzureichen.
3. Verlängerung der Angebotsfrist
Die Angebotsfrist wird verlängert bis 15. Juni 2026, 10:00 Uhr
Die Verlängerung der Angebotsfrist gilt für alle drei Lose (Los 1, Los 2 und Los 3).
Für Los 3 erfolgt keine Änderung der Vergabeunterlagen. Die Fristverlängerung bis 15. Juni 2026, 10:00 Uhr gilt jedoch gleichwohl, da es sich um einen einheitlichen Beschaffungsvorgang handelt und eine einheitliche Angebotsfrist für alle Lose gewährleistet werden soll.
Bereits für Los 3 eingereichte Angebote behalten ihre Gültigkeit. Eine Neueinreichung ist nicht erforderlich, bleibt den Bietern jedoch bis zum Ablauf der verlängerten Frist unbenommen.
4. Zwingender Hinweis
Die Einreichung der ausgefüllten aktualisierten Preisblätter für Los 1 und Los 2 ist zwingende Voraussetzung für ein wertungsfähiges Angebot. Angebote, die nicht die aktualisierten Preisblätter für Los 1 und Los 2 enthalten, werden gemäß § 57 Abs. 1 VgV vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Sonstiges
Die Berichtigung der Bekanntmachung wurde bereits eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. des Marktes Regenstauf
Givi Sarandia
Rechtsanwalt
für RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Aktualisiertes Preisblatt Los 1.docx | 28.05.2026 | 15,6 KB | ||
| Aktualisiertes Preisblatt Los 2.docx | 28.05.2026 | 15,9 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist folgende Bieterfrage eingegangen:
"Sind im Rahmen der Angebotsabgabe die Preise zwingend elektronisch im Abgabe-Assistenten einzutragen oder ist die Eintragung ausschließlich in den bereitgestellten Unterlagen, u.a. in Preisblättern, ausreichend? Zudem wird gefragt, ob ausgefüllte, unterschriebene und anschließend eingescannte Unterlagen in dieser Form ordnungsgemäß hochgeladen werden können."
Wir möchten wie folgt antworten:
Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die elektronische Eingabe von Preisen im Abgabe-Assistenten systemseitig nicht vorgesehen, da diese Funktion durch die Vergabestelle deaktiviert wurde. Die Preisangaben sind daher ausschließlich in den zur Verfügung gestellten und vom Unternehmen auszufüllenden Unterlagen (Preisblätter, Angebotsschreiben etc.) einzutragen.
Es ist sicherzustellen, dass sämtliche vom Bieter auszufüllenden Unterlagen vollständig ausgefüllt und im Rahmen der Angebotsabgabe hochgeladen werden. Das Ausfüllen, Unterzeichnen und anschließende Einscannen der Unterlagen ist zulässig, sofern die Dokumente vollständig und lesbar eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. des Marktes Regenstauf
Givi Sarandia
Rechtsanwalt
für RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Dateianhänge:
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