Die Stadt Rain am Lech beabsichtigt die Mischwasserbehandlung der Kernstadt grundlegend neu zu gestalten. Eine bereits durchgeführte Entwurfsplanung aus dem Jahr 2020 sieht vor, den Hauptsammler zur Kläranlage zu erneuern und auf dem Gelände der Kläranlage ein Regenüberlaufbecken mit V = 1430 m3 zu errichten. Darüber hinaus sind Anpassungen an bestehenden Mischwasserbehandlungsbauwerken notwendig.
Folgende Baumaßnahmen sind geplant:
Zwischen dem RÜ03 Feldheimer Straße und der Kläranlage soll ein neuer Sammler in der Bahnhofstraße gebaut werden. Der Sammler wird eine Dimension von DN700 bis DN1200 haben.
RÜ01 Bahnhofstraße:
Der bestehende RÜ soll umgebaut werden, dazu wird die Entlastungsschwelle höher gesetzt, sodass mehr Rückstauvolumen aktiviert wird. Insgesamt bis zu 213 m³. Es soll ein neues Drosselbauwerk mit einstellbarer Drossel (410 l/s) entstehen.
RÜ02 Bahnhofstraße:
Der RÜ02 soll außer Betrieb genommen werden. Das aus diesem Teilgebiet zu-fließende Mischwasser wird vollständig über den neuen Sammler zur Kläranlage bzw. dem dortigen neuen RÜB zugeleitet.
RÜ03 Feldheimer Straße:
Der Regenüberlauf soll umgebaut werden. Auch hier wird die Überlaufschwelle angepasst und höher gesetzt, um mehr Rückstauvolumen zu generieren. Insgesamt bis zu 221 m³. Es soll ein neues Drosselbauwerk mit einstellbarer Drossel (320 l/s) entstehen.
RÜB Kläranlage:
Das bestehende Regenüberlaufbauwerk auf der Kläranlage wird außer Betrieb genommen und ein Ersatzneubau errichtet. Dabei handelt es sich um ein Durchlaufbecken (V = 1430 m³) im Nebenschluss. Durch das vorgeschaltete Trennbauwerk wird zusätzlich Rückstauvolumen im zulaufenden Sammler aktiviert (231 m³). Der Drosselabfluss zur Kläranlage (Qm der Kläranlage) ist auf 150 l/s angepasst.
Das Volumen des neuen RÜB auf der Kläranlage ergibt sich aus Nachweisen auf Grundlage des DWA-A 128, welches zwischenzeitlich durch das DWA-A 102 ersetzt wurde. Im Zuge der Erstellung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen wurde im Jahr 2024 eine Schmutzfrachtberechnung durchgeführt. Es zeigte sich, dass für das RÜB auf der Kläranlage nach DWA-A 102 nur noch rund 950 m³ Mindestvolumen notwendig sind. Eine Verringerung des Volumens gegenüber den geplanten 1430 m³ wird aus Gründen des Gewässerschutzes nicht empfohlen. Die finale Entscheidung darüber steht noch aus.
Die bisherige Entwurfsplanung, die Wasserrechtsanträge, die Schmutzfrachtbetrachtung, die damalige Kostenberechnung sowie Vermessungspläne werden gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
Die wasserrechtlichen Genehmigungen werden gesondert gestellt und sind nicht Teil der hier zu vergebenden Leistungen, die Baugenehmigungen müssten jedoch ggf. überarbeitet bzw. neu gestellt werden. Eine Zuarbeit zu den Gestattungsverträgen ist notwendig.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich - mit Stand 2020 - auf grob 5,8 Mio. EUR brutto. Die bisherige Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung sind nach Beauftragung zu prüfen und zu aktualisieren, die Vergütung hierfür erfolgt nach nachgewiesenem Zeitaufwand.
Fördermittel, insbesondere nach RZWas, sind, soweit möglich, gewünscht. Ob Fördermittel jedoch konkret in Betracht kommen, kann erst nach Vorliegen der aktualisierten Kostenberechnung abschließend beurteilt werden, daher werden die entsprechenden Leistungen nur optional beauftragt.
Die Vergütung erfolgt je Leistungsbild nach den addierten anrechenbaren Kosten, im Bereich der TGA werden alle notwendigen Anlagengruppen ebenfalls im Rahmen der Vergütung addiert. Konkrete Vorgaben zur Kalkulation sind dem Angebotsblatt zu entnehmen.
Die Ausführung der Maßnahme ist in vier Bauabschnitten vorgesehen:
- Bauabschnitt A: Errichtung des Regenüberlaufbeckens auf der Kläranlage
- Bauabschnitt B: Errichtung des Mischwassersammlers westlich der Friedberger Ach
- Bauabschnitt C: Rückbau RÜ01, Querung der Bahnlinie und Querung der Friedberger Ach, Mischwassersammler Bahnhofstraße
- Bauabschnitt D: Maßnahmen an RÜ02 und RÜ 03, Mischwassersammler Bahnhofstraße
Vorläufiger Rahmenterminplan:
Auftragsvergabe 06/2026
Aktualisierung der Entwurfsplanung 08/2026
Ausführungsplanung 12/2026
Beginn der Ausschreibung 01/2027
Bauabschnitt A: 05/2027
Bauabschnitt B: 11/2027
Bauabschnitt C: 2028
Bauabschnitt D: 2029
Die Ausführungsplanung ist so schnell als möglich abzuschließen, jedenfalls sollte diese bis spätestens 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Vergeben werden nunmehr die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, die Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Tragwerkwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 sowie die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (alle notwendigen Anlagengruppen) gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021.
Als Besondere Leistungen werden umfassend die Einarbeitung in die vorliegende Planung der Leistungsphasen 1-3 sowie die Aktualisierung des Bauentwurfs inklusive Aktualisierung der Kostenberechnung sowie Überarbeitung/Stellung der Baugenehmigung, die Zuarbeit zu Gestattungsverträgen, optional die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, insb. nach RZWas, die örtliche Bauüberwachung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, die ingenieurtechnische Kontrolle im Leistungsbild Tragwerksplanung, die Auswertung der Kamerabefahrungen sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in allen Leistungsbildern beauftragt.