Bauwerksprüfung_Landkreis Rottal-Inn_Bauwerksprüfung der Liegenschaften im Landkre...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Rottal-Inn
09 2 77000-Ri1500-46
Ringstraße 4 - 7
84347
Pfarrkirchen
Deutschland
DE22A
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
DE 188865506
Hoppestraße 7
93049
Regensburg
Deutschland
DE232
Vergabeabteilung
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11
Weitere Auskünfte
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
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Hoppestraße 7
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Vergabeabteilung
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Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Leitweg-ID: 09-0318006-60
Maximilianstr. 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762-411
+49 8921762-847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-0
71315400-0
71319000-0
71310000-4
71328000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Rottal-Inn plant die Bauwerksprüfung an ca. 32 Liegenschaften im Landkreis durchzuführen.
In einem ersten Schritt sollen die Liegenschaften, die anhand von Spannweiten, Bauzustand und weiteren Kriterien bereits kategorisiert wurden, einer Begehung und Inaugenscheinnahme gemäß RÜV 5.1 unterzogen werden. Bei einigen Liegenschaften wird sodann als zweiten Schritt eine zusätzliche Begehung erforderlich sein, deren Ergebnisse in einem weiteren Bericht festgehalten werden sollen.
Gegebenenfalls wäre in einem dritten Schritt eine Begleitung zur Mängelbehebung (sofern nur in geringem Umfang) sowie eine Abschlussbegehung mit Abschlussbericht notwendig.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Rottal-Inn plant die Bauwerksprüfung an ca. 32 Liegenschaften im Landkreis durchzuführen. Die zu prüfenden Liegenschaften sind in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Excel-Liste erfasst und priorisiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass diese Liegenschaften zu prüfen sind. Ggf. können Liegenschaften jedoch entfallen, wenn diese vor entsprechender Prüfung aufgrund von Umbauten, Verkäufen oder Abrissen keine Bauwerksprüfung mehr benötigen. Der genaue Ablauf, auch was die zeitlichen Aspekte betrifft, wird von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Auftragserteilung in einem 5-Jahresplan erarbeitet.
Es soll eine Bauwerksprüfung in Anlehnung an die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes "RÜV" erfolgen. Die Leistungen sind umfassend im 4-Augen-Prinzip zu erbringen.
In einem ersten Schritt sind in allen Liegenschaften Begehungen nach Ziffer 5.1 RÜV durchzuführen und zu dokumentieren. Auch die VDI 6200 ist zu berücksichtigen, die Inspektion durch eine fachkundige Person ist vorgesehen. Die Begehung umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel durch sachkundige Fachkräfte. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und -eindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind, die bauphysikalischen Bedingungen die Gebäudekonstruktion beeinträchtigen können (Raumluftfeuchte und Temperatur), Belastungs- und Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen eingetreten sind. Sofern sich während der Begehung keine eindeutigen Schadensbilder und -ursachen feststellen lassen, jedoch gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung (siehe nachfolgend Schritt 2) durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt.
Konkret werden hier vom Auftragnehmer je Liegenschaft folgende Leistungen verlangt (zu erbringen durch einen Ingenieur sowie geeignetes Fachpersonal im 4-Augen-Prinzip):
o Vorbereitung der Begehung
- Recherche und Sichtung der Bestandspläne
- Aufbereitung der Unterlagen für das RÜV-Dokument
o Begehung und Inaugenscheinnahme im Rahmen der RÜV 5.1
- unter Einbeziehung aller erforderlichen Personen
- inklusive An- und Abfahrt zum jeweiligen Objekt
- inklusive aller evtl. erforderlichen Nebenleistungen
o Berichterstellung, Vorlage bis max. 15 Werktage nach Besichtigungstermin
- inklusive Fotodokumentation
- Bewertung der Mängel und Schäden gem. S/V/D-Verfahren, angelehnt an die "Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076" (02/2017)
- Risikoeinschätzung sowie ein Konzept bezüglich Art und Umfang der zukünftigen Überwachungen
Diese Leistungen sollen als aufgegliederte Pauschale je Liegenschaft angeboten werden.
Sofern für Schritt 1 keine Planunterlagen zum Bestand vorhanden sind und das Erstellen von Plangrundlagen notwendig sein sollte, werden diese Leistungen nach nachgewiesenem Zeitaufwand vergütet.
Die Berichterstellung in Schritt 1 bezieht sich auf den mit den zugrundeliegenden Erkenntnissen aus der Begehung möglichen Umfang.

Sofern sich aus der oben beschriebenen Begehung der Bedarf zusätzlicher Begehungen und handnaher Untersuchungen ergibt, werden diese für die notwendigen Liegenschaften ebenfalls beauftragt. Die hier erwarteten Leistungen entsprechen der "eingehenden Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person" nach VDI 6200. Die handnahe Untersuchung ist durch geeignete Stichproben an gefährdeten oder als gefährdet vermuteten Bauteilen oder Bauelementen unter Verwendung der erforderlichen Hilfsmittel durchzuführen. Werden bei der Untersuchung Schäden festgestellt, die die Stand- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, ist im Zweifelsfall eine weitergehende Untersuchung zu veranlassen. Die weitergehende Untersuchung umfasst die zerstörungsfreie oder zerstörungsarme Prüfung und Bewertung der Bauteile und Bauelemente unter Anwendung der erforderlichen Hilfsmittel und einschlägigen Methoden durch Sachverständige (z.B. Tragwerksplaner , Prüfingenieure, Baustoffkundler). Dabei sind in der Regel auch die maßgeblichen, schwer zugänglichen Teile einer Baukonstruktion eingehend zu untersuchen und ggf. Materialuntersuchungen durchzuführen. Sofern hierfür in Teilbereichen Öffnungen geschaffen werden müssen, werden diese sowie eventuell erforderliche Gerätschaften wie Hebebühnen vom Auftraggeber organisiert.
Die handnahen Untersuchungen nach Ziffer 5.2 RÜV sowie weitergehende Untersuchungen nach Ziffer 5.3 RÜV werden nach Zeitaufwand gesondert vergütet werden. Lediglich für die Erstellung eines Berichts, wie in Schritt 1 beschrieben, wird eine Pauschale vergütet werden. Dieser Bericht ist sodann umfassender, entsprechend den nunmehr zugrundeliegenden Erkenntnissen abzufassen.
Anzubieten sind damit Einheitspreise für An- und Abfahrten, Stundensätze für Ingenieure, Techniker usw. sowie Pauschalen für die Berichtserstellung. Bezüglich der Vergütung nach Zeitaufwand sind entsprechende Stundenaufstellungen erforderlich, die am Tag der Leistungserbringung vom Auftraggeber gegenzuzeichnen sind.

Sofern sich aus Schritt 2 notwendige Mängelbehebungsmaßnahmen geringeren Umfangs (bis ca. 15.000,- EUR) ergeben, ist deren Kontrolle bzw. Begleitung der Mängelbehebung ebenfalls vom AN nach Zeitaufwand zu erbringen, ein entsprechender Abschlussbericht inkl. Abschlussbegehung ist notwendig. Dies gilt jedoch nicht für derartige Mängelbehebungsmaßnahmen, bei denen vorab eine umfassende Planungsleistung notwendig wird. Derartige Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Die Bauwerksprüfungen sollen innerhalb von 5 Jahren ab Bezuschlagung abgeschlossen sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
84347
Landkreis Rottal-Inn
Deutschland
DE22A

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der in der Leistungsbeschreibung enthaltene Schritt 1 wird als Stufe 1 des Vertrages beauftragt.
Der Abruf der weiteren Leistungen nach Schritt 2 wird stufenweise und nur für die Liegenschaften beauftragt, für die diese Leistungen auch tatsächlich notwendig sind. Ein Anspruch auf Erbringung der Leistungen der Schritte 2 und 3 besteht nicht

Zusätzliche Angaben

Gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung werden die Bestandsunterlagen der zu prüfenden Gebäude zur Verfügung gestellt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY5P8U

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.

Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.

Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sowie das Angebotsblatt ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen.

Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieses gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt).

Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.

Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

Mindestkriterium :
Nachweis einer bestimmten Berechtigung

- Mind. 1 "fachkundige Person", die folgende Voraussetzungen erfüllt:
Bauingenieur/-innen oder Architekt/-innen oder gleichwertiger Studiengang, die mind. fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mind. drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure und Architekten, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können

- Mind. 2 "besonders fachkundige Personen", die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bauingenieur/-innen oder gleichwertiger Studiengang, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nach-weisen können.
Diese Anforderungen erfüllen z.B. Bauingenieur/-innen mit o.g. Qualifikationen, Prüfingenieur/-innen für Standsicherheit/verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung, Prüfämter für Baustatik oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem konstruktiven Ingenieurbau für das jeweilige Fachgebiet

Die Voraussetzungen sind mit dem Angebot nachzuweisen.
Die Anforderungen können durch die Eintragung in die Serviceliste "Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfungen" der Bayerischen Ingenieurkammer nachgewiesen werden, alternativ sind die Einzelvoraussetzungen darzulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

Mindestkriterium:
Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung

Personenschäden: 3,0 Mio. EUR
Sonstige Schäden: 3,0 Mio. EUR

Zweifach maximiert pro Versicherungsjahr

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium:
Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Auftraggeber
- Auftragswert von 50.000,- EUR
- mind. 10 Bauwerke innerhalb eines Auftrags geprüft

Mindestkriterium:
Es sind mind. zwei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen, deren Leistungen im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Abschluss der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist erbracht wurden.
Vergleichbar sind Referenzprojekte, bei denen die Bauwerksprüfungen einen Auftragswert von 50.000,- EUR netto aufwiesen oder mind. 10 Bauwerke innerhalb eines Auftrags geprüft wurden

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eignungskriterium:
Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.

Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Mindestkriterium:
Mindestjahresumsatz: 200.000,- EUR im Durchschnitt in den letzten drei Jahren (sofern Neugründung wird der bisherige Umsatz durch 3 geteilt)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung