Der Landkreis Rottal-Inn plant die Bauwerksprüfung an ca. 32 Liegenschaften im Landkreis durchzuführen. Die zu prüfenden Liegenschaften sind in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Excel-Liste erfasst und priorisiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass diese Liegenschaften zu prüfen sind. Ggf. können Liegenschaften jedoch entfallen, wenn diese vor entsprechender Prüfung aufgrund von Umbauten, Verkäufen oder Abrissen keine Bauwerksprüfung mehr benötigen. Der genaue Ablauf, auch was die zeitlichen Aspekte betrifft, wird von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Auftragserteilung in einem 5-Jahresplan erarbeitet.
Es soll eine Bauwerksprüfung in Anlehnung an die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes "RÜV" erfolgen. Die Leistungen sind umfassend im 4-Augen-Prinzip zu erbringen.
In einem ersten Schritt sind in allen Liegenschaften Begehungen nach Ziffer 5.1 RÜV durchzuführen und zu dokumentieren. Auch die VDI 6200 ist zu berücksichtigen, die Inspektion durch eine fachkundige Person ist vorgesehen. Die Begehung umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel durch sachkundige Fachkräfte. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und -eindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind, die bauphysikalischen Bedingungen die Gebäudekonstruktion beeinträchtigen können (Raumluftfeuchte und Temperatur), Belastungs- und Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen eingetreten sind. Sofern sich während der Begehung keine eindeutigen Schadensbilder und -ursachen feststellen lassen, jedoch gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung (siehe nachfolgend Schritt 2) durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt.
Konkret werden hier vom Auftragnehmer je Liegenschaft folgende Leistungen verlangt (zu erbringen durch einen Ingenieur sowie geeignetes Fachpersonal im 4-Augen-Prinzip):
o Vorbereitung der Begehung
- Recherche und Sichtung der Bestandspläne
- Aufbereitung der Unterlagen für das RÜV-Dokument
o Begehung und Inaugenscheinnahme im Rahmen der RÜV 5.1
- unter Einbeziehung aller erforderlichen Personen
- inklusive An- und Abfahrt zum jeweiligen Objekt
- inklusive aller evtl. erforderlichen Nebenleistungen
o Berichterstellung, Vorlage bis max. 15 Werktage nach Besichtigungstermin
- inklusive Fotodokumentation
- Bewertung der Mängel und Schäden gem. S/V/D-Verfahren, angelehnt an die "Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076" (02/2017)
- Risikoeinschätzung sowie ein Konzept bezüglich Art und Umfang der zukünftigen Überwachungen
Diese Leistungen sollen als aufgegliederte Pauschale je Liegenschaft angeboten werden.
Sofern für Schritt 1 keine Planunterlagen zum Bestand vorhanden sind und das Erstellen von Plangrundlagen notwendig sein sollte, werden diese Leistungen nach nachgewiesenem Zeitaufwand vergütet.
Die Berichterstellung in Schritt 1 bezieht sich auf den mit den zugrundeliegenden Erkenntnissen aus der Begehung möglichen Umfang.
Sofern sich aus der oben beschriebenen Begehung der Bedarf zusätzlicher Begehungen und handnaher Untersuchungen ergibt, werden diese für die notwendigen Liegenschaften ebenfalls beauftragt. Die hier erwarteten Leistungen entsprechen der "eingehenden Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person" nach VDI 6200. Die handnahe Untersuchung ist durch geeignete Stichproben an gefährdeten oder als gefährdet vermuteten Bauteilen oder Bauelementen unter Verwendung der erforderlichen Hilfsmittel durchzuführen. Werden bei der Untersuchung Schäden festgestellt, die die Stand- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, ist im Zweifelsfall eine weitergehende Untersuchung zu veranlassen. Die weitergehende Untersuchung umfasst die zerstörungsfreie oder zerstörungsarme Prüfung und Bewertung der Bauteile und Bauelemente unter Anwendung der erforderlichen Hilfsmittel und einschlägigen Methoden durch Sachverständige (z.B. Tragwerksplaner , Prüfingenieure, Baustoffkundler). Dabei sind in der Regel auch die maßgeblichen, schwer zugänglichen Teile einer Baukonstruktion eingehend zu untersuchen und ggf. Materialuntersuchungen durchzuführen. Sofern hierfür in Teilbereichen Öffnungen geschaffen werden müssen, werden diese sowie eventuell erforderliche Gerätschaften wie Hebebühnen vom Auftraggeber organisiert.
Die handnahen Untersuchungen nach Ziffer 5.2 RÜV sowie weitergehende Untersuchungen nach Ziffer 5.3 RÜV werden nach Zeitaufwand gesondert vergütet werden. Lediglich für die Erstellung eines Berichts, wie in Schritt 1 beschrieben, wird eine Pauschale vergütet werden. Dieser Bericht ist sodann umfassender, entsprechend den nunmehr zugrundeliegenden Erkenntnissen abzufassen.
Anzubieten sind damit Einheitspreise für An- und Abfahrten, Stundensätze für Ingenieure, Techniker usw. sowie Pauschalen für die Berichtserstellung. Bezüglich der Vergütung nach Zeitaufwand sind entsprechende Stundenaufstellungen erforderlich, die am Tag der Leistungserbringung vom Auftraggeber gegenzuzeichnen sind.
Sofern sich aus Schritt 2 notwendige Mängelbehebungsmaßnahmen geringeren Umfangs (bis ca. 15.000,- EUR) ergeben, ist deren Kontrolle bzw. Begleitung der Mängelbehebung ebenfalls vom AN nach Zeitaufwand zu erbringen, ein entsprechender Abschlussbericht inkl. Abschlussbegehung ist notwendig. Dies gilt jedoch nicht für derartige Mängelbehebungsmaßnahmen, bei denen vorab eine umfassende Planungsleistung notwendig wird. Derartige Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Die Bauwerksprüfungen sollen innerhalb von 5 Jahren ab Bezuschlagung abgeschlossen sein.