Der Goethe-Institut e.V. plant eine qualifizierte und in der Türkei zugelassene private Krankenversicherungsgesellschaft mit der Bereitstellung und Durchführung einer privaten Gruppenkrankenversicherung für lokal beschäftigte Mitarbeitende zu beauftragen.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 zum Vertrag) zu entnehmen
Die Goethe-Institute in der Türkei beabsichtigen, eine qualifizierte und in der Türkei zugelassene private Krankenversicherungsgesellschaft mit der Bereitstellung und Durchführung einer privaten Gruppenkrankenversicherung für lokal beschäftigte Mitarbeitende zu beauftragen.Die Versicherung unterliegt dem geltenden türkischen Versicherungsrecht
2. Umfang der VersicherungDer Leistungsumfang umfasst eine private Gruppenkrankenversicherung für ca. 153 Mitarbeitende der Goethe-Institute Istanbul, Ankara und Izmir.- Voraussichtlicher Versicherungsbeginn: 27.08.2026- Vertragslaufzeit: ein Jahr, bis zum 26.08.2027- Krankenhausversorgung in der gesamten Türkei (nicht nur in den Städten Istanbul/Izmir/Ankara)
Goethe-Institut IstanbulGoethe-Institut Ankara Goethe-Institut Izmir
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl 100. Alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximal erreichbaren Punktzahl (100) multipliziert wird; es gilt also die folgende Formel: Niedrigster Preis / Preis des Bieters x 100 = erreichte Punktzahl des Bieters. Die erreichte Punktzahl beim Kriterium "Preis" geht zu 100 % in die Gesamtpunktzahl ein.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Manche fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nichtmaßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B 4 Erklärung Eignungsleihe). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): - Erklärungen gemäß Anlage B 5 Erklärungen Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. - Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.- Erklärung gemäß Anlage B 8 Eigenerklärung Russlandbezug.
2. Darstellung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten (vergleichbare Größenordnung und ähnliches Umfeld), die in den letzten 3 Jahren seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgreich unter Einhaltung der Ausführungsfristen und der veranschlagten Vergütung abgeschlossen wurden (Anlage B 7 Referenzen).
3. Von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (ggf. einschl. der Unterauftragnehmer) ist der durch das/die Unternehmen erzielte Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (netto), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die Angabe des Umsatzes für Unterauftragnehmer ist nur im Rahmen der Eignungsleihe verpflichtend, soweit der Bieter diese Kapazität des Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen möchte (Anlage B 6 Erklärung Umsätze vergleichbarer Leistungen).
4. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B 2 Basisinformation zum Unternehmen);5. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B 3 Bietergemeinschaftserklärung).Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen:- Anlage B 5 Erklärungen Nichtvorliegen von Ausschlussgründen- Anlage B 8 Eigenerklärung RusslandbezugDie übrigen Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Fachkunde (wirtschaftliche und finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gelten für die gemeinschaftlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten gemeinsam.6. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B 5 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B 8 Eigenerklärung Russlandbezug. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.