Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung einer projektbegleitenden Qualitätssicherung und optionalen Sondervertiefungsprüfung für das Projekt "Digitale Verwaltung (DIVE)", welches die SAP S/4HANA-Einführung zum Januar 2027 an seinen weltweiten Standorten konzipiert und umsetzt.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Gegenstand des Vertrages ist die projektbegleitende Qualitätssicherung der SAP S/4HANA-Einführung am Goethe-Institut zum 01.01.2027. Ziel ist es, die ordnungsgemäße, effiziente und qualitätssichere Umsetzung aller Projektphasen sicherzustellen - von der Konzeption über die Implementierung bis zur Betriebsbereitschaft des neuen ERP-Systems. Im Rahmen der dabei durchzuführenden Neukonzeption der wesentlichen Geschäftsprozesse überwacht die Qualitätssicherung die Einhaltung definierter Standards, Projektziele und technischer Anforderungen durch alle beteiligten Umsetzungspartner. Dies schließt neben dem ERP-System auch beteiligte Umsysteme ein. Im Rahmen der Vertragserfüllung soll neben der Qualitätssicherung optional auf eine Sondervertiefungsprüfung durch den Auftragnehmer zurückgegriffen werden können. Ziel von Sondervertiefungsprüfungen ist eine fachlich objektive Unterstützung bei der Transformation und Implementierung auf das neue SAP S/4HANA, deren Umsysteme sowie davon betroffene Geschäftsprozesse.
Das wirtschaftlichste Angebot geeigneter Bieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Das Verhältnis von Preis und Leistung wird durch die Ermittlung eines Quotienten zu einer Kennzahl "Z" nach folgender Formel bestimmt:
?? = L (Leistung) / P (Preis)
Schwankungsbereich = 6 Prozent Entscheidungskriterium = Leistung
Die Leistung ist die Summe der Leistungspunkte, die der Bieter für sein eingereichtes Grobkonzept erhält, gemäß der Anlage E "Bewertungsmatrix". Der Preis ist der Gesamtangebotspreis gemäß Anlage C "Preisblatt".
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.