Rahmenvertrag externe Wirtschaftsprüfung von EU-Projekten
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.11.2025
24.11.2025 12:00 Uhr
24.11.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Goethe-Institut e.V. - Zentrale
DE129516430
Oskar-von-Miller-Ring 18
80333
München
Deutschland
DE212
Hye-Seon.Rhee@goethe.de
+49 8915921-163

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
53133
Villemombler Str 76
53133
Bonn
Deutschland
DEA23
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-562
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79200000-6
79210000-9
79212000-3
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Goethe-Institut e.V. plant den Abschluss eines Rahmenvertrags über die externe Wirtschaftsprüfung von EU-Projekten (EU-Finanzhilfen und EU-Dienstleistungsaufträge) sowie die Überprüfung der Mittelverwendung von Finanzhilfen des Goethe-Instituts an Dritte ab 100.000 EUR für die Geschäftsjahre 2026-2029.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer ist für das Erbringen folgender Arbeitspakete verantwortlich.
1.
Die gemäß Vertrag regelmäßig zu erbringende externe Ausgabenüberprüfung (expenditure verification) von im Goethe-Institut umgesetzten EU-Projekten (EU-Finanzhilfen und EU-Dienstleistungsaufträge); durchgeführt durch die Auslandsinstitute und das EU-Dienstleistungsgeschäft des Goethe-Instituts im Zeitraum 2026 - 2029.
2.
Die Prüfung der Mittelverwendung von Finanzhilfen des Goethe-Instituts an Dritte ab 100.000 EUR.
3.
Die Prüfung von Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Eignung Dritter bei einer Gewährung von Finanzhilfen über 60.000 EUR an Dritte.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Ende gekündigt wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Oskar-von-Miller-Ring 18
80333
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis des Angebots

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl 3. Alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximal erreichbaren Punktzahl (3) multipliziert wird; es gilt also die folgende Formel:
Niedrigster Preis / Preis des Bieters x 3 = erreichte Punktzahl des Bieters.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Angebots

Die Qualität des Angebots wird anhand der im "AAA Anschreiben VgV" unter Punkt 3.3. abgebildeten Zuschlagskriterien (insbesondere: Verständnis der Aufgabenstellung und Projektmethodik, Organisationskonzept sowie Verfügbarkeit) bewertet.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
600.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHX5QQJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Manche fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden
Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Soweit notwendig sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen.
1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt Anlage B4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen):
(1) Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
(2) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
(3) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

2. Nachweis von mind. 3 konkreten, relevanten Referenzprojekten als Prüfungsmandate im Bereich internationaler NGO"s und Prüfungsmandate öffentlicher Förderung, davon mind. 2 EU-finanzierter Finanzhilfen/Zuwendungen oder von EU-Dienstleistungsaufträgen gemäß Anlage B.7.
Der Nachweis muss enthalten:
- Information über Art der Mittel, Budget, Laufzeit
- Kurze Zusammenfassung des Prüfmandats inkl. Beschreibung der Art der geprüften Belege

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

3. Vorstellung eines Personalkonzepts, das die an der Prüfung verantwortlich beteiligten Personen beschreibt mit Bezugnahme auf fundierte Kenntnisse und Erfahrung mit IFAC-Standards und der Prüfung von Ausgaben und finanzieller Information von Organisationen in vergleichbarer Größe und Komplexität zum Goethe-Institut bzw. den zu prüfenden Dritten sowie der rechtlichen Grundlagen im EU-Kontext (PRAG, EU-HO), insbesondere:

Teamleiter*in
- Allgemeine fachliche Qualifikation: Mind. 12 Jahre Erfahrung als zertifizierte*r Wirtschaftsprüfer*in mit dem Audit von Programmen (Finanzhilfen/Zuwendungen oder Dienstleistungen) gefördert/finanziert durch nationale und/oder internationale Geldgeber
- Spezielle fachliche Qualifikation: Mind. 7 Jahre Erfahrung mit Audits von EU finanzierten Programmen oder Audits im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sowie der internationalen Kultur- und/oder Bildungsarbeit
- Qualifikationen als Führungskraft: Mind. 3 Jahre Erfahrung in der Leitung von Teams und der Projektleitung von vergleichbaren Prüfaufträgen
- Sprachkenntnisse: Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Englisch sowie verhandlungssichere Deutschkenntnisse: C1 des europäischen Referenzrahmens

Fachkräftepool mit mind. 5 Personen
- Allgemeine fachliche Qualifikation: Mind. eine Person mit 6 Jahren Erfahrung als zertifizierte*r Wirtschaftsprüfer*in mit dem Audit von Programmen (Finanzhilfen/Zuwendungen oder Dienstleistungen) gefördert/finanziert durch nationale und/oder internationale Geldgeber
- Spezielle fachliche Qualifikation: Mind. eine Person mit 3 Jahren Erfahrung mit Audits von EU finanzierten Programmen und/oder mit Audits im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der internationalen Kultur- und/oder Bildungsarbeit
-Regionale fachliche Qualifikation: Mind. eine Person mit 3 Jahren Erfahrung mit Audits von Programmen in einer oder mehreren der folgenden Regionen: Zentralasien, Kaukasus und Südosteuropa; Nordafrika und Nahost; Subsahara-Afrika
- Weitere Qualifikationen: Mind. zwei Personen mit 2 Jahren Erfahrung in der Anwendung der EU-HO und PRAG
- Alle Personen: Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Englisch: C1 des europäischen Referenzrahmens sowie Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Deutsch: C1 des europäischen Referenzrahmens
- Weitere Sprachen sind von Vorteil (1.6 der Bewertungsmatrix).

Ausreichend Kenntnis der relevanten Gesetze, Regulierungen und Regeln in den Ländern der jeweiligen Prüfung muss sichergestellt werden. Das beinhaltet mindestens die Felder Steuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Buchhaltung und Berichtswesen.

Der Bieter muss eine Zuordnung aller angebotenen Fachkräfte zu den jeweiligen Qualifikationen vornehmen und übersichtlich darstellen. Wir bitten um Nennung und um Zusendung der Lebensläufe der Personen, die tatsächlich die Prüfung durchführen würden, sowie der verantwortlichen Person, die die Prüfung voraussichtlich steuern wird (Teamleiter*in).

Genügend personelle Kapazitäten müssen in Fällen von Krankheit und anderen Ausfallgründen sichergestellt werden.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

4. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.);
5. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.).
6. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);
7. Registrierung / Mitgliedschaft als Wirtschaftsprüfer; darüber hinaus, trifft mindestens eine der folgenden Bedingungen auf den Bieter zu:
- Der Bieter ist Mitglied einer nationalen Rechnungslegungs- oder Wirtschaftsprüfungsbehörde oder -institution, die wiederum Mitglied der International Federation of Accountants (IFAC) ist oder
- Der Bieter ist Mitglied einer nationalen Rechnungslegungs- oder Revisionsstelle oder -institution. Auch wenn diese Organisation kein Mitglied der IFAC ist, verpflichtet sich der AN, die Ausgabenüberprüfung im Einklang mit den IFAC- Standards auszuführen.
- Der Bieter ist als Wirtschaftsprüfer bei einer staatlichen Aufsichtsbehörde eines EU-Mitgliedsstaates registriert in Einklang mit den Prinzipien der öffentlichen Aufsicht, wie beschrieben in 2006/43/EC des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates (das betrifft Auditoren und Prüfgesellschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat).
- Der Bieter ist als Wirtschaftsprüfer bei einer staatlichen Aufsichtsbehörde im einem Drittstaat registriert in Einklang mit den Prinzipien der öffentlichen Aufsicht wie im Rahmen der Gesetzgebung des entsprechenden Landes festgelegt (das betrifft Auditoren und Prüfgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B.8. Eigenerklärung Russlandbezug. Jeder Bieter ist verpflichtet diese Erklärung abzugeben. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung