3. Vorstellung eines Personalkonzepts, das die an der Prüfung verantwortlich beteiligten Personen beschreibt mit Bezugnahme auf fundierte Kenntnisse und Erfahrung mit IFAC-Standards und der Prüfung von Ausgaben und finanzieller Information von Organisationen in vergleichbarer Größe und Komplexität zum Goethe-Institut bzw. den zu prüfenden Dritten sowie der rechtlichen Grundlagen im EU-Kontext (PRAG, EU-HO), insbesondere:
Teamleiter*in
- Allgemeine fachliche Qualifikation: Mind. 12 Jahre Erfahrung als zertifizierte*r Wirtschaftsprüfer*in mit dem Audit von Programmen (Finanzhilfen/Zuwendungen oder Dienstleistungen) gefördert/finanziert durch nationale und/oder internationale Geldgeber
- Spezielle fachliche Qualifikation: Mind. 7 Jahre Erfahrung mit Audits von EU finanzierten Programmen oder Audits im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sowie der internationalen Kultur- und/oder Bildungsarbeit
- Qualifikationen als Führungskraft: Mind. 3 Jahre Erfahrung in der Leitung von Teams und der Projektleitung von vergleichbaren Prüfaufträgen
- Sprachkenntnisse: Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Englisch sowie verhandlungssichere Deutschkenntnisse: C1 des europäischen Referenzrahmens
Fachkräftepool mit mind. 5 Personen
- Allgemeine fachliche Qualifikation: Mind. eine Person mit 6 Jahren Erfahrung als zertifizierte*r Wirtschaftsprüfer*in mit dem Audit von Programmen (Finanzhilfen/Zuwendungen oder Dienstleistungen) gefördert/finanziert durch nationale und/oder internationale Geldgeber
- Spezielle fachliche Qualifikation: Mind. eine Person mit 3 Jahren Erfahrung mit Audits von EU finanzierten Programmen und/oder mit Audits im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der internationalen Kultur- und/oder Bildungsarbeit
-Regionale fachliche Qualifikation: Mind. eine Person mit 3 Jahren Erfahrung mit Audits von Programmen in einer oder mehreren der folgenden Regionen: Zentralasien, Kaukasus und Südosteuropa; Nordafrika und Nahost; Subsahara-Afrika
- Weitere Qualifikationen: Mind. zwei Personen mit 2 Jahren Erfahrung in der Anwendung der EU-HO und PRAG
- Alle Personen: Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Englisch: C1 des europäischen Referenzrahmens sowie Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Deutsch: C1 des europäischen Referenzrahmens
- Weitere Sprachen sind von Vorteil (1.6 der Bewertungsmatrix).
Ausreichend Kenntnis der relevanten Gesetze, Regulierungen und Regeln in den Ländern der jeweiligen Prüfung muss sichergestellt werden. Das beinhaltet mindestens die Felder Steuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Buchhaltung und Berichtswesen.
Der Bieter muss eine Zuordnung aller angebotenen Fachkräfte zu den jeweiligen Qualifikationen vornehmen und übersichtlich darstellen. Wir bitten um Nennung und um Zusendung der Lebensläufe der Personen, die tatsächlich die Prüfung durchführen würden, sowie der verantwortlichen Person, die die Prüfung voraussichtlich steuern wird (Teamleiter*in).
Genügend personelle Kapazitäten müssen in Fällen von Krankheit und anderen Ausfallgründen sichergestellt werden.