Goethe-Institute im In- und Ausland sowie institutionelle und private Empfänger werden zentral mit diversen Materialien (vor allem Printmedien, CDs, DVDs, Werbeartikel, Ausstellungsmaterial usw.) versorgt.Diese Ausschreibung richtet sich an Lager- und Logistikdienstleister (LDL), welche die Aufgaben der fachgerechten Lagerung und Versendung der Materialien im Rahmen des Lagers für Filmmedienan Empfänger weltweit für das Goethe-Institut übernehmen.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung befindet sich in Anlage A1 Leistungsbeschreibung.
Goethe-Institute im In- und Ausland, sowie institutionelle und private Empfängerinnen und Empfänger werden zentral mit Medien zur Ausleihe (Distribution) oder zum Verbleib (Disposition) beliefert.Zur Lagerung, Versendung und Rücknahme der Medien beauftragt das Goethe-Institut einen hierfür spezialisierten Lagerdienstleister.Der Auftragnehmer wird im Folgenden als "LDL" (Lagerdienstleister) bezeichnet, der Auftraggeber als "Goethe-Institut".
Die zu lagernden Medien sind hauptsächlich, aber nicht ausschließlichDCPs (Digital Cinema Packages in Cru Cases)DVDsDVD-Boxen können aus mehreren Scheiben bestehen, diese werden als einzelnes Medium behandeltBlu-ray DiscsBlu-ray Disc-Boxen können aus mehreren Scheiben bestehen, diese werden als einzelnes Medium behandelt35mm-Filmkopien (Filmkopien können aus mehreren Filmrollen bestehen, diese werden als einzelnes Medium behandelt)16mm-FilmkopienDie genannten Medien sind jederzeit durch branchenübliche Medien erweiterbar.
Der Auftraggeber hat darüber hinaus eine dreimalige Verlängerungsoption für zwei Jahre (siehe § 9 des Vertragsentwurfs, Anlage E1).
Zur besseren Vergleichbarkeit und Erhöhung der Übersichtlichkeit haben die Bieter zur Abgabe des Preisangebotes das Preisblatt (Anlage A.2.2) zu verwenden.Bitte beachten Sie hinsichtlich der abgefragten Preispositionen die folgenden Hinweise:1. Die Angebotspreise sind ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer in Anlage A2.1 Preisblatt anzugeben.2. Bei den Preisangaben handelt es sich um verbindliche Preisangaben, aus der sich dann die Gesamtvergütung der Leistung zusammensetzt.3. Die angegebenen Mengen stellen bei allen abgefragten Preispositionen eine Schätzung dar und dienen rein zu Wertungszwecken. Ein Anspruch auf Abnahme dieser Mengen besteht nicht.4. Bitte beachten Sie auch im Übrigen die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung, Anlage A 1, insbesondere Ziffer 3.1 (Preisbildung)5. Gewertet wird der Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt.
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung der Auftragsausführung der Lagerleistungen. Die textliche Darstellung ist mit dem Angebot fristgerecht einzureichen. In dem Konzept erwartet der Auftraggeber insbesondere eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den folgenden Aspekten, wobei alle Aspekte eigenständige Unterkriterien darstellen:1. Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: Wie findet die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber konkret statt? Wie wird die Zuverlässigkeit der Zusammenarbeit sichergestellt?2. Darstellung der Lagerbedingungen und weiteren äußeren Bedingungen, mit denen die Lagerung von Filmmedien mit hoher Qualität sichergestellt wird. Dargestellt werden soll insbes. Hallenlayout, Schutz vor Lichteinflüssen, Staub, Schmutz, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen. Das für den Auftrag vorgesehene Lager ist konkret zu benennen und darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis zur Nutzungsberechtigung des Lagers anzufordern.3. Personelle Organisation des Auftrags, hierbei:- Organisation des Personals in Bezug auf den hier ausgeschrieben Auftrag- Sicherstellung einer größtmöglichen Personalkontinuität durch den Auftragnehmer4. Welche konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen/ umweltbewussten/ klimafreundlichen Auftragsausführung würden im Auftrag zur Ausführung kommen?
Das Konzept ist auf maximal 5 DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11) darzustellen. Bei Überschreitungen der maximalen Seitenzahl bleiben in Bezug auf das betreffende Konzept alle Inhalte nach Ende der fünften (5.) Seite unberücksichtigt. Die Verwendung von Schaubildern und Organigrammen innerhalb der jeweiligen Antworten wird zugelassen; eine Erweiterung der Seitenzahl durch Schaubilder/Organigramme ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare Darstellung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seine ablaufbezogenen Maßnahmen eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Vergabeunterlagen sicherstellt. Hinsichtlich der Bewertung der Konzepte wird auf Ziffer IV. verwiesen.
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zuletzt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung der Qualitätssicherung in Bezug auf den (jeweiligen) Auftrag. Die textliche Darstellung ist mit dem Angebot fristgerecht einzureichen. In dem Konzept erwartet der Auftraggeber insbesondere eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den folgenden Aspekten, wobei alle Aspekte eigenständige Unterkriterien darstellen:1. Stellen Sie dar, welche konkreten Maßnahmen gegen Fehler ergriffen werden (präventiv und im Nachgang). Die Liste der Fehler ist NUR beispielhaft zu verstehen (keine Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinn, siehe hierzu unten Ziffer IV.).- Packfehler- Dateninkonsistenzen- unsachgemäßer Umgang mit Waren: Bei der Lagerung, Kommissionierung oder beim Packen kommt es zu Beschädigung von Medien- unsachgemäße Verpackung und damit erhöhte Gefahr von Transportschäden.- Inventurdifferenzen2. Stellen Sie dar, wie im Fall von Reklamationen/Mängeln vorgegangen wird.
Das Qualitätssicherungs-Konzept ist auf maximal 5 DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11) darzustellen. Bei Überschreitungen der maximalen Seitenzahl bleiben in Bezug auf das betreffende Konzept alle Inhalte nach Ende der fünften (5.) Seite unberücksichtigt. Die Verwendung von Schaubildern und Organigrammen innerhalb der jeweiligen Antworten wird zugelassen; eine Erweiterung der Seitenzahl durch Schaubilder/Organigramme ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare Darstellung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seine ablaufbezogenen Maßnahmen eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Vergabeunterlagen sicherstellt. Hinsichtlich der Bewertung der Konzepte wird auf Ziffer I.10.2.2. verwiesen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Deutsches Vergabeportal (dtvp) zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bieterunterlagen werden nachgefordert, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
Soweit notwendig sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen. (I)Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt Anlage B4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): (1) Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). (2) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.(3) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:(II) Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (seit 2020) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Auftragsumfang in EUR, sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen (Anlage B.8) dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Leistungen im Bereich Lagerdienstleistung und Kommissionierung.
MINDESTANFORDERUNG AN DIE BERUFLICHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - REFERENZEN: Einzureichen sind Referenzen im Bereich Lagerdienstleistung und Kommissionierung . Die angegebenen Referenzen müssen als Mindestanforderung umfassen. (1) Nachweis von mindestens 2 (zwei) konkreten Referenzprojekten im Bereich Lagerung von 35mm Filmkopien und Videobändern im Umfang im Umfang eines Lagerbestands von mindestens 70.000 Artikeln.(2) Nachweis von mindestens 1 (einem) konkreten Referenzprojekt, das die Überprüfung der Qualität (Funktionalität und stichprobenartige Vollständigkeit), Befundung und kleinere Reparaturen sowie Reinigung von 35mm Filmkopien und Videobändern beinhaltete.(3) Nachweis von mindestens 1 (einem) konkreten Referenzprojekt, das die Überprüfung der Qualität (Funktionalität und stichprobenartige Vollständigkeit), Befundung von DCPs beinhaltete.
Wir weisen darauf hin, dass die Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderungen nicht zulässig ist.
(III) Erklärung Umsätze vergleichbarer Leistungen (Anlage B.7) Mindestanforderung: Gefordert ist ein jährlicher Mindestumsatz mit Leistungen der Lagerung und Kommissionierung von Waren im Umfang von mind. 25.000,00 EUR/Jahr.
Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Angaben zu Mindestanforderungen nicht zulässig ist.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:(IV) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Haftungssummen abdeckt: 5.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, zweifach maximiert. Ein Nachweis der Versicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
(V) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.);(VI) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.).(VII) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);
1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen seit dem 9.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B.6. Eigenerklärung Russlandbezug.Jeder Bieter ist verpflichtet diese Erklärung abzugeben. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.