Mit dem Bau des "Zentralklinikum Ostfrisische Meere" schaffen die Gebietskörperschaften des Landkreises Aurich und der Stadt Emden über ihre gemeinsame Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden eine Medizinversorgung der Zukunft für den ländlichen Raum in kommunaler Trägerschaft. Die drei heutigen Krankenhausstandorte der Grund- und Regelversorgung in Aurich, Emden und Norden werden zu einem modernen Klinik-Campus mit einem Leistungs- und Qualitätsanspruch eines Schwerpunkt-Versorgers, mit wesentlichen Maximalversorgungsanteilen, perspektivisch zu entwickelnder Anbindung zu den Universitäten in der Region, im verkehrstechnischen Mittelpunkt der drei Städte zusammengefasst.
Zur Ausschreibung kommt eine spezielle medizinische Software mit anteilig notwendiger Hardware und Dienstleistungen zur Installation, Implementierung, Schulung und zum Service- und Support, die wie folgt beschrieben werde kann:- Medizinische Software für die Befundung und Dokumentation in der Inneren Medizin- Geräteschnittstellen zur Datenübernahme vernetzter angeschlossener medizintechnischer Geräte- Ein Kommunikationsserver zum Management der Geräteschnittstellen- Notwendige Dienstleistungen für die Installation, Implementierung, Schulung und für den Support sowie die Softwarepflege
Klinikum Emden: Hans-Susemihl-Krankenhaus
Klinik Aurich: Ubbo-Emmius-Klinik
Angebotspreis gem. Preisblatt
a) Leistungsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Softwareb) Interoperabilität der Lösungc) Leistungsfähigkeit in der Implementierungd) Leistungsfähigkeit im Service- und Support
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Als gesicherte Mindestabnahmemenge wird die kurzfristig bereits in den Bestandskliniken an den Standorten Emden und Aurich notwendige Lösung für die Gastroenterologie und Pneumologie festgelegt und im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Der Abruf dieser gesicherten Mindestabnahmemenge ist für November 2026 geplant.Als nicht gesicherte Abnahmemenge werden die zukünftigen notwendigen Leistungen für die Erweiterung der Softwarelösung für die Fachdisziplinen Neurologie und Gynäkologie und den Umzug der Lösung an den zukünftigen neuen Klinikstandort des Zentralklinikum Ostfriesische Meere sowie die Leistungen für die Realisierung eines Kommunikationsservers festgelegt.
Bei Abgabe des Angebotes hat der Bieter zu kalkulieren, dass dem Auftraggeber für die angebotenen Systeme die jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuellsten Entwicklungsstandes der Produktlinie zu liefern sind. Diese Innovationsklausel gilt für alle Positionen der Ausschreibung. Der Bieter muss für alle Positionen des Angebotes eine Technik gemäß aktuellem Stand der Medizintechnik und medizinischen IT anbieten. Produktlinien, die bereits im Auslauf sind oder in der Entwicklung, Service und Weiterentwicklung abgekündigt werden, sind nicht zulässig. Der Bieter verpflichtet sich bei Angebotsabgabe weiterhin für mindestens 10 Jahre den Service- und die Ersatzteile bzw. Zubehörartikel für das angebotene System am Markt zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fehlende Unterlagen hinsichtlich qualitativer Angaben der Teilnahmeanträge und Angebote können nach Ermessen der Vergabestelle mit kurzer Frist nachgefordert werden.
Darstellung von 3 geeigneten Referenzen über einen vergleichbar erbrachten Liefer- und Dienstleistungsauftrag mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/ Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter/ Bewerber über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.
Weitere Spezifizierung s. Bewerbermemorandum
Darstellung von 3 geeigneten Referenzen über einen vergleichbar erbrachten Liefer- und Dienstleistungs- auftrag mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/ Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter/ Bewerber über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.
Zur genauen Darstellung der Wertung von weiterführenden Leistungen wird auf das Bewerbermemorandum verwiesen.