Mit der neuen Zentralklinik Ostfriesische Meere werden die bisherigen Krankenhausstandorte Aurich, Emden und Norden aneinem gemeinsamen Standort zusammengeführt. Auf einem rund 36 Hektar großen Klinikcampus entsteht ein modernesKrankenhaus mit 814 Betten, das einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der stationärenGesundheitsversorgung in Ostfriesland leisten wird.Der Campus umfasst das zentrale Somatikgebäude mit den Bettenhäusern, ein Zentrum für Seelische Gesundheit, einVersorgungsgebäude sowie weitere medizinische, technische und infrastrukturelle Einrichtungen. Im Mittelpunkt der Planungstehen effiziente Abläufe, kurze Wege und eine bedarfsgerechte, zukunftsfähige Versorgung. Damit schafft das Projekt einemoderne und verlässliche Grundlage für die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region.
Die Beschaffung umfasst die Lieferung, Montage, Programmierung, Inbetriebnahme und betriebsfertige Übergabe einervollständigen Rohrpostanlage. Eingeschlossen sind sämtliche erforderlichen Komponenten, Zubehörteile undSystemerweiterungen sowie die Werk- und Montageplanung auf Grundlage der modellbasierten Ausführungsplanung nach HOAI(BIM).Das Rohrpostkonzept dient der bedarfsgerechten Erschließung des Neubaus der Zentralklinik Ostfriesische Meere in Georgsheil.Vorgesehen sind insgesamt zehn Linien: eine Linie für das VSZ, eine Linie für die ZSG und acht Linien für den Bereich SOM. Drei derSOM-Linien sind für die Anbindung des Labors vorgesehen. Davon fungiert eine Linie als Serviceleitung mit direkter Verbindungzum Labor; zwei weitere Linien bündeln die Verbindungen der übrigen Leitungen von der Zentrale zum Labor.Technischer Umfangca. 2.770 m Rohrleitung505 Rohrbögen34 Frontladestationen3 Laborstationen mit Mehrfachempfang1 Mehrfachversandstation35 Weichen1 Zentrale für 9 Leitungen10 FörderpumpenDie einzelnen Positionen und Leistungsbestandteile sind im Leistungsverzeichnis (LV) detailliert beschrieben.
Preis
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Nachforderungen gelten die Regelungen der VOB/A EU
S. Vergabeunterlagen, insb. VHB Formblatt 124.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Angaben zur Anzahl an Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen.
Bei Bedarf Angaben zu den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräftengegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmen ausgeführten Leistungen