Art und Umfang der Leistung (Text für die Veröffentlichung):- UK Stahlblechprofil, ein-/zweiseitig beplankt, tlws. mit Strahlenschutz: 1185 qm- Wandbekleidung aus vorbeschichtetem Stahl: 760 qm- Wandbekleidung Gipsplatten: 860 qm- Verglasung als Rahmenfenster, tlws. mit Strahlenschutz 4 Stück- Verglasung als Fassadenfenster: 11 Stück- Schiebetüranlagen, tlws. mit Strahlenschutz: 18 Stück- Drehtüren, tlws. mit Strahlenschutz: 6 Stück
Der Bauherr plant die Errichtung eines Ersatzneubaus.Auf Basis der mit dem Bauherrn und den Architekten abgestimmten Nutzungsanforderungen sind für die Erschließung im geplanten Neubau für Personen und den Transport von Betten und Gütern insgesamt 8 Aufzüge geplant. Es handelt sich hierbei um Bettenaufzüge mit einer Tragkraft von 2.500 kg, die neben dem üblichen Transport von Personen auch für Betten geeignet sind.
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Nachforderungen gelten die Regelungen der VOB/A EU.Siehe Formblatt 216
Bedingung für die Ausführung des Auftrags sind die Einhaltungen der inhaltlichen Vorgabe des Tariftreue- und Vergabegesetzes Niedersachsen (NTVergG). Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen.Das Sanktionspaket 5 EU (Erklärung VO 2014 833 1) ist zu beachten.siehe Vergabeunterlagen