Das Krankenhaus Porz am Rhein gGmbH ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Süden der Stadt Köln sowie angrenzender Kreise. Die derzeitigen Bereiche für Geburtshilfe undNeonatologie befinden sich im 4. Obergeschoss des Bestandsgebäudes aus dem Baujahr 1967. DieseBereiche entsprechen weder funktional noch technisch dem aktuellen Stand der Anforderungen an moderne Krankenhausstrukturen.Ziel des Projekts ist daher der Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums (EKZ zwei.nulleinhalb) als eigenständige, funktionsgerechte und zukunftsfähige Einrichtung. Der Neubau soll die medizinischeVersorgung von Müttern und Neugeborenen verbessern, hygienische Standards optimieren und die organisatorische Zusammenarbeit zwischen Geburtshilfe, Neonatologie und Wöchnerinnenstationräumlich bündeln.Der Neubau des Eltern-Kind-Zentrums entsteht südlich der bestehenden Kinderklinik auf einer freienFläche zwischen Parkplatz und Intensivstation. Das Gebäude wird eingeschossig in Modulbauweiseoder konventioneller Bauweise errichtet und über einen neu zu schaffenden Verbindungsgang an die bestehende Krankenhausstruktur angebunden.Der Neubau umfasst folgende Hauptfunktionen:- Geburtshilfe: fünf Entbindungssäle und ein integrierter Sektio-OP mit Nebenräumen- Neonatologie: acht Behandlungsplätze für Neu- und Frühgeborene in drei offenen, modernausgestatteten Räumen- Wöchnerinnenstation: zwölf Zweibettzimmer mit eigenem Bad, Gemeinschafts- undAufenthaltsräumen- Ergänzende Funktions- und Personalbereiche: Untersuchungsräume, Wartezonen, Umkleidenund Aufenthaltsräume für Mitarbeitende
Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 5 - 8 und Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, LPH 5 - 8
Angebotspreis gemäß Honorarblatt
Darstellung der Herangehensweise an das Projekt undRealisierungskonzept.- Konzeptionelle Herangehensweise und prinzipiellePlanungsansätze- Kosten- und Terminmanagement- Nutzerabstimmungen und Bemusterungen
Qualifikation des Projektteams insbesondere derpersonenbezogenen, vergleichbaren Referenzen.- Projektteam/ Organigramm- Projektleiter/ Stellvertretender Projektleiter- Bauleiter
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Art des Auftraggebers
Art des Auftrags
Erbrachte Leistungsphase
Baukosten nach DIN 276
Nutzungsart
Bauweise
Vergabekonzept
Maximal sechs Monate (Bezug: Frist Teilnahmeanträge) alter Nachweis bei einem in derEuropäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen über eine bestehendeBerufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:- Personenschäden: mindestens 2,5 Mio. Euro (2-fach maximiert)- Sonstige Schäden: mindestens 2,5 Mio. Euro (2-fach maximiert)
Der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsfeld der Objektplanung der letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024) beträgt mindestens 500.000 Euro netto.
Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 10 Mitarbeiter fest im Unternehmen angestellt sein
Unternehmensreferenzen- Es müssen drei unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzen vorgelegtwerden. Alle eingereichten Referenzen müssen mit dem Auftragsgegenstandvergleichbar sein. Als vergleichbare Referenzen wird die Beauftragung derObjektplanung angesehen, welche einen Neubau aufweist.- Seit Nutzungsaufnahme der Projekte dürfen nicht mehr als fünf Jahre ab Datumder Teilnahmefrist vergangen sein (Nutzungsaufnahme nicht vor 2020).- Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus dem Krankenhausbau (BGFmindestens 3.000 m²) eingereicht werden.- Von mindestens einer Referenz müssen die Leistungsphasen 5 bis 8 beauftragtund bereits abgeschlossen sein.