Bei dem Gemeindehaus (Ortsvorsteherhaus) Rheingönheim handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahre 1876.Das in die Jahre gekommende Gemeindehaus muss von Grund auf modernisiert, saniert undauf den neusten Stand der Technik gebracht werden.Auch im Hinblick auf die Bausubstands ( u.a. Sandsteinwände) ist eine Renovierung notwendig, um einem "Verfall" vorzubeugen.
Der Auftrag umfasst die Leistungen gem. §55 HOAI, Anlagengruppen 4-6, LPH 1-8
Angebotspreis gemäß Honorarblatt
Darstellung der Herangehensweise an das Projekt undRealisierungskonzept.- Konzeptionelle Herangehensweise und prinzipiellePlanungsansätze- Kosten- und Terminmanagement- Nutzerabstimmungen und Bemusterungen
Qualifikation des Projektteams insbesondere der personenbezogenen, vergleichbaren Referenzen.
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Art des Auftraggebers
Art des Auftrags
Erbrachte Leistungsphase
Baukosten nach DIN 276
Maximal sechs Monate (Bezug: Frist Teilnahmeanträge) alter Nachweis bei einem in derEuropäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen über eine bestehendeBerufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:- Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. Euro (2-fach maximiert)- Sonstige Schäden: mindestens 1,5 Mio. Euro (2-fach maximiert)
Der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsfeld der TGA Planung der letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024) beträgt mindestens 500.000 Euro netto.
Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 3 Mitarbeiter fest im Unternehmen angestellt sein.
Es müssen drei unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzen vorgelegt werden. Alle eingereichten Referenzen müssen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Als vergleichbare Referenzen wird die Beauftragung der Elektroplanung angesehen, welche einen Bezug zum Bestandsbau aufweist.Seit Nutzungsaufnahme der Projekte dürfen nicht mehr als fünf Jahre ab Datum der Teilnahmefrist vergangen sein (Nutzungsaufnahme nicht vor 2020).Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz eines denkmalgeschützten Gebäudes eingereicht werden.Von mindestens einer Referenz müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt und bereits abgeschlossen sein.