Die KlinikumRegionHannover GmbH (KRH) beabsichtigt am Standort des Klinikums Nordstadt die Liegenschaft des Haus B in Betrieb zu nehmen. Das Haus ist unmittelbar vor der eigentlich geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2013 durch einen Akutwasserschaden in wesentlichen Teilen betroffen gewesen. Die anschließende Sanierung der weitreichenden Wasserschäden führte in Folge in fast allen Gewerken und Bauteilen zu teils erheblichen und weitreichenden Rückbauten in unterschiedlicher Tiefe. Neben der Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes wurde eine dezidierte Bestandsaufnahme und Bewertung des bauseits vorhandenen Ausbaustandards hinsichtlich Wiederverwertbarkeit und Abgleich mit den gültigen technischen Rahmenbedingungen zur Baugenehmigung von 2011 vorgenommen.
Malerarbeiten im Zuge einer Sanierungsmaßnahme, bestehend aus Überholungsbeschichtungen auf einer Wandfläche von über 9.500 m2 sowie auf einer Deckenfläche von über 2.000 m2, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Partielle Bodenbeschichtungsarbeiten sowie Überholungsbeschichtung der Bodenbeschichtung auf einer Fläche von ca. 260 m2.
Die Baustelle befindet sich im KRH Klinikum Hannover Nordstadt, in der Liegenschaft Haus B
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Nachforderungen gelten die Regelungen der VOB/A EU
Vorlage einer zum Tag der Frist zur Angebotsabgabe gültigen Gewerbeanmeldung.
Vorlage eines zum Tag der Frist zur Angebotsabgabe gültigen Nachweises zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/ A vorliegen.
1. Vorlage von drei Referenzen, die mindestens Folgendes umfassen: Die Vergleichbarkeit setzt insbesondere voraus, dass es sich um abgeschlossene Referenzen handelt, die einen Auftragswert von mind. 200.000 EUR netto umfassen und aus dem Leistungsbereich der Ausschreibung Maler- und Lackiererarbeiten stammt. Die Abnahme der in der jeweiligen Referenz erbrachten Leistungen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, gemessen vom Ablauf der Angebotsfrist
Der durchschnittliche Mindestumsatz im Tätigkeitsfeld der Ausschreibung Maler- und Lackiererarbeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens 650.000 Euro netto.