1. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (§ 103 I GWB), da keinem interessierten Unternehmen ein exklusiver Status eingeräumt bzw. keine Auswahlentscheidung unter interessierten Unternehmen anhand von Zuschlagskriterien getroffen wird. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die europaweite Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB und VgV), soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
2. Die unter II.2.5) angegebenen Zuschlagskriterien haben keine konstitutive Wirkung. Bei diesem Feld handelt es sich um ein Pflichtfeld, wodurch es bei der Erstellung der Auftragsbekanntmachung nicht leer gelassen werden kann. Es erfolgt keine Auswahlentscheidung durch den öffentlichen Auftraggeber.
3. Interessierte Unternehmen können über die unter I.3) genannte E-Mail-Adresse die geforderten Nachweise einreichen. Die Zulassungsunterlagen können auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Zulassungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Beitrittsvoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der geforderten Partnervereinbarung dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrere Anbieter anhand von Zuschlagskriterien. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
4. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen diskriminierungsfrei erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen oder sonstige vorbereitende Gespräche werden nicht durchgeführt.
5. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2022. Vor dem Hintergrund des bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit möglichen Vertragsabschlusses ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
6. Über die Vertragsabschlüsse wird jeweils nachträglich in bestimmten Abständen informiert.
7. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in einer Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte.
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Für die Abgabe der Beitrittserklärung sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe der Beitrittserklärung nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der interessierten Unternehmen auf Nachforderung besteht nicht.
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Mit Abgabe des Antrags zum Beitritt wird der Auftraggeber beim Bundeskartellamt von Amts wegen eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern das interessierte Unternehmen für eine Zulassung zum Vertrag in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.