Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Fachberatungs- und Analysedienstleistungen rund um alle IT-bezogenen Themen, insbesondere auch für die besonderen Anforderungen von öffentlichen Auftraggebern, die das vorhandene Know-how der BwFPS ergänzen. Durch die Nutzung von Vorlagen, Werkzeugen und bewähr-ten Vorgehensweisen soll die Entscheidungsqualität verbessert und die Projektrisiken reduziert werden.Für diesen Service werden Lizenzen für drei unterschiedliche Rollentypen (Leitungsebene-Top-Management, Abteilungsleitung-Management, technische Spezialisten/Projektmitarbeiter) benötigt, mit denen die nachfolgenden Leistungsbestandteile in Anspruch genommen werden können:- Zugang zu verschriftlichte Expertise (Research-Datenbank) //- Concierge-Service //- Analyse-Team //- Fachkonferenzen //- Webinare //- Möglichkeit des Austauschs mit anderen Kunden/Fachkollegen des Auftragnehmers - idealerweise - ein digitales Forum in Verbindung mit der zu nutzenden Datenbank
siehe "kurze Beschreibung" und für weitergehende Informationen siehe Vergabeunterlagen
Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Vereinbarung spätestens am 14.07.2030 endet.
Der Leistungsort für die Bereitstellung der Lizenzen ist remote.Vor-Ort-Termine zum Austausch mit IT-Experten des Concierge-Service des Auftragnehmers, finden am Firmensitz des Auftraggebers unter Absprache statt (Am Turm 42, 53721 Siegburg).
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis (Pos. 1 - 1.3) erhält die maximale Punktzahl (8 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:(niedrigste Lizenzgebühr pro Jahr - Mittelwert / angebotene Lizenzgebühr - Mittelwert) * 8 Punkte
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis (Pos. 2 - 2.3) erhält die maximale Punktzahl (12 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:(niedrigste Lizenzgebühr pro Jahr - Mittelwert / angebotene Lizenzgebühr - Mittelwert) * 12 Punkte
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis (Pos. 3 - 3.3) erhält die maximale Punktzahl (14 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:(niedrigste Lizenzgebühr pro Jahr - Mittelwert / angebotene Lizenzgebühr - Mittelwert) * 14 Punkte
50 - 149 Themenfelder - 2 Punkte //150 - 299 Themenfelder - 4 Punkte //300 - 599 Themenfelder - 6 Punkte //ab 600 Themenfelder - 8 Punkte
Bereitstellung von herstellerunabhängigen Beratungsleistungen und einen Pool von mindestens 150.000 Studien sowie die Beobachtung von mindestens 1.000 Technologiesegmenten. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft über mehr Technologiesegmente verfügt, wird dies wie folgt bewertet:
1.001 - 2.499 Technologiesegmente - 2 Punkte //2.500 - 3.999 Technologiesegmente - 4 Punkte //ab 4.000 Technologiesegmente - 8 Punkte
2 Standorte - 4 Punkte //3 Standorte - 8 Punkte //ab 4 Standorte - 12 Punkte
Für Rückfragen und inhaltliche Auseinandersetzungen zu den Studien, muss der Auftraggeber die Möglichkeit haben, mindestens mittelbar über den Concierge-Service Kontakt zu den Verfassern der Studien (Analysten) aufzunehmen.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auch den unmittelbaren Kontakt zu den Analysten ermöglicht, wird dies mit 10 Punkten bewertet.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft muss innerhalb der Konzernstruktur über einen Pool von mindestens 45 festangestellten Analysten verfügen, die den IT-Research fortlaufend aktuell halten. Ist der Bieter/die Bietergemeinschaft darüber hinaus in der Lage mehr Analysten aus der eigenen Konzernstruktur heraus zu stellen, wird dies wie folgt bewertet:
46 - 49 Analysten - 6 Punkte //50 - 54 Analysten - 8 Punkte //55 - 59 Analysten - 10 Punkte //ab 60 Analysten - 14 Punkte
unter 20 Veranstaltungen pro Jahr - 0 Punkte //20 - 39 Veranstaltungen pro Jahr - 3 Punkte //40 - 69 Veranstaltungen pro Jahr - 6 Punkte //ab 70 Veranstaltungen pro Jahr - 8 Punkte
Bereitstellung eines digitalen Forums von Fachkollegen "Peers", welches die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:- in der Peer-Group agieren Moderatoren des Bieters zur Sicherung der Qualität //- verfügt über Gliederung in Themen //- Suchfunktion nach Rollen und Aufgaben im Unternehmen //- Suchfunktion nach Interessen (IT-Umfeld) //- Kommunikation innerhalb der Peer-Community mittels privater Nachrichten //
wird nicht angeboten - 0 Punkte //wird angeboten - 11 Punkte
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.