Die BwFPS hat bundesweit mehr als 42.000 Fahrzeuge im Einsatz, die sich aus unterschiedlichsten Kraftfahrzeugen zusammensetzen. Hierzu zählen unter anderem auch Fahrzeuge für den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Diese Fahrzeuge werden u.a. in den Bundeswehrkrankenhäusern Ulm, Hamburg, Berlin und Koblenz genutzt. Im Falle des Ausfalls eines derartigen, in der Nutzung befindlichen, Fahrzeuges muss die sofortige Einsatzfähigkeit wieder sichergestellt werden. Da die BwFPS keine eigenen Bestandsfahrzeuge auf Vorrat hält und die Nachbeschaffung im Kauf aufgrund der langen Lieferfristen im entsprechenden Bedarfsfall eine Gefahr für Leib und Leben darstellen kann, müssen diese ausgefallenen Fahrzeuge zwingend auf dem externen Markt angemietet werden. Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt mehrere Rahmenvereinbarungen über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen.Die Vergabe in zweiter Stufe erfolgt im Wettbewerb der Rahmenvertragspartner, s. Verfahrensleitfaden Ziffer 4.3. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die Mobilitätsanforderung.Sollte keiner der Rahmenvertragspartner die Mobilitätsanforderung, zum Beispiel auf Grund von Nichtverfügbarkeit, bedienen können, behält sich die BwFPS das Recht vor, andere mit der Erbringung dieser Leistung zu beauftragen.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Losen:Los 1: Notarztwagen Transporter (TR NAW)Los 2: Rettungstransportwagen Transporter (TR RTW)Je Los sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin und Hamburg und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFPS oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.
Nutzer der Fahrzeuge sind, siehe Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung:-Los 1: Bundeswehrkrankenhaus Ulm und Bundeswehrkrankenhaus Hamburg- Los 2: Bundeswehrkrankenhaus Berlin und Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Die Zuschlagserteilung muss rechtzeitig für den geplanten Vertragsbeginn erfolgen, da ansonsten ein vertragsloser Zustand droht, was mit einer Gefährdung für Leib und Leben von Patienten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einhergehen würde. Die Leistungen werden daher mit verkürzter Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
siehe Vergabeunterlagen
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los:Los 1: Notarztwagen Transporter (TR NAW)Je Los sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und Hamburg.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFPS oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und Hamburg, s. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los:Los 2: Rettungstransportwagen Transporter (TR RTW)Je Los sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind das Bundeswehrkrankenhaus Berlin und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFPS oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.
Nutzer der Fahrzeuge sind das Bundeswehrkrankenhaus Berlin und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, s. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung.