Die BwFPS hat bundesweit mehr als 42.000 Fahrzeuge im Einsatz, die sich aus unterschiedlichsten Kraftfahrzeugen zusammensetzen. Hierzu zählen unter anderem auch Fahrzeuge für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in verschiedenen Ausführungen. Dies können Intensivtransportwagen als LKW, Notarzteinsatzfahrzeuge als Van und SUV sowie Rettungstransportwagen sein. Die Fahrzeuge werden in den Bundeswehrkrankenhäusern Ulm, Koblenz, Hamburg, Westerstede und Berlin genutzt. Im Falle des Ausfalls eines derartigen, in der Nutzung befindlichen, Fahrzeuges muss die sofortige Einsatzfähigkeit wieder sichergestellt werden.Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los mehrere Rahmenvereinbarungen über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen. Es ist möglich, dass ein Bieter die Bedingungen für mehrere Lose erfüllt. In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen.Die Vergabe in zweiter Stufe erfolgt im Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner, s. Verfahrensleitfaden Ziffer 4.3. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die Mobilitätsanforderung.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Losen:Los 1: Intensivtransportwagen (ITW)Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug VAN (NEF Van)Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü)Los 4: Rettungstransportwagen (RTW)Je Los sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede und Koblenz.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.
Die losspezifische Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2030. Die losspezifische Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die losspezifische Rahmenvereinbarung spätestens am 31.10.2032 endet.
Nutzer der Fahrzeuge sind, siehe Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung:-Los 1: Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Bundeswehrkrankenhaus Westerstede und Bundeswehrkrankenhaus Hamburg- Los 2: Bundeswehrkrankenhaus Berlin und Bundeswehrkrankenhaus Hamburg- Los 3: Bundeswehrkrankenhaus Ulm und Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz- Los 4: Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Bundeswehrkrankenhaus Ulm und Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Gemäß § 9 Abs. 7 BwPBBG prüft der öffentliche Auftraggeber in geeigneten Fällen die Aufnahme anreizorientierter Regelungen in den Vertrag. Vorliegend hat der Auftraggeber sich entschieden, durch eine Verlängerung der Laufzeit der losspezifischen Rahmenvereinbarung auf bis zu sechs Jahre für die Anbieter auf den relevanten Märkten einen Anreiz zu schaffen, am Verfahren teilzunehmen und ein wirtschaftliches Angebot einzureichen. Aufgrund der spezifischen Herausforderungen zur Herstellung der Leistungsfähigkeit wird erst durch die Verlängerung der Vertragslaufzeit die Attraktivität des Auftrags für die Marktteilnehmer hergestellt, womit Wettbewerb geschaffen und eine wirtschaftliche Beschaffung sichergestellt werden kann.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 (in der jeweils aktuellen Fassung) gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 50.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los:Los 1: Intensivtransportwagen (ITW)Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede und Koblenz.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 1.107.000,00 netto festgelegt.
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, s. Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los:Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van)Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Berlin und Hamburg.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 1.494.000,00 netto festgelegt.
Nutzer der Fahrzeuge sind das Bundeswehrkrankenhaus Berlin und das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, s. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los:Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü)Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und Koblenz.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 361.000,00 netto festgelegt.
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, s. Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los:Los 4: Rettungstransportwagen (RTW)Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg und Koblenz.Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 5.426.000,00 netto festgelegt.
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, s. Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung.