Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Fachberatungs- und Analysedienstleistungen rund um alle IT-bezogenen Themen, insbesondere auch für die besonderen Anforderungen von öffentlichen Auftraggebern, die das vorhandene Know-how der BwFPS ergänzen. Durch die Nutzung von Vorlagen, Werkzeugen und bewähr-ten Vorgehensweisen soll die Entscheidungsqualität verbessert und die Projektrisiken reduziert werden.Für diesen Service werden Lizenzen für drei unterschiedliche Rollentypen (Leitungsebene-Top-Management, Abteilungsleitung-Management, technische Spezialisten/Projektmitarbeiter) benötigt, mit denen die nachfolgenden Leistungsbestandteile in Anspruch genommen werden können:- Zugang zu verschriftlichte Expertise (Research-Datenbank) //- Concierge-Service //- Analyse-Team //- Fachkonferenzen //- Webinare //- Möglichkeit des Austauschs mit anderen Kunden/Fachkollegen des Auftragnehmers - idealerweise - ein digitales Forum in Verbindung mit der zu nutzenden Datenbank
siehe "kurze Beschreibung" und für weitergehende Informationen siehe Vergabeunterlagen
Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Vereinbarung spätestens am 14.07.2030 endet.
Der Leistungsort für die Bereitstellung der Lizenzen ist remote.Vor-Ort-Termine zum Austausch mit IT-Experten des Concierge-Service des Auftragnehmers, finden am Firmensitz des Auftraggebers unter Absprache statt (Am Turm 42, 53721 Siegburg).
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis (Pos. 1 - 1.3) erhält die maximale Punktzahl (8 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:(niedrigste Lizenzgebühr pro Jahr - Mittelwert / angebotene Lizenzgebühr - Mittelwert) * 8 Punkte
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis (Pos. 2 - 2.3) erhält die maximale Punktzahl (12 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:(niedrigste Lizenzgebühr pro Jahr - Mittelwert / angebotene Lizenzgebühr - Mittelwert) * 12 Punkte
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis (Pos. 3 - 3.3) erhält die maximale Punktzahl (14 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:(niedrigste Lizenzgebühr pro Jahr - Mittelwert / angebotene Lizenzgebühr - Mittelwert) * 14 Punkte
50 - 149 Themenfelder - 2 Punkte //150 - 299 Themenfelder - 4 Punkte //300 - 599 Themenfelder - 6 Punkte //ab 600 Themenfelder - 8 Punkte
Bereitstellung von herstellerunabhängigen Beratungsleistungen und einen Pool von mindestens 150.000 Studien sowie die Beobachtung von mindestens 1.000 Technologiesegmenten. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft über mehr Technologiesegmente verfügt, wird dies wie folgt bewertet:
1.001 - 2.499 Technologiesegmente - 2 Punkte //2.500 - 3.999 Technologiesegmente - 4 Punkte //ab 4.000 Technologiesegmente - 8 Punkte
2 Standorte - 4 Punkte //3 Standorte - 8 Punkte //ab 4 Standorte - 12 Punkte
Für Rückfragen und inhaltliche Auseinandersetzungen zu den Studien, muss der Auftraggeber die Möglichkeit haben, mindestens mittelbar über den Concierge-Service Kontakt zu den Verfassern der Studien (Analysten) aufzunehmen.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auch den unmittelbaren Kontakt zu den Analysten ermöglicht, wird dies mit 10 Punkten bewertet.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft muss innerhalb der Konzernstruktur über einen Pool von mindestens 45 festangestellten Analysten verfügen, die den IT-Research fortlaufend aktuell halten. Ist der Bieter/die Bietergemeinschaft darüber hinaus in der Lage mehr Analysten aus der eigenen Konzernstruktur heraus zu stellen, wird dies wie folgt bewertet:
46 - 49 Analysten - 6 Punkte //50 - 54 Analysten - 8 Punkte //55 - 59 Analysten - 10 Punkte //ab 60 Analysten - 14 Punkte
unter 20 Veranstaltungen pro Jahr - 0 Punkte //20 - 39 Veranstaltungen pro Jahr - 3 Punkte //40 - 69 Veranstaltungen pro Jahr - 6 Punkte //ab 70 Veranstaltungen pro Jahr - 8 Punkte
Bereitstellung eines digitalen Forums von Fachkollegen "Peers", welches die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:- in der Peer-Group agieren Moderatoren des Bieters zur Sicherung der Qualität //- verfügt über Gliederung in Themen //- Suchfunktion nach Rollen und Aufgaben im Unternehmen //- Suchfunktion nach Interessen (IT-Umfeld) //- Kommunikation innerhalb der Peer-Community mittels privater Nachrichten //
wird nicht angeboten - 0 Punkte //wird angeboten - 11 Punkte
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter/von der Bietergemeinschaft nachzuweisen.)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatz bezogen auf die Leistungen im Bereich IT-Research & Advisory in Europa i. H. v. jeweils 1.500.000 EUR netto in den vergangenen drei Geschäftsfahren (2023, 2024, 2025) gefordert.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Eigenerklärungen für maximal drei Referenzen über erbrachte Dienstleistungen im Bereich Research & Advisory mit jeweils einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren in den Sektoren "öffentlicher Auftraggeber", "Automotive/Flottenmanagement" und "Bundeswehr/Verteidigung oder kritische Infrastruktur (KRITIS)", aus den letzten drei Jahren gefordert.Mit den Referenzen müssen mindestens zwei der genannten Sektoren abgedeckt werden, wobei eine Referenz auch mehrere Sektoren erfüllen kann.Sofern Referenzprojekte noch nicht abgeschlossen sind, so erfüllen sie die Mindestanforderung einer Laufzeit von zwei Jahren, wenn mindestens sechs Monate des Projektes abgeschlossen sind und die prognostizierte Laufzeit mindestens zwei Jahre beträgt.
siehe Vergabeunterlagen