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Verfahrensangaben

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für di...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50111110-0
71630000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die regelmäßig wiederkehrende Prüfung von bereits eingebauten 2 und 6 kg Pulverfeuerlöschern sowie 9 kg Schaumfeuerlöscher nach DIN EN 14406.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rund 17.000 Fahrzeuge aus dem Gesamtbestand der BwFPS sind aktuell mit einem Feuerlöscher ausgestattet und müssen alle 24 Monate geprüft werden.
Zusätzlich müssen die 6 kg Pulverfeuerlöscher der rund 1000 Kraftomnibusse (KOM) aus dem aktuellen Fuhrparkbestand nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle 12 Monate überprüft werden.

Die Anzahl der Feuerlöscher setzt sich wie folgt zusammen:

Pulverfeuerlöscher 2kg = ca. 11.350 Stück (Prüfintervall 24 Monate)
Pulverfeuerlöscher 6kg = ca. 13.200 Stück (Prüfintervall 24 Monate)
Pulverfeuerlöscher 6kg (KOM) = ca. 1000 Stück (Prüfintervall 12 Monate)
Schaumfeuerlöscher 9kg = ca. 50 Stück (Prüfintervall 24 Monate)

Bei diesen Zahlen handelt es sich ausdrücklich um Schätzwerte auf Grundlage aktueller Erkenntnisse des Auftragsgebers, welche allein die Planung von Ressourcen und damit die Kalkulation eines Angebotes ermöglichen sollen.

Umfang der Auftragsvergabe

1.580.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.03.2030 endet.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bundesweit mobil sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung wahrnehmen können.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten.
Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 25 Punkte

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Preis
Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis / Ihr Preis) x 10 Punkte

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Austausch / Ersatz 2 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/ Ihr Preis) x 10 Punkte

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Austausch / Ersatz 6 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Austausch / Ersatz 9 kg Schaum-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis für An- und Abfahrtskosten

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für An- und Abfahrtskosten in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis für Stornokosten bei Terminabsagen < 24h

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis Stornokosten bei Terminabsagen < 24 h aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
1.580.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUMM64

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 3 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung