Vergabeverfahren von Rahmenvereinbarungen für den Support und die Weiterentwicklung von SAP-Systemen der BwFuhrparkService GmbH
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los, über den Betriebssupport und die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden, unternehmensweiten Geschäftsapplikationslandschaft sowie die Migration und Transformation auf eine moderne ERP-Generation. Hierzu zählen ergänzende Services für Integrations-, Daten? und Schnittstellenmanagement sowie Dokumenten- und Contentmanagement. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines stabilen Betriebs bei gleichzeitiger, schrittweiser Überführung der Prozesse und Anwendungen in die Zielarchitektur. Die ausgeschriebene Leistung ist fachlich und technisch in mehrere, inhaltlich abgegrenzte Leistungsbereiche (Lose) strukturiert. Die Leistung umfasst im laufenden Betrieb insbesondere die Analyse und Behebung von Störungen, die Abarbeitung standardisierter Anforderungen, das technische und fachliche Monitoring, regelmäßige Service-Reviews sowie die Abstimmung mit den beteiligten Bereichen. Im Bereich der Weiterentwicklung werden Beratungsleistungen, konzeptionelles und technisches Design, Implementierung/Anpassung, Tests und die geordnete Übergabe in den Produktivbetrieb einschließlich der erforderlichen Deployments erbracht.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am 01.01.2027. Erfolgt die Zuschlagserteilung nach dem 01.01.2027, beginnt die Vereinbarung hiervon abweichend mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet am 31.12.2027. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern der Vertrag vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal dreimal erfolgen, womit die Vereinbarung spätestens am 31.12.2030 endet.
Servicepauschale und Tagessätzegemäß losspezifische Anlage "Bewertungsmatrix_Angebotsphase"
Berufserfahrung und einzureichendes Konzeptgemäß losspezifische Anlage "Bewertungsmatrix_Angebotsphase"
AuswahlkriterienDer Auftraggeber fordert nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind.Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, fordert der Auftraggeber die fünf Bewerber je Los zur Angebotsabgabe auf, die mit ihrem Teilnahmeantrag die Plätze eins bis fünf in den Auswahlkriterien erzielt haben. Die Auswahl der maximal fünf Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Anlage Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb. Sollte es nach Auswertung aller Teilnahmeanträge zu einer Punktgleichheit von mindestens zwei Bewerbern kommen, sodass insgesamt nicht die fünf Bewerber je Los identifiziert werden können, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden zu lassen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 (in der jeweils aktuellen Fassung) gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 50.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Die Nachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags mittels Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR
Die Nachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags mittels Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu erbringen.Der Auftraggeber behält sich vor, eine Kopie der Police nachzufordern, sofern das Angebot des Bieters in der engeren Wahl ist.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben zu den Umsätzen (Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Vergabegegenstandes/jeweiligen Los) der letzten drei Geschäftsjahre (2023. 2024, 2025) Ihrer Unternehmensniederlassung(en) anzugeben.
Mindestjahresumsatz:Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Vergabegegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro netto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich:Los 1: Mindestens 5 Mio. Euro netto im Geschäftsjahr 2023/2024/2025 Los 2: Mindestens 1 Mio. Euro netto im Geschäftsjahr 2023/2024/2025Los 3: Mindestens 7,5 Mio. Euro netto im Geschäftsjahr 2023/2024/2025Los 4: Mindestens 1 Mio. Euro netto im Geschäftsjahr 2023/2024/2025Los 5: Mindestens 1 Mio. Euro netto im Geschäftsjahr 2023/2024/2025Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 5 Mio. Euro netto pro aufgeführtes Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags für das jeweilige Los.
Nachweis des Bestehens eines InformationssicherheitsmanagementsystemsDie Kopie des Zertifikates / der Nachweis kann vom Auftraggeber nachgefordert werden, sofern Ihr Unternehmen als Bewerber in der engeren Wahl ist.Zertifizierung nach ISO 27001 gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgVDer Nachweis ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags mittels Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu erbringen.
Nachweis von Referenzen gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 VgVZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen über erbrachte Leistungen in Bezug auf Projektierung und Weiterentwicklung von SAP ERP und S/4 HANA aus den letzten fünf Jahren gefordert.Der Nachweis ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags auf Basis einer Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu erbringen.Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich Projektierung und Weiterentwicklung von SAP ERP und S/4 HANA.Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln (min. Kunde mit 500 Mitarbeitende), dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft eröffnet wird.
Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe:Sofern der Bewerber über die geforderten Mindestanforderungen hinaus weitere SAP-HANA-Transformationen bei Auftraggebern vergleichbarer Größenordnung (mindestens 500 Mitarbeitende) erfolgreich durchgeführt hat, können diese im Rahmen der Eignungsbewertung berücksichtigt werden (siehe Anlage "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb").Die Nachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags mittels Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu erbringen.
Weitere Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe:Sofern der Bewerber über Erfahrung einem oder mehreren Sektor(en) verfügt, wird dies positiv gemäß Anlage "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" bewertet.Sollte in keinem Sektor eine entsprechende Erfahrung vorliegen, führt dies nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.Die Nachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags mittels Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu erbringen.
Die Unternehmensgröße des Bewerbers muss im Bereich der Beratungs- und Consultingdienstleistungen durchschnittlich mindestens 10 Mitarbeitende pro Jahr betragen.Sofern die Unternehmensgröße die vorgenannte Mindestanforderung überschreitet, wird dies im Rahmen der Eignungsbewertung berücksichtigt (siehe Position 1 der Anlage "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb").Der Nachweis ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags mittels Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu erbringen.
siehe Vergabeunterlagen