Vergabeverfahren über eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich Individualsoftware und Cloud.
siehe Lose
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 48 Monaten endet.
Die Anwendung verkürzter Angebotsfristen erfolgt gemäß § 15 Abs. 3 i. V. m. § 16 VgV, da die Einhaltung der regulären Fristen im vorliegenden Fall nicht möglich war.Der derzeit bestehende Vertrag im Bereich Individualsoftware und Cloud-Leistungen läuft zeitnah aus. Zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Leistungsbezugs und zur Vermeidung eines vertragslosen Zustandes ist eine rechtzeitige Zuschlagserteilung zwingend erforderlich.Vor diesem Hintergrund war die Durchführung des Vergabeverfahrens mit verkürzten Fristen erforderlich.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 des GWB als auch auf § 15 Abs. 2 des BwPBBG verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entweder Vor-Ort an der Zentrale des Auftraggebers (Firmenzentrale Siegburg, Am Turm 42, 53721 Siegburg) oder remote. Eine spätere Verlagerung des Auftragsortes in die Cloud behält sich der Auftraggeber vor.
Angebotspreise gemäß Anlage Preisblatt
Berufserfahrung und Anzahl der eingesetzten Berater im jeweiligen BereichSiehe hierzu auch Anlage_Bewertungsmatrix_Los_1_Individualsoftware.
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 3 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 3 Mio. EUR
Nachweis des Bestehens eines Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgVDer Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.4. Die Kopie des Zertifikates / der Nachweis kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.Zertifizierung nach ISO 27001 gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV
Die Leistungserbringung erfolgt remote. Die BwFPS stellt die technischen Voraussetzungen für den Remote-Systemzugriff auf VDI zur Verfügung. Der Auftragnehmer erhält mit Aufnahme der Arbeiten Zugriff auf die relevanten Systeme und Rechenzentren.
Berufserfahrung und Anzahl der eingesetzten Berater im jeweiligen BereichSiehe hierzu auch Anlage_Bewertungsmatrix_Los_2_Cloud-Infrastruktur.
Eigenerklärung über C5-Zertifizierung (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)Hiermit erklärt der Bieter, dass sein Unternehmen über die C5-Zertifizierung verfügt.Der Nachweis ist über die Eigenerklärung im Angebotsformular Ziffer 2.4 zu erbringen.
Nachweis des Bestehens eines EnergiemanagementsystemHiermit erklärt der Bieter, dass sein Unternehmen über ein Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß der Norm ISO 50001 verfügt.Der Nachweis ist über die Eigenerklärung im Angebotsformular Ziffer 2.6 zu erbringen.
Nachweis des Bestehens eines Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgVDer Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im losspezifischen Angebotsformular unter Ziffer 2.5. Die Kopie des Zertifikates / der Nachweis kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.Zertifizierung nach ISO 27001 gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV