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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.05.2026 12:00 Uhr
08.05.2026 12:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34300000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die deutschlandweite Lieferung von Schneeketten und Gleitschutzketten für handelsübliche (hü) Fahrzeuge ohne und mit militärischer Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, VAN, LKW, KOM, Anhängern und Sonderfahrzeugen in den folgenden Losen:
Los 1 - Schneeketten
Los 2 - Gleitschutzketten
Pro Los wird eine unterschiedliche Anzahl an Rahmenvereinbarungspartnern gesucht.
Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Los 2: Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

siehe Lose

Umfang der Auftragsvergabe

5.970.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.05.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Die Schneeketten und Gleitschutzketten müssen durch die Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten bzw. Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z.B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr innerhalb Deutschlands geliefert werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Einstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise

Einstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise (Anlage Konditionen Los 1, Spalte D / Spalte E / Spalte F / Spalte G / Spalte H)
Von allen Angeboten wird jeweils ein Durchschnittspreis der vorgegebenen Schneeketten pro Abnahmestaffel errechnet.
Grundlage dieses Durchschnittspreises sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Einstandspreis in EUR pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt." der vorgegebenen Schneeketten pro Abnahmestaffel (siehe Bewertungsmatrix Los 1):
bei Abnahme von 1 Paar
bei Abnahme von 2-15 Paar
bei Abnahme von 16-30 Paar
bei Abnahme von 31-50 Paar
und bei Abnahme von 51-100 Paar

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit

Garantierte Lieferzeit in Tagen (Anlage Konditionen Los 1, Spalte L).
Es wird eine durchschnittliche Lieferzeit errechnet.
Grundlage dieser durchschnittlichen Lieferzeit sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Garantierte Lieferzeiten in Tagen" der vorgegebenen Schneeketten (siehe Anlage Bewertungsmatrix Los 1).

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die derzeit bestehenden Verträge im Bereich Schnee- und Gleitschutzketten laufen zeitnah aus. Zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Leistungsbezugs und zur Vermeidung eines vertragslosen Zustandes ist eine rechtzeitige Zuschlagserteilung zwingend erforderlich.
Die Leistungen werden daher mit verkürzter Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

2
7.180.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUMFD4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Schneeketten
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34300000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört
- Lieferung von Schneeketten,
- Entladung der Schneeketten am Anlieferort,
- Bereitstellung von technischen Unterlagen,
- Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Schneeketten,
- technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen.
Die Schneeketten müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der
zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher.

Die Passfähigkeit der Schneeketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt
sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Schneeketten nicht entstehen. Nacharbeiten
gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers.

Die Schneeketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu
beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrs-
teilnehmer muss ausgeschlossen sein.

Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden.
Diese Standorte des Auftraggebers und aktuellen Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt.
In Ausnahmefällen müssen Schneeketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen
der Bundeswehr geliefert werden.

Die Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten
stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des
Entladens ist die BwFPS nicht haftbar.

In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass,
welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben.

Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte
weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der
Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass sein elektronischer Katalog entweder in SAP Ariba selbst zur
Verfügung steht oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag
angebunden ist.

Umfang der Auftragsvergabe

630.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.----
Hinweis zu Los 1: Die Angaben in Ziffer 5.1.15 Techniken im Los 1 zu den Punkten "Rahmenvereinbarung" und "Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen" sind in Verbindung mit Los 2 systemisch bedingt nicht trennbar. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich im Los 1 um eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb handelt. Es erfolgt der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) geeigneten Bieter. Weitere Angaben sind bitte dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 4 zu entnehmen.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Gleitschutzketten
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34300000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört
- Lieferung von Gleitschutzketten,
- Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort,
- Bereitstellung von technischen Unterlagen,
- Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten,
- technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen.

müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt
für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen.

Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der
zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher.

Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein.
Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell
bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers.

Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt
ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner
Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies
in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist.
Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu
dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher.

Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale
zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer
Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.

Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden.
Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw.
Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an
die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL
(https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden.
Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten.
Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten.

Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in
Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage
www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte,
wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden.

Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten
stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des
Entladens ist die BwFPS nicht haftbar.

In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur
Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage
Staatenliste) haben.

Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte
weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba.
Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt.
Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

6.550.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Einstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise

Einstandspreis pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt., Staffelpreise (siehe Anlage Konditionen Los 2).
Von allen Angeboten wird jeweils ein Durchschnittspreis der vorgegebenen Gleitschutzketten errechnet. Grundlage dieses Durchschnittspreises sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Einstandspreis in EUR pro Paar inkl. Transportkosten (Lieferung an einen Ort), ohne USt." der vorgegebenen Gleitschutzkette (siehe Bewertungsmatrix Los 2_1. Stufe).

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Garantierte Lieferzeit in Tagen

Garantierte Lieferzeit in Tagen (siehe Anlage Konditionen Los 2)
Es wird eine durchschnittliche Lieferzeit errechnet. Grundlage dieser durchschnittlichen Lieferzeit sind die in der Anlage Konditionen abgegebenen "Garantierte Lieferzeiten in Tagen" der vorgegebenen Gleitschutzketten (siehe Bewertungsmatrix Los 2_1. Stufe).

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.---- Hinweis zu Los 2 hier Ziffer 5.1.15 Techniken: Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich im Los 2 um ein zweistufiges Verfahren handelt. Auf der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Bietern. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Vergabe des Einzelauftrags. Weitere Angaben sind bitte dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 4 zu entnehmen.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen