Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört
- Lieferung von Gleitschutzketten,
- Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort,
- Bereitstellung von technischen Unterlagen,
- Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten,
- technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen.
müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt
für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen.
Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der
zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher.
Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein.
Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell
bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers.
Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt
ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner
Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies
in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist.
Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu
dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher.
Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale
zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer
Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.
Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden.
Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw.
Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an
die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL
(https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden.
Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten.
Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten.
Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in
Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage
www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte,
wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden.
Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten
stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des
Entladens ist die BwFPS nicht haftbar.
In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur
Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage
Staatenliste) haben.
Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte
weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba.
Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt.
Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.